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Doppelstädter erfährt erst nach Ablauf der Frist, dass er hätte zu Hause bleiben sollen.

Villingen-Schwenningen - Wer als Kontaktperson eines Coronapatienten gilt, muss 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbringen. Doch was ist, wenn der Betroffene erst nach Ablauf dieser Zeit überhaupt davon erfährt, dass er hätte zu Hause bleiben müssen?

Was sich nach einer fiktiven Geschichte anhört, ist in Villingen-Schwenningen Realität geworden. Ein Mann aus der Doppelstadt bekam am Mittwoch dieser Woche einen sogenannten Absonderungsnachweis des Landratsamtes zugestellt, in dem steht: "Hiermit wird bestätigt, dass bei Frau/Herr (...) bis auf Weiteres verfügt wird, dass o. g. Proband*in zu Hause bleibt und für das Gesundheitsamt erreichbar ist."

So weit, so gut. Aufhorchen ließ den Empfänger allerdings der abschließende Satz: "Die Absonderung gilt für den Zeitraum vom 10.03.2020 bis zum 24.03.2020." Das Schreiben des Landratsamtes ist auf den 23. März datiert. Demnach wurde die Information einen Tag vor Ablauf der Quarantänezeit überhaupt erst verschickt und kam auf dem Postweg einen Tag nach Ablauf der Frist beim Empfänger an.

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Der Betroffene, der bis heute keinerlei Anzeichen einer möglichen Corona-Infektion aufweist, schildert den Ablauf wie folgt: Er habe bei einem Termin am 9. März Kontakt mit einer Person gehabt, die sich am Wochenende zuvor mit einer Gruppe in einem Skigebiet in Österreich aufgehalten hatte. Aus dieser Gruppe wurden wenige Tage später einige Personen positiv auf den Coronavirus getestet, derjenige, mit dem unser Gesprächspartner Kontakt hatte, allerdings nicht. Keiner von beiden wies bis dato Symptome auf – unser Gesprächspartner bis heute nicht.

Mehr als eine Woche später, am vergangenen Samstag, abends gegen 20 Uhr, kam dann die Info telefonisch: "Die Person, mit dem ich am 9. März einen Termin hatte, teilte mir mit, dass sie selbst nun positiv getestet worden sei." In der Folge, wohl wissend, dass auch bei ihm die beiden Wochen noch nicht um sind, hat er dann am Sonntagmorgen gleich das Gesundheitsamt kontaktiert und sich erkundigt, wie er sich zu verhalten habe.

"Nachdem ich einem Mitarbeiter den zeitlichen Ablauf geschildert hatte, beruhigte dieser mich und meinte, ich solle noch zwei, drei Tage abwarten, ob Symptome auftreten. Allerdings hätte ich wohl nichts zu befürchten."

Verzögerungen durch den Postweg

In der Zeit zwischen dem Kontakt am 9. März und dem Anruf am 21. März hatte sich der Villingen-Schwenninger selbstverständlich weiterhin normal verhalten. Natürlich unter Berücksichtigung der allgemein gültigen Anordnungen, aber durchaus auch außerhalb der eigenen vier Wände. Am Mittwoch, 25. März, war dann das Schreiben des Landratsamtes im Briefkasten – und die Verwirrung perfekt.

Aufgrund des positiven Testergebnisses vom 21. März, setzte das Gesundheitsamt den Absonderungsnachweis am 23. März auf, verschickte diesen per Post und so hatte ihn die vermeintliche Kontaktperson am 25. März im Briefkasten. Aber weshalb war bis dato die Quarantänezeit abgelaufen?

Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes, erklärt auf Nachfrage: "Der Beginn der Isolation für die Kontaktperson wird auf den letzten Kontakt oder den Erkrankungszeitraum gelegt. Das heißt, dass der Beginn der Isolation auch in der Vergangenheit liegen kann." Demnach hat der Infizierte alle seine Kontakte nach dem vermeintlichen Infektionstermin angegeben – darunter auch unser Gesprächspartner.

Allerdings, so räumt Frank ein, seien dem Landratsamt auch verspätete Zustellungen, was in diesem Fall nicht so ist, bekannt: "Wie uns bekannt ist, gab es leider auch Kontaktpersonen, bei denen die Zustellung der Information verspätet angekommen ist, was auf Verzögerungen durch den Postweg zurückzuführen war.

Auch kommt es vor, dass der positiv Befundete dem Gesundheitsamt seine Kontakte zeitverzögert per Mail oder Fax zukommen lässt oder die Telefonnummern der Kontaktpersonen nicht bekannt sind."

In der Regel sei es aber so, dass sobald das Gesundheitsamt die Daten vorliegen habe, werden die Mitarbeiter aktiv und kontaktieren die Kontaktpersonen. "Wir gehen davon aus, dass das Gesundheitsamt 24 Stunden nach Kenntnis eines positiven Befundes die Kontaktpersonen erreicht, sofern die Telefonnummer der Kontaktpersonen neben der Adresse, dem Gesundheitsamt genannt worden sind", betont Heike Frank.