Der Bebauungsplan „Ochsencamp“ in Schönwald macht den Weg frei für einen Wellnesspark und das geplante Gerätehaus. Eine Photovoltaik-Anlage soll den Energiebedarf des Hotels samt Campingfläche decken. Die Bürgerbeteiligung startet im März.
Nicht ganz einfach, aber letztendlich wohl erfolgreich gestaltet sich der Bebauungsplan „Ochsencamp“, der neben der touristischen Seite auch das künftige Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Schönwald beinhaltet.
Einige Änderungen respektive Zusätze hat die frühzeitige Beteiligung von Ämtern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange ergeben, wie Hans Welsner von der FSP Stadtplanung in der Sitzung des Schönwälder Gemeinderats erklärte.
Teils nur redaktioneller Art wie die Darstellung des Waldabstands, aber durchaus auch deutliche Ansagen – so stellt das Vorhaben naturschutzrechtlich trotz zahlreicher Ausgleichsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in die Schutzgüter Fläche, Boden und Landschaftsbild dar. Auch einige Fledermausarten seien betroffen. Daneben ging es auch um die Entsorgung und die Zahl und Größe der Stellplätze.
Weitere Bauplätze
Im Rahmen der Generationenfolge wollen die Betreiber des Hotels Ochsen erforderliche Spielräume für den Hotelbetrieb schaffen. Auf einer Teilfläche des bestehenden Golfplatzes soll ein Wellnesspark entstehen, entlang der Ludwig-Uhland-Straße sollen zudem weitere Bauplätze ausgewiesen werden.
Eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit senkrecht aufgeständerten Modulen soll zukünftig den gesamten Energiebedarf des Hotelbetriebs einschließlich Wellnesspark und Campingplatz decken – ein Beitrag zur Energiewende.
Teil des Bebauungsplans ist auch das neue Feuerwehrgerätehaus. Zudem sollen durch die Planung wertvolle Freiraumstrukturen geschützt werden. Als wesentliche Änderungen gegenüber der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich entlang der südlichen Grenze verkleinert, weshalb die angrenzenden Waldflächen komplett außerhalb des Plangebiets liegen. Zusätzlich wurde das Sondergebiet Camping hinsichtlich zulässiger Nutzungen konkretisiert. Die Sicherung des Waldabstands sowie die Waldumwandlung mit Ausgleichsmaßnahmen seien mit der Forstverwaltung abgestimmt.
Entwurf zugestimmt
Der Gemeinderat wog die öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander ab und beschloss die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen. Die Ratsmitglieder billigten den Entwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen Bauvorschriften und beschlossen bei einer Enthaltung die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage). Diese steht vom 4. März bis zum 7. April an.