Eine Radfahrerin stürzt bei Wildberg, mehrere Autos fahren weiter. Eine Zeugin fragt: Wann liegt unterlassene Hilfeleistung vor und welche Strafen drohen? Wir haben mit einem Anwalt gesprochen.
Es ist eine Szene, die Heidi Traub aus Wildberg nicht mehr loslässt. „Ich komme über die Situation einfach nicht hinweg“, sagt sie eine Woche später.
Was sie auf der Landstraße zwischen Böblingen und Wildberg erlebt hat, hat sie tief erschüttert – nicht nur aufgrund des Unfalls selbst, sondern wegen der Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer.
Traub war auf dem Heimweg vom Arzt, als sie im Bereich einer 60er-Zone vor dem Ortsschild eine Radfahrerin bemerkte. Schon von Weitem sei ihr das Fahrverhalten aufgefallen. „Ich hatte sofort das Gefühl: Da passiert gleich etwas.“ Kurz darauf stürzte die Radfahrerin und blieb auf der Straße liegen.
Radfahrerin verletzt auf der Landstraße
Traub bremste ab und brachte ihr Auto wenig später zum Stehen. Die Radfahrerin lag blutend auf der Straße, eine Platzwunde am Kinn. „Man lässt doch niemanden einfach auf der Straße liegen“, sagt Traub.
Was sie besonders fassungslos macht: Mehrere Autos fuhren an der Unfallstelle vorbei – obwohl sie den Verkehr hinter sich bereits ausgebremst hatte. „Mindestens drei Autos hinter mir müssen die Situation gesehen haben. Aber keiner hat angehalten.“
Dabei ist Traub selbst in ihrer Handlungsmöglichkeit eingeschränkt: Sie sitzt im Rollstuhl. „Ich weiß, wie Erste Hilfe geht. Aber ich kann nicht einfach aufspringen und helfen.“ Sie setzte umgehend den Notruf ab. Kurz darauf übernahmen Rettungskräfte die Versorgung der Verletzten.
„Es geht mir nicht darum, dass ich etwas Besonderes gemacht habe“, betont sie. „Es geht um die Sensibilisierung. Wenn jemand auf der Straße liegt, hält man an. Man fragt, ob Hilfe gebraucht wird. Man fährt nicht einfach weiter.“
Wann unterlassene Hilfeleistung strafbar ist
Juristisch kann ein solcher Fall unter den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung fallen. Wir haben mit Strafrechtsanwalt Wido Fischer aus Rottweil darüber gesprochen, in welchen Situationen man zu Hilfe verpflichtet ist.
Ein sogenannter „Unglücksfall“ liegt vor, wenn ein plötzliches Ereignis eine erhebliche Gefahr für Personen mit sich bringt – beispielsweise ein Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder eine betrunkene Person, die hilflos auf einer viel befahrenen Straße liegt. Bei solch einem Unglücksfall sei es verpflichtend, Hilfe zu leisten. Aber auch bei allgemeinen Gefahren, wie einem Gebäudebrand, Überschwemmungen oder Erdbeben seien Personen zur Hilfe verpflichtet.
Wer muss helfen und wie weit geht die Pflicht?
Wer in einer solchen Situation keine Hilfe leistet, obwohl sie erforderlich oder zumutbar wäre, macht sich strafbar. Zumutbar bedeutet: ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne die Verletzung anderer wichtiger Pflichten.
Die Hilfe muss dabei nicht perfekt sein – aber sie muss laut Fischer geeignet sein, um die Situation zu verbessern. Nach den individuellen Fähigkeiten muss die Person in der Lage sein, zu helfen, wie es möglich ist: Eine körperlich zu schwache Person kann das Unfallopfer nicht aus der Gefahrenzone ziehen oder nur eingeschränkt Erste Hilfe leisten. Fehlen notwendige Fertigkeiten, läuft die Hilfspflicht darauf hinaus, sachkundige Dritte, wie den Notarzt, die Polizei oder die Feuerwehr, zu verständigen.
Diese Strafen drohen bei unterlassener Hilfeleistung
Wer hingegen weiterfährt, obwohl er die Notsituation erkennt und ohne eigenes Risiko helfen könnte, riskiert eine Strafanzeige. Auf unterlassene Hilfeleistung steht laut dem Strafrechtsanwalt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Kommt es durch falsches Eingreifen zu zusätzlichen Verletzungen, kann im Einzelfall eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommen. Wenn mit Vorsatz gehandelt wird, dann gegebenenfalls als vorsätzliche Körperverletzung. Allerdings schützt das Gesetz ausdrücklich jene, die nach bestem Wissen helfen.
Traub appelliert für Zivilcourage
Für Traub geht es vor allem um Zivilcourage. Als Rollstuhlfahrerin erlebe sie selbst immer wieder, wie Menschen wegschauen. „Vielleicht reagiere ich deshalb noch sensibler“, sagt sie. „Aber es darf doch nicht zu viel verlangt sein, aufeinander zu achten.“
Ihr Wunsch ist klar: mehr Menschlichkeit, mehr Mitgefühl, mehr Zivilcourage. „Wenn jemand am Boden liegt, versucht man zu helfen. So einfach ist das.“