Fünf Windkraftanlagen sollen entstehen. Foto: dpa/Federico Gambarini

Vereinfachungen des Gesetzgebers beim Bau von Windkraftanlagen dürfte die Anlieger, die nicht weit vom Feurenmooswald entfernt sind, auf die Palme bringen, insbesondere die Bewohner der „Hutneck“ und des Stadtteils Schönbronn.

In der Sitzung des Gemeinderats berichtete Bürgermeister Franz Moser über den am 13. Dezember 2024 gefassten Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, für den geänderten Planentwurf des Teilplans „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liege noch bis zum 14. Februar 2025 in der Geschäftsstelle des Verbands sowie in den Landratsämtern Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen zur Einsicht aus.

Bis zu diesem Tag könne jeder Stellung dazu nehmen. Den Trägern öffentlicher Belange werde bis zum 14. April die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geben. Der geänderte Entwurf werde dann in einer der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen, schilderte der Bürgermeister.

Auf Prüfungen könnte verzichtet werden

Die Stadtwerke Tübingen arbeiteten weiter an der Planung eines Windparks mit fünf Windrädern im Bereich „Feurenmoos“. Hierfür werde der Regionalplan die Grundlage bilden. „Wenn ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen ist, ist für die Baugenehmigung konkreter Projekte unter bestimmten Umständen ein vereinfachtes Verfahren möglich. Dann kann auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung“, informierte Moser über Neuigkeiten des Gesetzgebers.

Bürgerinitiative hat Petition gestartet

Diese Nachricht dürfte insbesondere Bewohner von Schönbronn und der Gewanne „Hutneck“, „Friedrichsberg“ und „Deisenhof“ aufschrecken, da die von den Stadtwerke Tübingen geplanten Windräder im Feurenmoos mit einer Höhe von bis zu 285 Metern einen nicht unerheblichen Schlagschatten auf diese Gebiete werfen würden. Weil aber für den Windpark auch mehrere Hektar Wald gerodet werden muss und sich im Feurenmoos ein größeres Feuchtgebiet befindet, hat sich im Herbst vergangenen Jahres eine Initiative „Gegenwind Feurenmoos“ gegründet, die eine Petition gestartet hat.

Feurenmoos stelle Lebensraum für geschützte Tierarten dar

Sie verfolgt das Ziel, den geplanten Bau von fünf Windkraftanlagen im Feurenmoos so lange zu verhindern, bis alle Risiken des Großprojektes umfassend geprüft sind. Die Initiative stützt sich darauf, dass das Feurenmoos ein einzigartiges Schwarzwaldgebiet mit Lebensraum für geschützte Tierarten darstellt. Dies müsse Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben, so die Sichtweise der Bürgerinitiative.

Bisher haben 1650 Personen die Petition auf der Plattform „change.org“ unterschrieben. Bereits bei der Vorstellung des Windparkprojekts der Stadtwerke Tübingen im Gemeinderat Eschbronn im März 2024 äußerten in der Sitzung anwesende private Waldbesitzer, die kein Rederecht besaßen, hinterher auf dem Nachhauseweg ihren Unmut. „Im Entwurf des Bundeswaldgesetzes wird Kahlhieb streng untersagt und jeder gefällte Baum muss vorher genehmigt werden. Und hier spielt das alles keine Rolle mehr“, empörte sich ein Waldbesitzer.