Das Gericht hat ein Urteil gefällt (Symbolfoto). Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Ein Mann tötet seine Frau mit zahlreichen Stichen. Das Gericht verhängt neun Jahre und sechs Monate Haft. Die Hintergründe bleiben unklar.

Das Landgericht Freiburg hat einen siebenfachen Familienvater aus Müllheim zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt.

 

Warum es zu der Tat kam und worum es in dem Streit vor den Messerstichen ging, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. „Da sind wir an die Grenzen der Aufklärung gestoßen“, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. Noch kurz vor der Messerattacke hätten der Mann und seine Frau mit einer der beiden ältesten Töchter in Afghanistan per WhatsApp telefoniert. Nichts daran sei auffällig gewesen.

Klar sei aber: Die Familie sei in Müllheim gut integriert gewesen, der Familienvater habe jedoch große Probleme mit der deutschen Sprache und bei der Arbeitssuche gehabt. Das habe zu Frust und Niedergeschlagenheit, aber auch zu Kritik und Streitigkeiten innerhalb der Familie geführt, zumal der Mann für ihn machbare Jobangebote teilweise ausgeschlagen habe.

Das Paar war zusammen mit fünf seiner insgesamt sieben Kinder im Februar 2022 nach Deutschland gekommen. Zuvor hatte der Mann für die deutschen Einsatzkräfte in Afghanistan als Fahrer gearbeitet. Nach der Machtübernahme durch die Taliban konnte die Familie dort deshalb nicht mehr in Sicherheit leben.

Der Mann habe zur Tatzeit eine „leichte Depression“ und einen „schlechten Gemütszustand“ gehabt, was jedoch seine Schuld- und Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt habe.

21-mal zugestochen

Zu den Messerstichen sei es gekommen, als der Mann seiner Frau im Streit ein Küchenmesser aus der Hand genommen und unvermittelt 21 Mal mit teilweise größter Wucht zugestochen habe. Aus den Ermittlungsergebnissen wisse man, dass die Frau alle Stiche bei vollem Bewusstsein erlitten habe. Sie habe sich noch auf den Küchenboden legen können, wo sie innerhalb von Minuten verblutet sei.

Dann habe der Täter die Kinder geweckt, die in Panik aus dem Haus geflüchtet seien, als er sie nicht in die Nähe der toten Mutter lassen wollte. Anschließend habe der Mann versucht, sich selbst zu erstechen. Zwischen dem Eintreffen der Polizei und dem Zugriff durch Spezialkräfte mithilfe eines Tasers seien mehr als drei Stunden vergangen, weil der Mann sein Tatmesser nicht hergeben und sich erschießen lassen wollte.

Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt

Die Kinder des Paares würden bis heute an den Folgen der Tat leiden und seien teilweise in psychologischer Behandlung, sagte Richter Wiemann. Es sei aber auch beeindruckend zu sehen, wie „tough“ vor allem die beiden ältesten hier lebenden Töchter ihr Leben als Krankenschwester und angehende Erzieherin mittlerweile selbst in die Hand genommen hätten.

Die beiden infrage kommenden Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe habe man in dem vorliegenden Fall nicht zweifelsfrei nachweisen können, weshalb eine Verurteilung wegen Mordes „in dubio pro reo“ nicht infrage gekommen wäre, so das Gericht. Der Strafrahmen für Totschlagsdelikte beträgt in Deutschland fünf bis 15 Jahre. Bei der Strafzumessung hielt die Kammer dem Angeklagten seine Reue und sein Geständnis sowie die Tatsache, dass der Mann nicht vorbestraft war und nie durch Gewalttätigkeit aufgefallen war, zugute.

Noch nicht rechtskräftig

Richter Wiemann betonte zulasten des Angeklagten aber auch die große Brutalität der Tat und die Tatsache, dass nun sieben Kinder ihre Mutter verloren hätten. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag von Verteidiger Nicolai Erschig, der für seinen Mandanten eine Strafe von unter zehn Jahren für angemessen erachtet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zehneinhalb Jahre Haft gefordert.

Die beiden Vertreterinnen der in Deutschland lebenden erwachsenen Töchter der Getöteten hatten eine Strafe von mehr als zwölf Jahren beziehungsweise eine Strafhöhe im Ermessen des Gerichts für angemessen erachtet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.