Die Homag-Zentrale in Schopfloch Foto: Homag

Das Spruchverfahren ist beendet: Barabfindungsangebot und Garantiedividende für außenstehende Aktionäre des Schopflocher Unternehmens sind rechtskräftig.

Im Rechtsstreit um die Angemessenheit des Barabfindungsangebots und der Garantiedividende für die Aktionäre der Homag Group AG ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Das teilt die Dürr AG, Mutterkonzern von Homag, jetzt mit.

 

Demnach bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart per Beschluss die Angemessenheit einer Barabfindung von 31,58 Euro je Aktie und einer Garantiedividende von 1,19 Euro brutto je Aktie. Damit hielt es letztinstanzlich die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Stuttgart aufrecht, gegen die Homag-Aktionäre Beschwerde eingelegt hatten, so Dürr.

Der Dürr-Konzern hatte im Jahr 2014 über die Dürr Technologies GmbH die Mehrheit der Aktien der Homag Group AG erworben. In der Folge schlossen Dürr und Homag 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich Dürr, Homag-Aktionären, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, eine Barabfindung von 31,56 Euro je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus wurde eine Garantiedividende von 1,18 Euro brutto pro Aktie festgelegt.

Zweimonatige Frist

In einem daraufhin von Homag-Aktionären angestrengten Spruchverfahren erhöhte das Landgericht Stuttgart die Barabfindung im Jahr 2019 geringfügig auf 31,58 Euro und die Garantiedividende auf 1,19 Euro brutto. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OLG Stuttgart nun letztinstanzlich ab.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart erging kurz vor Weihnachten, so Dürr weiter, und wurde am 3. Januar im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seither läuft eine zweimonatige Frist, während der die außenstehenden Homag-Aktionäre Dürr ihre Anteile zum Preis von 31,58 Euro je Aktie andienen können. Nach Ablauf der Andienungsfrist verfällt das Barabfindungsangebot. Die Garantiedividende von 1,19 Euro brutto pro Aktie wird jährlich gezahlt und tritt an die Stelle einer variablen Dividendenzahlung.

Dürr hielt nach eigenen Angaben bei Bekanntgabe im Bundesanzeiger 67,7 Prozent der Homag-Aktien, 14,1 Prozent waren im Besitz der Familien Schuler und Klessmann, 18,2 Prozent befanden sich im Streubesitz. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der Homag-Hauptversammlung über rund 82 Prozent der Stimmrechte.

Gewinn geht an Dürr

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regle die Einbindung der Homag Group AG in den Dürr-Konzern, heißt es weiter in der Mitteilung, und vereinfache die Zusammenarbeit zwischen Dürr und Homag. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der Homag Group AG zu. Die anderen Homag-Aktionäre erhalten die Garantiedividende.

Zuletzt hatte sich auch das Landgericht Stuttgart in einem weiteren Verfahren mit dem Schopflocher Unternehmen zu befassen. Hintergrund war, dass die Homag Group AG ihren Aufsichtsrat verkleinern wollte. Künftig sollen dort keine Arbeitnehmervertreter mehr sitzen. Der Betriebsrat hatte dagegen juristische Schritte eingeleitet.