Wie ist der Übergriff abgelaufen – und hat es ihn überhaupt gegeben? (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa

Hat der entfernte Bekannte eine besondere Situation ausgenutzt, als er eine Frau auf dem Nachhauseweg in Sulz belästigte? Das Amtsgericht Oberndorf hat den Fall jetzt verhandelt.

Am Amtsgericht Oberndorf wurde jetzt gegen einen 57-Jährigen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuelle Belästigung vor. Der Angeklagte solle im Juni vergangenen Jahres eine Frau abends an der Bahnhofstraße gegen ihren Willen sexuell berührt haben; sie habe sich mit „Nein, nein, nein!“ gewehrt.

 

Der Angeklagte äußert sich nicht zu diesen Vorwürfen. Er wohnt seit einem Vierteljahrhundert in Sulz, kann aber kein Deutsch und benötigte einen Dolmetscher.

Als erste Zeugin wird die Geschädigte gehört. Die 26-Jährige wohnt in Sulz und erzählt, sie sei von der Arbeit nach Hause gegangen. Der Mann stand auf einem Balkon und soll ihr etwas zugerufen haben, was sie allerdings nicht verstanden hätte, da er zu leise gesprochen habe. Sie kenne ihn und seine Familie flüchtig, da sie ab und zu auf den gleichen Familienfesten gewesen seien, seine Ehefrau sei eine ehemalige Arbeitskollegin.

„Nein, nein, nein“

Er sei nach dem Kontaktversuch auf dem Balkon zu ihr herunter gekommen und habe sie gefragt: „Was machst du denn um diese Uhrzeit hier, hast du keine Angst?“ Sie habe zunächst gedacht, dass er mit ihr über seine Ehefrau reden oder eventuell sie nach Hause fahren wollte. Und sie erwähnt, dass es schon einmal einen Vorfall mit dem Nachbarn des Angeklagten gab, nach diesem habe der Angeklagte – jetzt im Bereich der Kreissparkasse – auch gefragt, sie dann „an der Hüfte angefasst und die Brust gestreichelt“. Sie hätte in diesem Moment nicht „Nein!“ sagen können, erzählt die Zeugin: „Ich war nicht in meinem Körper, ich war nicht mehr da, als das passiert ist.“

Immerhin habe sie versucht, sich aus der Umklammerung zu winden und ihren Weg fortzusetzen. Er sei mitgelaufen, habe seine Arme um sie gelegt. Die Zeugin und der Angeklagte sollen an der Kreissparkasse vorbei gelaufen sein. Er habe mit ihr zum dortigen Parkplatz gewollt. Und dann „leckte oder küsste“ er den Hals der Zeugin: „Er war mit seinen Lippen an meinem Hals.“ Dann soll er ihr gesagt haben: „Das was ich jetzt mache und sage, darf niemand erfahren.“ Daraufhin schrie sie: „Nein, nein, nein.“

Angst vor Beleidigung

Die 26-Jährige sei losgerannt. Sie wisse nicht mehr, ob der Angeklagte versucht habe, sie aufzuhalten. Beim Wegrennen habe sie ihre Schwester angerufen und geweint. Nach dem Vorfall habe sie weder mit dem Angeklagten noch mit der Ehefrau Kontakt gehabt. Die Folgetage sei sie nicht zur Arbeit gegangen. Sie habe Angst davor gehabt, dass die Ehefrau auf sie zukomme und als „Schlampe“ beleidige.

Ein Polizeibeamter berichtete dem Gericht vom Anruf der 26-Jährigen, in dem sie erzählt habe, dass sie auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Mann gegen ihrem Willen angefasst, geküsst und auf einen Parkplatz gezogen worden sei. Daraufhin sei er zum Beschuldigten gefahren. Dieser habe den Vorwurf bestritten und gesagt, er sei die ganze Zeit zuhause gewesen. Seine Frau habe Fernsehen geschaut. Aufgrund anderer Vorfälle gelte die Ehefrau als wenig glaubwürdig. Dazu berichtete der Beamte von einem Vorfall vor ein paar Wochen, bei dem der Angeklagte mit einem Messer auf seine Ehefrau losgegangen sei, diese aber nicht dagegen unternommen habe.

„Er lag in seinem Bett“

Die 22-jährige Schwester der Geschädigten war die dritte Zeugin. Sie erzählte, dass ihre kleine Schwester dauernd nachgefragt hätte, weil die 26-Jährige ihr versprochen hatte, nach der Arbeit gemeinsam mit ihr einen Film zu schauen. Deshalb habe sie auch der geschrieben und gefragt, wo sie denn bleibe. Diese habe geantwortet, dass sie auf dem Heimweg sei. Nachdem einige Zeit vergangen war, habe sie nochmals angerufen, um nachzufragen: „Sie ging weinend ran und konnte zuerst nichts sagen, außer seinen Namen, und dass er sie angefasst hätte“, berichtet die 22-Jährige. Sie sei dann von zuhause los ihrer Schwester entgegen gerannt.

Letzte Zeugin ist die Ehefrau des Angeklagten. Auch sie braucht die Hilfe des ein Dolmetschers. Sie erklärt, dass sie an diesem Tag zu Besuch bei ihrem Sohn gewesen sei. Am Abend sei sie nach Hause, um Essen vorzubereiten. „Mein Mann ist an dem Tag gegen 22 Uhr ins Bett gegangen, da er am nächsten Morgen arbeiten musste“, sagt sie. Sie selbst habe noch Fernsehen geschaut – und auch mal nach ihm gesehen: „Er lag in seinem Bett und schnarchte.“ Sie ist sich sicher: „Ich weiß dass mein Mann zu 100 Prozent unschuldig ist. Sowas würde nie passieren.“ Wie sie damit umgehen würde, wenn ihr Ehemann jetzt verurteilt würde, will die Verteidigerin wissen. „Dann habe ich mein Glauben an die deutsche Justiz verloren“, sagt die Frau.

Die Staatsanwaltschaft hält wegen sexueller Belästigung eine Strafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro für angemessen. Die Verteidigung meint, dass der Tatvorwurf schwer wiege, die Ehe auf dem Spiel und sein persönliches Leben somit gefährdet seien. Es gäbe keine DNA-Beweise, kein Geständnis und keine Tatzeugen. Manche Aussagen seien widersprüchlich gewesen, und die Zeugin, die vom Angeklagten „belästigt“ worden sei, hätte auch schon andere beschuldigt – man würde ein „psychisches Muster“ bei ihr erkennen. Die Verteidigerin beantragt Freispruch.

Das Urteil

Der Angeklagte nutzt das letzte Wort und lässt übersetzen: „Ich bin seit 24 Jahren in der Stadt, und jeder kennt mich. Jeder, der mich kennt weiß: Ich bin ein Mann der Ehre. Somit bin ich hier auch selber Opfer. Ich denke, dass das Opfer und die Schwester psychische Probleme haben.“

Das Gericht stellt fest, dass die Tat nicht zweifelsfrei habe bewiesen werden können. Daraus folgte ein Freispruch.