Jochen Bührer (links) übergab Bürgermeister Philipp Klotz die Unterschriftenliste. Foto: privat

Die Einäscherungsanlage im Grafenhausener Gewerbegebiet soll nun durch ein Bürgerbegehren verhindert werden.

Gut drei Wochen ist es her, dass der Gemeinderat mit einem einstimmigen Beschluss den Weg zum Bau eines Krematoriums geebnet hat. Jetzt zeichnet sich eine neue Hürde für dieses Projekt einer Bestattergrupe ab: Die Gegner streben einen Bürgerentscheid an, also eine Abstimmung in der Gemeinde über die Einäscherungsanlage. Bei einem Erfolg würden die Initiatoren ihren gewählten Repräsentanten vor Ort die Sachentscheidung pro Krematorium aus der Hand nehmen (siehe Info-Box).

 

Die Abstimmung haben die Gegner des Krematoriums jetzt mit einem Bürgerbegehren beantragt. Jochen Bührer übergab am Montagmorgen Rathauschef Philipp Kotz 360 Unterschriften. Die Unterzeichner wollen „einen Bürgerentscheid nach Paragraph 21 Absatz drei der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg“, hat Bührer unsere Redaktion informiert. Das Bürgerbegehren solle „ein Angebot für Mitsprache, Fairness und eine befriedende demokratische Klärung sein“, so seine Mitteilung.

Auf Anraten der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes hat man sich laut Klotz Unterstützung von „Mehr Demokratie Baden-Württemberg“ geholt – ein gemeinnütziger Verein, der sich für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzt. Denn bei einem Bürgerbegehren gibt es einiges zu beachten – zunächst braucht es dafür eine bestimmte Anzahl von Unterschriften.

Hintergrund: Bei kleineren Gemeinden müssen rund zehn Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet haben. Werden Unterschriften in ausreichender Anzahl gesammelt, kann es auf Beschluss des Gemeinderats im zweiten Schritt zum Bürgerentscheid kommen, das ist dann die Abstimmung über den Sachverhalt selbst.

Der Bürgermeister sagt, dass die Unterschriften geprüft werden

Philipp Klotz sagte auf Nachfrage, dass man zunächst die Unterschriften prüfen müsse – die Unterzeichner müssen Bürger der Doppelgemeinde sein –, danach sei zu klären, ob ihre Anzahl ausreicht. Man sei bei dem Verfahren noch ganz am Anfang, so der Bürgermeister bei einem Telefonat mit unserer Redaktion wenige Stunden, nachdem Jochen Bührer ihm die Unterschriftenliste übergeben hatte.

Bührer gehört der sechsköpfigen Gruppe an, die bereits mit einem Flugblatt gegen den Bau des Krematoriums eingetreten war. Letztlich erfolglos, die Ratsmitglieder ließen sich nicht beeindrucken und votierten einstimmig für die Änderung des entsprechenden Bebauungsplans, die für die weitere Planung des Projekts notwendig ist. Doch die Gegner geben nicht auf – sind dabei aber darum bemüht, das Tischtuch zum Gemeinderat nicht zu durchschneiden.

Das Gremium mache „einen tollen Job“, heißt es in der Mitteilung an unsere Redaktion. Zuletzt habe der Gemeinderat zum Beispiel die Weichen gestellt, um im Gewerbegebiet Kleinoberfeld III Hotels zu erlauben, „zudem gab es viele weitere Erleichterungen für Gewerbe zur Ansiedlung“. Kappel-Grafenhausen sei auf einem guten Weg, so die Gegner der Einäscherungsanlage. „Die Ansiedlung eines Krematoriums, für das es keinen Bedarf gibt, passt nicht in eine solche Planung“, sind sie indes überzeugt. Gegen das Projekt hätten Hunderte Bürger im Ort berechtigte Bedenken.

Aus dem Schreiben an unsere Redaktion kann man herauslesen, dass die Diskussionen der vergangenen Wochen in der Gemeinde bei den Gegnern des Krematoriums durchaus Spuren hinterlassen haben – sie wünschen sich Toleranz gegenüber Bürgern mit anderen Meinung, wie sie betonen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind das Kernstück direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Ein Bürgerbegehren ist dabei der Antrag von Bürgern auf eine Abstimmung, während ein Bürgerentscheid die Abstimmung selbst ist. Das Bürgerbegehren ist somit Stufe 1 (Unterschriftensammlung), der Bürgerentscheid Stufe 2 (Wahlakt).

Einen Bürgerentscheid gab es 2017 in Lahr zum Altenberg. Er scheiterte, da die Bürgerinitiative das notwendige Quorum von 6987 Stimmen klar verfehlte, da nur 4896 Ja-Stimmen erreicht wurden. Das Vorhaben, die Bebauung am Altenberg zu stoppen, fand somit keine Mehrheit.