Wegen Nötigung auf der Autobahn bei Sulz musste sich ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten. (Symbolbild) Foto: Schnekenburger

Wenig Verkehr herrscht, als ein Paar nachts auf der A81 bei Sulz unterwegs ist. Da kommt ein Auto herangerauscht, bremst die beiden aus. So sieht es die Staatsanwaltschaft.

Am Amtsgericht Oberndorf wurde jetzt ein Verfahren gegen einen 31-Jährigen aus Sulz verhandelt. Der Staatsanwaltschaft wirft ihm Nötigung vor. Der Autofahrer soll im Mai vergangenen Jahres nachts zwischen Empfingen und Sulz auf der Autobahn A81 an einer Baustelle unterwegs gewesen sein und einen anderen Autofahrer ausgebremst und mit etwas beworfen haben.

 

Vor Gericht behauptet der Angeklagte, dass er sich nicht mehr ganz an die Situation erinnern könne und „verkehrsbedingt“ gebremst habe. Er habe einen Lkw überholt und sei wieder rechts eingeschert und dann auf der rechten Fahrspur geblieben. Er habe ein Auto hinter ihm zwar beim Überholvorgang bemerkt, habe dem aber keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt.

Tempo nicht sicher feststellbar

Die Zeugen behaupten allerdings anderes. Der erste Zeuge war mit seiner Frau auf der A 81 unterwegs und berichtete, weder einen Lkw noch andere Verkehrsteilnehmer gesehen zu haben. Plötzlich sei ein Auto schnell hinter ihm her gefahren, und der Fahrer soll mit den Armen gestikuliert haben. Er beschrieb den Fahrer als männlich. Das hintere Auto sei zurückgefallen und dann „aus dem Nichts“ wieder heran gefahren.

Das Auto habe überholt und das den Zeugen stark ausgebremst. Auf Nachfrage des Verteidigers konnte der Zeuge sich nicht mehr genau erinnern, auf welche Geschwindigkeit er herunterbremsen musste: Das Tempo, das er bei Gericht angab, entspricht nicht den Angaben bei der Polizei. Ebenfalls berichtet der Zeuge, dass er „den ganzen Arm“ des anderen Autofahrers aus dem Fenster gesehen hätte; der Mann habe etwas gegen sein Auto geworfen.

Die zweite Zeugin, ist die Frau des ersten Zeugen und saß auf dem Beifahrersitz. Sie erzählte, dass ihr Mann auf der linken Fahrbahn gefahren sei und von hinten der Angeklagte „herbei geschossen“ kam. Er habe, wie ihr Mann beschrieben habe, gestikuliert und sei dann auf die rechte Fahrbahn, gewechselt, zu ihnen aufgeschlossen und dann gleichschnell neben ihnen her gefahren.

„Hasserfüllter Blick“

Dabei berichtet sie, er habe zu ihnen herüber geschaut, und meinte : „Diesen hasserfüllten Blick werde ich niemals vergessen.“ Danach soll er mit „etwas Senfartigem“ das Zeugenauto beschmissen, rechts überholt und stark ausgebremst haben. Daraufhin hätten die Zeugen die Polizei gerufen. Auf die Frage, ob sie ihn beschreiben könne, schaute sie zu dem Angeklagten und identifizierte ihn.

Der Verteidiger konnte keine Nötigung erkennen, das Tatgeschehen erreiche den geforderten Tatbestand nicht. Der Staatsanwalt regte an, das Verfahren gegen den 31-Jährigen einzustellen. Der Verteidiger schlug eine Geldauflage von 1000 Euro vor – mit monatlicher Ratenzahlung. Der Staatsanwalt fand 1200 Euro angemessen. Dem folgte das Gericht und stellte das Verfahren mit einer Geldauflage von 1200 Euro, zahlbar in Raten, vorläufig ein.