Wespen, Hornissen, Schnecken, Maulwürfe und Automarder – in Haus und Garage, Hof und Garten können sich so manche Störenfriede sammeln. Doch es ist Vorsicht geboten: Gegen die Tiere vorzugehen, kann unter Umständen teuer werden.
Gerade jetzt im Frühjahr ist ein gesunder Garten mit Leben gefüllt. Überall summt es, Honig- und Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge fliegen von Blüte zu Blüte. Auch auf und unter der Erde kreucht und fleucht es, Maulwürfe, Schnecken, Mäuse und anderes Getier kommt aus seinen Verstecken und geht seinem Tagewerk nach.
Doch nicht alle Tiere sind gern gesehene Gäste. Manche gelten als Störenfriede, viele Menschen fürchten sich vor ihnen oder sehen sie als Konkurrenz im Gemüsegarten. Nicht wenige sind auch bereit, rabiat gegen einige dieser Tiere vorzugehen.
Doch Vorsicht ist geboten: einige dieser „Störenfriede“ stehen unter Naturschutz, die meisten unterstehen zumindest dem Tierschutzgesetz, ihnen Schaden zuzufügen kann unter Umständen teuer werden. Wir haben daher einen genaueren Blick in Gesetzbuch und Bußgeldkatalog geworfen.
Weinbergschnecken sind streng geschützt
Zwar genießen die meisten Schnecken keinen besonderen Artenschutz in Deutschland und insbesondere die in Gemüsegärten gefürchtete Spanische Wegschnecke gilt sogar explizit als landwirtschaftlicher Schädling. Doch Schnecke ist nicht gleich Schnecke – zumindest ist nicht jede Schnecke auch automatisch ein Schädling.
Hierbei ist etwa die Weinbergschnecke zu nennen. Diese steht hierzulande unter Naturschutz. Ihr Schaden zuzufügen, sie zu töten oder zu verletzen, kann in Baden-Württemberg mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Davon abgesehen erweist die Weinbergschnecke sich im Garten oft sogar als Nützling, da zu ihrem Speiseplan auch die Eier von Nacktschnecken zählen.
Bienen und Hummeln sind gern gesehen – und geschützt
Bienen und Hummeln gelten als gern gesehene Gäste in einem blütenreichen Garten. Beide gehören auch zu den wichtigsten Bestäubern der Tierwelt.
Bei den Hummeln gelten etwa die Hälfte der 30 in Deutschland vorkommenden Hummelarten als bedroht. Auch Bienen, insbesondere Wildbienen, stehen hierzulande unter einem besonderen Schutz.
Die Strafe für das Fangen, Verletzen oder Töten von Hummeln oder Bienen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann dementsprechend hoch ausfallen: Bis zu 50.000 Euro an Bußgeld können in Baden-Württemberg fällig werden.
Finger weg von Hornissen und ihren Nestern
Besonders groß und entsprechend gefährlich aussehend sind die Hornissen. Doch keine Panik: Die Tiere sind nicht aggressiv und selbst wenn sie, in absoluten Ausnahmesituationen, tatsächlich stechen, sind ihre Stiche nicht gefährlicher als die einer Biene oder Wespe.
Zudem haben Hornissen an unserem Essen herzlich wenig Interesse – zu ihrem Speiseplan gehören in erster Linie andere Insekten. Daher sind Hornissen auch wichtige Schädlingsbekämpfer.
In Deutschland gehört die Hornisse zu den laut Naturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Sie dürfen nicht getötet oder auch nur in ihren Nestern gestört werden. Zudem ist es strengstens verboten, Hornissennester eigenmächtig zu zerstören oder zu entfernen. Je nach Bundesland kann dies ein Strafverfahren mit Geldstrafen oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis nach sich ziehen. In Baden Württemberg beträgt das Bußgeld für das Fangen, Verletzen oder Töten von Hornissen oder für die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten immerhin bis zu 50.000 Euro.
Auch Wespen stehen unter Naturschutz
Auch bei Wespen gilt Vorsicht. Sie gelten allgemein als angriffslustiger als ihre Verwandten, wenngleich auch eine Wespe unter normalen Umständen nicht ohne Grund zusticht. Doch auch die verschiedenen Wespenarten in Deutschland stehen unter grundsätzlichem Natur- und Artenschutz . Ohne guten Grund dürfen daher auch Wespen in Deutschland nicht getötet, verletzt oder gefangen werden – eine Ausnahme gilt für Allergiker, da für diese akute Lebensgefahr bei einem Wespenstich herrscht.
Das Bußgeld für das Fangen, Verletzen oder Töten von Wespen oder die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Wespen – jeweils ohne vernünftigen Grund – kann im Südwesten bis zu 15.000 Euro betragen, bei besonders geschützten Wespenarten sogar wiederum bis zu 50.000 Euro.
Wespen übernehmen zudem eine sehr wichtige Rolle in unserem lokalen Ökosystem, sie jagen Insekten, fressen Totholz, faules Obst und Aas. Daher sind auch Wespen eigentlich deutlich nützlicher, als ihr Ruf es den Anschein macht.
Maulwürfe: nützlich und ebenfalls geschützt
Maulwürfe leben unter der Erde und kommen, wenn überhaupt, nur im Schutz der Dunkelheit hervor. Sie graben Tunnel auf der Suche nach Nahrung, Würmern, Schnecken und Insekten und dienen als eifrige Schädlingsbekämpfer und lockern dabei nebenbei das Erdreich.
Ihre Spuren, die bekannten Maulwurfshügel sind aber nicht jedermanns Sache. Mancher Gartenbesitzer empfindet die Hinterlassenschaften eher als störend.
Auch Maulwürfe stehen unter Naturschutz, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten ist dementsprechend verboten. In Baden-Württemberg können hier wieder bis zu 50.000 Euro Bußgeld fällig werden. Den Maulwurf zu vertreiben kann auch sonst negative Folgen haben: in seinen verlassenen Bauten siedeln sich gerne Wühlmäuse an, die, im Gegensatz zum Vorbesitzer, durchaus als Schädlinge aktiv sind.
Marder jagen überlässt man den Jägern
Marder sind kleine Raubtiere, von denen in Deutschland acht Arten leben. Wirkliche Berührungspunkte haben wir Menschen im Normalfall allerdings nur mit dem Steinmarder, der als Kulturfolger gerne in Wohngebieten lebt und dort auch hin und wieder an Kabeln nagt. Steinmarder sind hierzulande nicht besonders geschützte Tiere, allerdings unterliegen sie dem Jagdrecht.
Da der Marder dem Jagdrecht unterliegt, ist das Jagen oder Töten der Tiere auch nur außerhalb bestehender Schonzeiten und mit entsprechendem Jagdschein erlaubt. Die Jagd auf einen Marder in einem befriedeten Gebiet, in der Schonzeit oder ohne Jagdschein kann je nach Umständen ebenfalls teuer werden – in Baden-Württemberg werden hier jeweils bis zu 5000 Euro Bußgeld fällig und es kann sogar zu einer Strafanzeige gemäß Bundesjagdgesetz, potenziell bis hin zu einer Freiheitsstrafe kommen.