Die Grundsteuerbescheide werden für viele teurer werden. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Finanzgericht in Baden-Württemberg hält den Sonderweg des Landes bei der neuen Grundsteuerberechnung für vereinbar mit der Verfassung.

Am Ende waren es emotionale vier Minuten – nach mehr als vier Stunden ziemlich sachlicher Verhandlung. Ob er auch noch etwas sagen dürfe, fragt Burkhard Wolf vorsichtig. Volker Brey, der Vorsitzende des 8. Senats am Finanzgerichtshof in Stuttgart, will diesen Wunsch natürlich nicht verwehren. Burkhard Wolf ist schließlich einer der beiden Kläger, die dort gegen das Grundsteuergesetz des Landes zu Felde ziehen. Unterstützt wird seine Klage von vier Verbänden, gesprochen haben bis dahin nur die Juristen im Saal, die Richter, Anwälte, Vertreter der Regierungsseite. Und nun spricht Burkhard Wolf.