Am Umschlagbahnhof in Weil am Rhein stellten Zöllner mit Schadstoffen belastete Abfälle fest, die nach Indien sollten. Foto: Zoë Schäuble

Rund 99 Tonnen Abfälle wurden an der Grenze am Umschlagbahnhof Weil am Rhein in die Schweiz zurückgewiesen.

Bei der Durchfuhr von Containern über die Abfertigungsstelle des Umschlagbahnhofs des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn, wurde die Ausfuhr von Schadstoffen aus der Schweiz über Deutschland nach Indien verhindert.

 

Vier auf einen Güterzug aufgeladene Seefrachtcontainer mit insgesamt rund 99 Tonnen Abfällen waren Mitte Februar zur Durchfuhr durch die Europäische Union (EU) bei der Abfertigungsstelle des Umschlagbahnhofs Weil am Rhein, einer Dienststelle des Zollamts Weil am Rhein-Autobahn, aufgeschlagen, heißt es in einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Lörrach. Versandt wurden die Abfälle von einem Abfallhandelsunternehmen mit Sitz in der Nordostschweiz im Auftrag eines am selben Ort ansässigen Recyclingunternehmens.

Abfall war als nicht gefährlich klassifiziert

Laut Begleitdokumenten war der Abfall als nicht gefährlich klassifiziert. Die Zöllner ordneten das Abladen der Container an, um deren Inhalt genauer kontrollieren zu können. Dabei stellten sie Stoffe fest, welche Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei enthielten.

Vier Container nach Durchsuchung sichergestellt

Der Verdacht lag nahe, dass es sich hier um gefährliche Abfälle handelte, heißt es. Im Falle eines Transports aus der Schweiz nach Indien über die Europäische Union unterliegen diese einer Notifizierungspflicht. Das bedeutet, dass damit die formelle Zustimmung der zuständigen Behörden des Abgangs-, des Durchgangs- und des Empfängerlandes vorliegen mus. Da keine dieser Zustimmungen vorlagen, stellten die Zollbeamten die vier Container sicher.

Zoll informiert Umweltbundesamt

Die Zöllner informierten die für Baden-Württemberg zuständige Landesabfallbehörde, welche den Vorgang ihrerseits dem Umweltbundesamt als zuständige Transitbehörde vortrug. Dort wurde der durch die Landesabfallbehörde bestätigte Verdacht einer illegalen Abfallverbringung geprüft und an die in der Schweiz zuständige Abfallbehörde zur Information gegeben.

Zurück in die Schweiz mit den Schadstoffen

Die zuständige Schweizer Behörde ordnete die Rückführung der Sendung an.