27 800 Euro – „Hat da jemand was gewonnen oder war es Steuerhinterziehung?“, überlegt der Angeklagte im Oberndorfer Gerichtssaal. (Symbolbild) Foto: Cools

Wem werden nicht mal 27 800 Euro aufs Konto überwiesen, von denen man nicht weiß, woher sie kommen? Ein 39-Jähriger aus Sulz will sich da keine Gedanken gemacht haben.

Vor dem Amtsgericht in Oberndorf muss sich ein 39-jähriger Elektriker aus Sulz verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche in mehreren Fällen vor.

 

Die Summe: mehr als 27 800 Euro. „Ich hatte drei Monate keine Arbeit und kein Geld“, schildert der Angeklagte seine Situation. Ein Freund habe ihm dann den Tipp gegeben, wie er an Geld kommen könne.

Konto schnell gesperrt

„Er sagte mir, wann das Geld kommt, und ich habe es dann vom Konto abgehoben“, schildert er das Prozedere. Das meiste habe er weitergeben müssen, aber fünf Prozent als Provision behalten dürfen.

Und wer hat ihm diese Summen geschickt? „Ich kenne niemanden von denen, die mir das Geld überwiesen haben“, erklärt er im Amtsgericht. Auch sei sein Konto nach der ersten Überweisung gesperrt worden, so dass er privat auch keine Rechnungen mehr bezahlen konnte.

Geld aus Betrugsstraftaten

Deshalb wären die folgenden Überweisungen dann unter anderem auf das Konto seiner Mutter geschickt worden.

Und warum sollte jemand vollkommen Fremdes ihm so hohe Geldsummen schicken? „Ich weiß nicht, warum das gemacht wurde – hat da jemand was gewonnen oder war es Steuerhinterziehung?“, überlegt er im Gerichtssaal.

Jemand, der ganz genau weiß, woher das Geld kommt, ist die zuständige Polizeibeamtin. „Das Geld stammt aus Betrugsstraftaten“, stellt sie klar. Unbekannte hätten sich Zugang zum Online-Banking der Geschädigten verschafft, indem sie sich fälschlicherweise als Mitarbeiter eines Bankinstituts ausgaben.

„Ich erhielt einen Anruf“

Dann sei das Geld – sofern die Zahlungen nicht gestoppt werden konnten, auf das Konto des Angeklagten oder seiner näheren Verwandtschaft überwiesen worden, und er hätte es dann abgehoben.

Nicht nur die Mutter des Angeklagten, auch ihr Lebensgefährte waren an der Sache beteiligt. Dieser wurde als Zeuge vorgeladen. „Das Geld wurde auf mein Konto überwiesen, und ich erhielt einen Anruf, dass es da sei“, erklärt er. Dann hätten der Angeklagte und er es gemeinsam abgehoben.

70 000 Euro Schulden

Er habe nicht gefragt, warum das Geld auf sein Konto komme. „Ich habe mich nicht dafür interessiert, von wem es kam“, sagt er.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den arbeitssuchend gemeldeten Angeklagten wegen Geldwäsche in vier Fällen eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne und eine Auflage von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Angesichts der Verschuldung kommt eine Geldauflage für den Mann nicht in Frage.

„Ich habe offene Kredite für das Haus von etwa 70 000 Euro“, erklärt er. Denn am früheren Wohnort der Familie sei das Haus abgebrannt, weswegen er auch jetzt in Sulz wohne. Eine Versicherung, die den Schaden teilweise zahle, gebe es nicht. „Ich kann nichts von den Krediten zurückzahlen“, gesteht der Angeklagte, der statt Geld aber immerhin sechs Vorstrafen aufweisen kann. „Das ist alles im verkehrstechnischen Bereich“, betont die Richterin. So sei er sechsmal nacheinander wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis angetroffen worden.

Angeklagter ist geständig

Positiv rechne sie ihm an, dass er den Eingang der Zahlungen eingeräumt habe. „Es hätte sich Ihnen aufdrängen sollen, dass solche Summen nicht einfach aus der Luft kommen“, kritisiert sie jedoch.

Das Gericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, setzte die Auflage aber auf 120 Sozialstunden fest.