Ein Mann war angeklagt, weil er in Wildberg alkoholisiert Auto gefahren ist. Obwohl er nach einem Unfall wegfuhr, wurde er vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen.
Mit zwei Promille Auto gefahren und dabei einen Unfall verursacht hat ein 46-Jähriger aus Neuweiler in Wildberg. Nun stand er wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht vor Gericht.
Im vergangenen Mai zog der Mann gerade um. Nach getaner Arbeit genehmigte er sich am Abend Alkohol. Direkt ins Auto stieg er nicht – er schlief seinen Rausch erst einmal in seiner neuen Wohnung aus.
Angeklagter: „Habe beim Unfall nichts bemerkt“
Als er aufwachte, fühlte er sich fit und wollte in seine alte Wohnung fahren. Dabei stieß er beim Rückwärtsfahren mit seinem Wagen gegen ein geparktes Fahrzeug. Der Schaden: Rund 1200 Euro. Danach fuhr er weg. „Ich habe es nicht gemerkt, sonst hätte ich zumindest einen Zettel hinterlassen“, erklärte der Mann im Gericht.
Doch ist es möglich, diesen Zusammenstoß nicht zu bemerken? Das sollte ein Sachverständiger im Gericht klären. Den Unfall hätte ein gesunder Menschen bemerkt. Aber selbst das wäre fraglich, wenn beim Rückwärtsfahren gebremst würde. Von außen war der Aufprall auch zu hören – allerdings im Auto möglicherweise nicht, erklärte der Sachverständige.
Wer nicht weiß, dass er einen Unfall verursacht hat, kann auch nicht absichtlich von der Unfallstelle fliehen. Damit wurde der Vorwurf „Unfallflucht“ fallen gelassen. Blieb noch die Alkoholfahrt. Richter Martin Link glaubte ihm, dass er sich beim Aufwachen fahrtüchtig gefühlt habe. „Alkoholisierte Menschen sind auch dafür bekannt, das eigene Leistungsvermögen zu überschätzen“, stellte er fest.
Damit hatte der Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt. Er wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt: 50 Tagessätze zu je 65 Euro, also insgesamt 3250 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte 3900 Euro gefordert, sowie sechs Monate Führerscheinsperre. Sie erklärte ebenfalls im Plädoyer: Die absichtliche Unfallflucht sei nach der Verhandlung nicht erwiesen.
Drei Monate Führerscheinsperre
Bei der Sperre folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers auf drei Monate – in dieser Zeit kann er den Führerschein nicht zurückerlangen. Dieser ist im entzogen worden, nach der Sperre muss er diesen neu beantragen. Höchstwahrscheinlich kommt eine medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihn zu. Ob er seine Fahrerlaubnis dann zurückerhält, liegt im Ermessen des Landratsamts.
Der Mann entschuldigte sich in seinem letzten Wort. Er habe das Trinken komplett eingestellt „das hat mir nur Probleme gebracht.“ Seit dem Unfall vor rund einem dreiviertel Jahr darf er nicht mehr fahren. Die Leasingraten für sein Auto laufen derweil weiter.