Der Schandfleck in der Villinger Färberstraße bleibt eine nicht endenwollende Geschichte: Zwischen Abrissverfügung, Klage und Umbauplänen – so ist der aktuelle Stand.
Zu sagen, dass sich im Haus Färberstraße 12 seit Monaten nichts getan hat, wäre falsch – auch wenn der Eindruck zum baulichen Zustand des Gammelgebäudes eigentlich genau dies widerspiegelt.
Denn der Schandfleck verfällt weiterhin: Der Putz bröckelt, das Unkraut sprießt und der faulige Geruch hängt in den Nasen jener, die am Leerstand vorbeigehen. Also alles beim Alten? Stimmt nicht: Dank der Stadttaubenhilfe ist das Haus mittlerweile taubenfrei.
Hatten sich die Tiere über Jahre hinweg im Dachboden eingenistet, so konnten die ehrenamtlichen Helfer im Frühjahr eine Umsiedlung hunderter Tauben in den neuen Taubenschlag in der Oberen Straße verkünden. Nun findet dort eine Betreuung statt, um die Population in Schach zu halten.
Diese positive Entwicklung ist aber zunächst die einzige Veränderung, die am unansehnlichen Fleck in der Villinger Innenstadt umgesetzt werden konnte. Derzeit ist weder ein Abriss in Sicht, noch deutet sich eine zeitnahe Sanierung an. Dabei hatte die Stadt den Rückbau des Gebäudes bereits vor Jahren angeordnet.
RP gibt der Stadt zunächst Recht
Nach einem Eigentümerwechsel, der aber ebenfalls keinen Effekt auf die Entwicklung an dieser prominenten Stelle hatte, stellte die Stadt im Oktober 2022 aufgrund des massiven Verfalls eine Abrissverfügung aus. Was zunächst danach klang, als ob Bewegung in die Angelegenheit kommt, hat die Rechnung ohne die Rechtsmittel der deutschen Gesetzgebung gemacht – insbesondere, wenn es um das Eigentumsrecht geht.
Seitens der Eigentümer kam es zum Widerspruch beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg. Dort folgte man der Einlassung der Stadt und bestätigte im Juli 2024 die Verfügung der Stadt. Eine Besichtigung zeigte, „dass sich das über einen erheblichen Zeitraum ungenutzte Gebäude im Verfall befindet“, wie es zur Begründung hieß. Ein Sofortvollzug wurde von der übergeordneten Behörde jedoch einkassiert, zudem ordnete das RP eine archäologische Begleitung des Rückbaus an.
Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg
Alles geklärt? Mitnichten. Denn unmittelbar nachdem das RP seine Entscheidung kundgetan hatte, folgte seitens der Eigentümer eine Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg. Und dort liegt die Angelegenheit bis heute. „Wir befinden uns weiter im laufenden Verfahren“, erklärt die städtische Pressesprecherin Madlen Falke nun auf Anfrage unserer Redaktion. Heißt: abwarten. Denn Prognosen, wann die zuständige Kammer eine Entscheidung fällt, gibt es derzeit nicht.
Unabhängig davon habe die Stadtverwaltung mit dem Eigentümer regelmäßig Kontakt. Und hier zeigt sich, dass dieser weiterhin seine Pläne, das Gebäude zu erhalten und zu sanieren, vorantreiben will. Falke: „Aktuell liegen uns Unterlagen vor, die in der Prüfung sind.“ Gleichwohl bedeute das nicht, dass der Bauherr unmittelbar startbereit ist, um die Vorstellungen auch direkt in die Tat umzusetzen. „Entscheidend wird dann aber der tatsächliche Baustart mit einem fortlaufenden Umbau sein“, so die Pressesprecherin. Es ist weiter Geduld gefragt.