Der Vater von Sabine Jauch stellte während der Verhandlung ein Foto seiner Tochter auf den Tisch. Foto: Ludwig

Mit einem Werkzeugschlüssel hatte der 23-Jährige seine Ausbilderin erschlagen. Täter schweigt trotz Richterappells.

Villingen-Schwenningen/Mosbach - Janosch G., der am Tag vor Heiligabend 2011 die 46-jährige Sabine Jauch aus Schwenningen in deren Blockhaus in einer Feriensiedlung am Rande von Krumbach erschlagen hat, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Eine Antwort auf die Frage nach dem Warum hat auch der Prozess nicht gebracht. Für die vierte Schwurgerichtskammer des Mosbacher Landgerichts, die den 23-Jährigen gestern verurteilte, ist diese Frage nicht mehr von Bedeutung. "Aber wenn Sie noch einen Funken Ehre im Leib haben, dann sagen Sie es den Eltern von Frau Jauch", mahnte der Vizepräsident des Landgerichts, Alexander Ganter, bei der Urteilsverkündung. Zehn Monate lang hatte die bis zu 30-köpfige Soko Mühlwiese nach dem Täter gesucht, bis eine DNA-Spur zu dem 23-Jährigen führte. Mit den Beweisen konfrontiert, gestand Janosch G. die Bluttat, äußerte sich nach den ersten Vernehmungen aber nicht weiter zum Tathergang und zu seinem Motiv.

Kennengelernt hatten sich der Täter und sein Opfer im Berufsbildungswerk der Johannes-Diakonie Mosbach, wo Sabine Jauch als Ausbilderin tätig war und Janosch G. Zivildienst geleistet hatte. Auf einer Weihnachtsfeier begegneten sie sich vor dem Mord wieder. Vermutlich weil sie ihm Unterlagen für eine geplante Reise geben wollte, nahm Sabine Jauch ihren Mörder am 23. Dezember 2011 mit nach Hause. Hier schlug Janosch G. der 46-Jährigen mit einem mitgebrachten schweren Radschlüssel hinterrücks und mit unglaublicher Brutalität den Schädel ein. Anschließend verwischte er sorgfältig seine Spuren und fuhr mit dem Auto des Opfers davon. Am Abend feierte er ausgelassen auf einer Geburtstagsparty. "Kaltblütiger kann man die Tötung eines Menschen nicht verarbeiten", kommentierte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering.

Der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines bescheinigte dem Angeklagten eine "auffallend unauffällige Entwicklung" und volle Schuldfähigkeit. Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder sonstige Störung konnte er ebenso wenig ausmachen wie Anhaltspunkte für eine Tat im Rausch oder Affekt.

Am Ende der Beweisaufnahme sah Oberstaatsanwalt Heering seine Anklage bestätigt. Er forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen heimtückisch begangenen Mordes. Nebenklagevertreter Berthold Kederer beantragte im Namen der Eltern des Opfers darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre Janosch G. die Möglichkeit versagt geblieben, nach der Verbüßung von 15 Jahren Haft eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu beantragen.

Die Richter folgten dem Antrag des Staatsanwalts. Dennoch verneinte der Vorsitzende unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die besondere Schwere der Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verfahrensbeteiligten können binnen einer Woche Revision beantragen.