Miguel Klauß könnte ein Strafbefehl ins Haus stehen. Foto: Klauß

Die Staatsanwaltschaft hat den Erlass eines Strafbefehls gegen den AfD-Abgeordneten des Landkreises Calw Miguel Klauß beantragt. Der wiederum scheint sich als Justizopfer zu sehen.

Geht es nach der Staatsanwaltschaft Tübingen, gilt Miguel Klauß bald als vorbestraft.

 

Die Behörde beantragte zumindest den Erlass eines Strafbefehls gegen den AfD-Landtagsabgeordneten des Landkreises Calw – und das bereits vor rund einem halben Jahr.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Wie die Staatsanwaltschaft am Montag in dieser Woche mitteilte, sei dieser Erlass nach Abschluss der seit 2024 andauernden Ermittlungen bereits am 25. Juni 2025 beim zuständigen Amtsgericht Nagold beantragt worden.

Der Landtag Baden-Württemberg hatte zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Immunität des Abgeordneten aufgehoben und die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt.

Klauß wird vorgeworfen, sich mit drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 strafbar gemacht zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft seien dort die Tatbestände der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten und des Paragraf 33 Kunsturhebergesetz erfüllt.

„Die Staatsanwaltschaft hat die Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen beantragt“, berichtet Marian Jander, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, auf Anfrage unserer Redaktion.

Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gilt ein Verurteilter als vorbestraft.

Bis das Amtsgericht entschieden habe, so betont die Staatsanwaltschaft, gelte der Angeschuldigte jedoch als unschuldig.

Das sagt das Amtsgericht

Das Amtsgericht Nagold wiederum bestätigt den beantragten Erlass eines Strafbefehls gegen Klauß. Allerdings müsse das Gericht dazu zunächst den hinreichenden Tatverdacht in Bezug auf alle drei Anklagepunkte des Strafbefehlsantrags prüfen. Und bei einem dieser drei Anklagepunkte hätten sich nach Prüfung rechtliche Bedenken gegen den hinreichenden Tatverdacht ergeben.

Die Akte sei mit diesem Hinweis daher nochmals der Staatsanwaltschaft Tübingen zugesandt worden. Hier stehe noch eine Stellungnahme aus. Erst dann könne entschieden werden.

Sollte es übrigens zu einer Hauptverhandlung kommen, sei „aufgrund der starken Arbeitsbelastung des Amtsgerichts Nagold nicht mit einem Termin vor April 2026 zu rechnen“.

Das sagt Klauß

Klauß scheint sich indes als Justizopfer zu betrachten. „Dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft so agiert, ist durch die Medienberichterstattung längst bekannt“, antwortet er auf eine Anfrage unserer Redaktion. Kritik an der Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung müsse „in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren“.

Stattdessen werde aber der Paragraf missbraucht, um Oppositionsarbeit zu behindern und unliebsame Meinungen zu bestrafen. Ihm persönlich sei zudem bis heute kein Strafbefehl zugestellt worden.

Die Frage, ob er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen würde, wenn dieser erlassen wird, ließ Klauß unbeantwortet.

Äußerungen des Abgeordneten

Inwieweit der AfD-Abgeordnete sich strafbar gemacht hat, muss nun das Gericht entscheiden.

Fest steht, dass seine Äußerungen mindestens stark umstritten sein dürften. Ein Beispiel: In einem Facebook-Beitrag im Februar 2023 hatte Klauß von einer sich vollziehenden „Umvolkung“ gesprochen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte dazu in seinem Gutachten über die AfD, das als Grundlage dienen sollte, um die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen: „In der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits festgestellt worden, dass der Vorwurf einer sogenannten Umvolkung, wonach durch Zuzug von Ausländern die deutsche Bevölkerung so weit verändert werde, dass dies einer Ersetzung durch andere ethnische Bevölkerungsgruppen gleichkomme, einen Beleg für eine völkisch-rassistische Auffassung darstellt“ – weil dieser Vorwurf das Bekenntnis „zu einer ethnisch homogenen, abstammungsmäßig definierten ‚Volksgemeinschaft’“ einschließe.

Auch das Bundesverfassungsgericht habe bereits festgehalten, „dass die Erzählung der ‚Umvolkung’ darauf gerichtet sei, Asylbewerbern und Migranten ihre Menschenwürde abzusprechen“.