Mundschutz tragen auf dem Wochenmarkt - in Albstadt Pflicht. (Symbolbild) Foto: dpa

Einkaufen unter freiem Himmel in Corona-Zeiten: Große Kreisstadt geht einen Sonderweg.

Zollernalbkreis - Seit Ende April gilt in Baden-Württemberg beim Einkaufen in Läden die Maskenpflicht. Für Wochenmärkte unter freiem Himmel gilt diese Regel allerdings nicht. Außer in Albstadt: Dort hat die Kommune eine eigene Maskenpflicht-Verordnung für Wochenmärkte erlassen.  

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Bereits Ende April hat die Stadtverwaltung Albstadt in einer Mitteilung verkündet, dass auf den Wochenmärkten der Kommune eine Maskenpflicht gilt. Die Begründung: Auf den Wochenmärkten hätten sich öfter viele Personen auf engem Raum nicht an den Mindestabstand gehalten. Das Ziel der Maßnahme: Menschen schützen, die zur Risikogruppen gehören. Eine Besonderheit: Private Märkte sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

So fällt beispielsweise der Bauernmarkt in der Markstraße nicht unter die Marktsatzung der Stadt, teilt Sarah Braun, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Albstadt mit. Auf dem Bauernmarkt gilt die Allgemeinverfügung also nicht und Kunden dürfen auch ohne Mundschutz einkaufen. Braun berichtet ferner, dass die Stände beim Bauernmarkt ohnehin so weit auseinander stehen, dass "die nötigen Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können". Aus Sicht der Stadtverwaltung sei es hier bislang außerdem zu keinen nennenswerten Verstößen gegen die Corona-Verordnung gekommen.

Marktmeister darf Platzverweise aussprechen

Auf dem Albstädter Wochenmarkt seien indes die Marktmeister vor Ort präsent, erläutert Braun. "Sie kontrollieren die Einhaltung der Vorschrift." Besucher, die sich nicht an die Allgemeinverfügung halten, würden dazu aufgefordert, eine Maske aufzusetzen. Erfolge dies nicht, könnten die Marktmeister die Person dem Marktgelände verweisen. Da bislang alle betroffenen Marktbesucher einsichtig gewesen seien, habe dies bislang jedoch nicht geschehen müssen.

Andere Städte, andere Sitten

In Balingen und Hechingen sieht die Situation ganz anders aus. Jürgen Luppold, der Referent des Oberbürgermeisters erklärt, dass Balingen keine solche Maskenpflicht für Wochenmärkte eingeführt hat. In Balingen sei man sich darüber einig gewesen, dass man nicht über die Vorschriften der Landesregierung hinaus gehen möchte.

Die Marktstände seien möglichst weit auseinander gezogen worden, erklärt Luppold. "Die Marktbeschicker sind auf die einschlägigen Hygieneregeln sowie das Abstandsgebot hingewiesen worden." Zudem seien Hinweisschilder zu den Abstands- und Hygienevorschriften an den Zugängen zum Marktgelände aufgestellt worden. "Dies funktioniert bisher ganz gut und es ist auch zu beobachten, dass sich die Marktbesucher weitgehend daran halten."

Dennoch wird auch in Balingen kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden. "Unser Vollzugsdienst geht jeden Samstag zwei bis drei mal durch den Wochenmarkt," erläutert Luppold. Dieser weise Marktbeschicker wie auch Einkäufer auf mögliche Verstöße hin. Zudem sei zu beobachten, dass der überwiegende Teil der Kunden freiwillig mit Mund- und Nasenmasken erscheine.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

In Hechingen besteht ebenfalls keine Maskenpflicht für Wochenmärkte, wie Pressereferent Thomas Jauch erläutert. Er versichert: "Unsere Vollzugsbeamten sind regelmäßig auf dem Wochenmarkt unterwegs." Die Hechinger seien aber ohnehin verantwortungsvoll: Auch hier hätten Beschicker und Besucher fast alle - auch ohne Pflicht - eine Maske auf und achteten auf das Abstandsgebot.