Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt sucht nach Hygienemängeln und sorgt dafür, dass diese behoben werden. (Symbolbild) Foto: © RHJ – stock.adobe.com

Immer wieder ist das Veterinär- und Verbraucherschutzamt in Restaurants und Gaststätten unterwegs und sucht nach Dreck, Schimmel und anderen Hygienemängeln. Doch wie läuft so eine Lebensmittelkontrolle eigentlich genau ab ? Unsere Redaktion hat nachgefragt.

Immer mal wieder kommt es vor, dass Restaurants nach einer Kontrolle durch das Veterinär- und Verbraucherschutzamt kurzfristig schließen müssen. Doch wie genau läuft so eine Kontrolle eigentlich ab, wie oft wird kontrolliert und mit was müssen die Betriebe im schlimmsten Fall rechnen?

 

Die Lebensmittelkontrollen finden risikoorientiert oder anlassbezogen statt, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts Freudenstadt auf Nachfrage unserer Redaktion. Das bedeute, dass jeder Betrieb nach seiner Produktionsart der hergestellten Produkte, seiner Größe und Umfang seiner Tätigkeit sowie des Ergebnisses der letzten Kontrollen hinsichtlich des Risikos eingestuft werde.

1634 Kontrollen

Daraus werde dann eine Kontrollfrequenz berechnet. Ein Hersteller sensibler Produkte wie beispielsweise Hackfleisch oder ein Lebensmittelbetrieb, der in der letzten Kontrolle stark auffällig war, wird also öfter kontrolliert, erklärt das Amt. Daneben erfolgten noch anlassbezogene Kontrollen, beispielsweise aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, eines Untersuchungsergebnisses nach einer Probennahme oder aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden.

So oft wurde kontrolliert

Dadurch wurden im Jahr 2024 vom Veterinär- und Verbraucherschutzamt insgesamt 1634 Lebensmittelkontrollen im Kreis Freudenstadt durchgeführt, teilte das Amt mit. Bei diesen sei es in 153 Fällen zu Verstößen gekommen, für die insgesamt Bußgelder in Höhe von knapp 2300 Euro vom Landratsamt festgesetzt worden seien.

Im Jahr 2023 wurden 1359 Lebensmittelkontrollen durchgeführt und in 2022 waren es 1580, teilte das Amt mit. Die Jahre 2020 und 2021 seien auf Grund von Corona bedingten Betriebsschließungen und anderem nicht vergleichbar.

Kontrollen erfolgen unangekündigt

Der Lebensmittelüberwachung unterliegen alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern, transportieren und in Verkehr bringen, erklärte die Sprecherin. Dazu zählten beispielsweise die landwirtschaftliche Urproduktion, Direktvermarkter, handwerkliche Hersteller wie Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien sowie die Gastronomie und der Groß- und Einzelhandel. Dazu kämen noch größere industrielle Hersteller.

Wie läuft so eine Lebensmittelkontrolle nun aber eigentlich ab? Die Kontrollen erfolgten in der Regel unangekündigt, so die Sprecherin. Zunächst werde zur Vorbereitung der Kontrolle die Betriebshistorie im Amt ermittelt. Vor Ort würden dann sämtliche Räumlichkeiten, Personal sowie die Eigenkontrollen und Dokumente im Betrieb überprüft. Das Ergebnis werde dem Betriebsinhaber oder Verantwortlichen am Ende der Kontrolle mitgeteilt.

Strafverfahren selten

Im Anschluss erfolge noch die Dokumentation im Amt. Bei Mängeln werden gegebenenfalls verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie Mängelberichte und Anordnungen ergriffen, um die Mängel zu beheben, erklärt das Amt.

Ahndungen erfolgten im Einzelfall durch Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens oder in äußerst seltenen, schwerwiegenden Fällen durch Einleitung eines Strafverfahrens, beispielsweise wenn ein gesundheitsschädliches Lebensmittel in Verkehr gebracht wird.

Auf dem Portal des Landratsamts müssen nur die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden, die die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) genannten Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise zu erwartende Bußgelder über 350 Euro oder Sanktionierung wegen einer Straftat.