„Fantasieschmuck“ aus der Ukraine wurde beim Zollamt Deißlingen angemeldet. Die Beamten schauten genauer hin. Für die Empfängerin wurde es dann teuer.
Eine Geschenksendung mit einem Wert von 40 Euro wurde beim Zollamt Deißlingen zur Verzollung angemeldet.
Bei der Kontrolle der Sendung, deren Inhalt sich als zwei Paar gold- beziehungsweise silberfarbene, mit Steinen besetzte Ohrringe herausstellte, kamen den Zollbeamten jedoch Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe, heißt es in der Pressemitteilung. Die Recherche auf der Internetseite des Anbieters ergab, dass die gleichen Ohrringe für umgerechnet insgesamt rund 2000 Euro angeboten werden.
Die 45-jährige Empfängerin aus dem Landkreis Tuttlingen reagierte trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf die Kontaktversuche des Zollamts, um den tatsächlichen Warenwert zu klären.
Die fälligen Einfuhrabgaben wurden daher auf Grundlage des recherchierten Verkaufspreises festgesetzt und beliefen sich auf rund 475 Euro. Der Lebensgefährte der Frau beglich schließlich vor Ort den Abgabebetrag und konnte die Schmuckstücke in Empfang nehmen.
Verdacht der Steuerhinterziehung
Unabhängig davon leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Empfängerin ein. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgeben.
Infos zu Geschenksendungen
Grundsätzlich werden für alle Warensendungen aus Drittländern Einfuhrabgaben erhoben, so das Zollamt. Für Geschenksendungen sind aber Befreiungen möglich.
Geschenksendungen sind aber nur Sendungen:
- von einer Privatperson an eine andere Privatperson
– ohne kommerziellen Zweck, das heißt sie erfolgen gelegentlich, ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers (es liegen also keine geschäftlichen Absichten vor) und ohne Bezahlung an den Absender sowie mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro.