Die Bürgerinitiative Gegenwind Hohenzollern hat den Gemeinderat Grosselfingen aufgefordert, einen Bürgerentscheid zu beschließen. Bürgermeister Friedbert Dieringer lehnt ab.
Vier Windkraftanlagen sollen auf gemeindeeigenen Flächen in Grosselfingen entstehen. Die „Bürgerinitiative Gegenwind Hohenzollern“ (BI) bringt nun weitere Argumente in die Diskussion um die künftigen Windräder ein. Dabei geht es um die Rückbaukosten, um die Haftung und die Forderung nach einem Bürgerentscheid in Grosselfingen – wir fassen die wichtigsten Argumente zusammen:
Forderung: Bürgerentscheid
„Die BI fordert den Grosselfinger Gemeinderat dazu auf, unverzüglich einen Bürgerentscheid zu beschließen“, schreiben Alexander Edele und Wolfgang Vötsch, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender der BI, in einer Pressemitteilung. Wie Grosselfingens Bürgermeister Friedbert Dieringer erklärt, müsste die Frage eines solchen Bürgerentscheids lauten: „Soll die Gemeinde Grosselfingen Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen?“. Ganz gleich wie die Abstimmung ausgehen würde, die Flächenziele hat der Landtag in Stuttgart beschlossen – der Windkraftausbau ist sozusagen eine gesetzliche Pflicht. Deshalb, so argumentiert Dieringer, hätte eine Abstimmung vom Ergebnis her betrachtet keine entscheidende Wirkung. Dieringer lehnt einen Bürgerentscheid deshalb ab.
Es geht um Erfahrungswerte
Anlass für die Forderung nach einer Abstimmung der Bürger ist ein Gutachten, das die BI bei „Geoteam Rottweil“ in Auftrag gegeben hat. Das geologische Fachbüro hat sich auf die Untersuchung von Baugrund, Altlasten und Verwertung von Baumaterial spezialisiert. Die Geologen weisen in ihrem Gutachten darauf hin, dass der Rückbau weit mehr umfasst als den Abbau der Windkraftanlagen an sich. Hinzu kommen demnach der Rückbau von Kabeltrasse, der Zuwegung sowie Tiefbauten und Entsorgung der Betriebsflüssigkeiten.
Wie es in dem Gutachten heißt, seien im Südwesten bislang nur zwei Rückbauten von Windenergieanlagen bekannt. Deshalb basierten die Berechnungen nicht auf Erfahrungswerten, sondern auf Kostenschätzungen.
Kosten des Rückbaus
Im Ergebnis kommen die Gutachter auf Rückbaukosten von rund 3 Millionen Euro für vier Windräder, die auf Gemeindegebiet entstehen sollen. Rechne man über die Nutzungsdauer von 20 Jahren eine Inflationsrate von 3,4 Prozent jährlich hinzu ergeben sich laut Gutachten Rückbaukosten in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro.
300 000 Euro zu niedrig?
Die Rückbaukosten waren auch Thema im Rangendinger Gemeinderat vom März 2025. Ein Vertreter der Stadtwerke Stuttgart berichtete damals, dass die Windräder erst gebaut werden, wenn eine Bürgschaft von 300 000 Euro vorliegt, die für den Rückbau verwendet werden soll – Hintergedanke ist, dass die Bank im Fall einer Insolvenz einspringt. Matthias Pavel von Uhl Windkraft berichtete damals, dass die Rückbaukosten alle fünf Jahre von einem Sachverständigen neu beziffert werden müssen. Darüber hinaus bestehe die Windkraftanlage aus hochwertigen Baustoffen, deren Wiederverwertung die Kosten des Rückbaus demnach teils finanzierten.
Wer haftet?
Im Hinblick auf die hohen Rückbaukosten wirft die BI die Frage auf, wer die Kosten trägt. Dafür hat sie eigens die Kanzlei „Caemmerer Lenz“ mit Sitz in Karlsruhe engagiert, die ein breites Tätigkeitsportfolio anbietet, vom Bereich Banken und Kapitalmarkt bis Familie, Erben und Vermögen. Die Rechtsanwälte begründen das Argument, dass der Grundstückseigentümer „nicht Inhaber“ der Sicherheit – der Bürgschaft – ist. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass Grosselfingen den Rückbau nach dem Ende der Nutzungsdauer selbst bezahlen muss, so die Befürchtung – dass diese Befürchtung zwingend eintreten wird, teilt das Rechtsgutachten nicht mit.
Die Rechtsanwälte monieren darüber hinaus, dass es um die für Windkraft vorgesehenen Flächen keinen Wettbewerb gegeben habe, bei dem sich mehrere Projektierer um ein Grundstück bewerben konnten.