Marktmeister darf Platzverweise aussprechen
Auf dem Albstädter Wochenmarkt seien indes die Marktmeister vor Ort präsent, erläutert Braun. "Sie kontrollieren die Einhaltung der Vorschrift." Besucher, die sich nicht an die Allgemeinverfügung halten, würden dazu aufgefordert, eine Maske aufzusetzen. Erfolge dies nicht, könnten die Marktmeister die Person dem Marktgelände verweisen. Da bislang alle betroffenen Marktbesucher einsichtig gewesen seien, habe dies bislang jedoch nicht geschehen müssen.
Andere Städte, andere Sitten
In Balingen und Hechingen sieht die Situation ganz anders aus. Jürgen Luppold, der Referent des Oberbürgermeisters erklärt, dass Balingen keine solche Maskenpflicht für Wochenmärkte eingeführt hat. In Balingen sei man sich darüber einig gewesen, dass man nicht über die Vorschriften der Landesregierung hinaus gehen möchte.
Die Marktstände seien möglichst weit auseinander gezogen worden, erklärt Luppold. "Die Marktbeschicker sind auf die einschlägigen Hygieneregeln sowie das Abstandsgebot hingewiesen worden." Zudem seien Hinweisschilder zu den Abstands- und Hygienevorschriften an den Zugängen zum Marktgelände aufgestellt worden. "Dies funktioniert bisher ganz gut und es ist auch zu beobachten, dass sich die Marktbesucher weitgehend daran halten."
Dennoch wird auch in Balingen kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden. "Unser Vollzugsdienst geht jeden Samstag zwei bis drei mal durch den Wochenmarkt," erläutert Luppold. Dieser weise Marktbeschicker wie auch Einkäufer auf mögliche Verstöße hin. Zudem sei zu beobachten, dass der überwiegende Teil der Kunden freiwillig mit Mund- und Nasenmasken erscheine.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
In Hechingen besteht ebenfalls keine Maskenpflicht für Wochenmärkte, wie Pressereferent Thomas Jauch erläutert. Er versichert: "Unsere Vollzugsbeamten sind regelmäßig auf dem Wochenmarkt unterwegs." Die Hechinger seien aber ohnehin verantwortungsvoll: Auch hier hätten Beschicker und Besucher fast alle - auch ohne Pflicht - eine Maske auf und achteten auf das Abstandsgebot.
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