In Hechingen wurde der Prozess gegen eine der Kindstötung angeklagte Albstädterin fortgesetzt. Eine Sachverständige sagte aus zur Frage: Kann eine Schwangerschaft unbemerkt bleiben?
Sieben Zeugen und eine Sachverständige sind am Montag im Landgericht Hechingen angehört worden, um Licht in das Dunkel des Tatgeschehens zu bringen – viel weiter dürfte das Gericht danach nicht sein. Nach wie vor geht die Staatsanwältin davon aus, dass die Angeklagte gewusst habe, dass sie schwanger war, und dass sie ihr neugeborenes Baby im vollen Bewusstsein der Lebensgefahr, in die sie es brachte, in die Trommel ihrer Waschmaschine geschoben hatte – wenn das Kind nicht schon vorher erstickt war, dann starb es spätestens, nachdem der Lebensgefährte der Frau die Maschine eingeschaltet hatte.
Die Angeklagte wiederum beharrt darauf, dass sie bis zum Augenblick ihrer Niederkunft nicht die leiseste Ahnung davon gehabt habe, in welchen Umständen sie sich befand. Die Geburt in der Badewanne sei völlig überraschend für sie gekommen, das Baby habe weder geschrien noch sonst ein Lebenszeichen von sich gegeben, und da habe sie sich in ihrer Angst nicht anders zu helfen gewusst, als den vermeintlichen Leichnam dorthin zu entsorgen, wo ihn niemand sehen konnte: eben in die Waschmaschine.
Keine medizinische, sondern nur einepsychologische Erklärung: „Verdrängung“
Dies sind die ungeklärten entscheidenden Fragen: Ist es möglich, dass eine Frau bis in die 40. Woche hinein nicht spürt und weiß, dass sie ein fast drei Kilo schweres Baby in sich trägt? Und ist es möglich, dass sie, obgleich sie in einem medizinischen Berufsumfeld arbeitet, dieses Kind für tot hält, obwohl es laut Obduktionsbericht durchaus lebend und lebensfähig zur Welt kam?
Die Sachverständige, eine Tübinger Professorin mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, verneinte sie beide, wenn auch unter Vorbehalt. Es sei kaum nachzuvollziehen, dass eine Frau während der Schwangerschaft auftretende Blutungen pathologischen Ursprungs als Regelblutungen fehlinterpretieren könne – und es sei auch schwer vorstellbar, dass sie weder hormonelle Veränderungen noch Gewicht und Bewegungen des Kindes wahrnehme. Dafür gebe es keine medizinische, sondern nur eine psychologische Erklärung: „Verdrängung.“
Ähnlich kritisch urteilte die Sachverständige auch über die Beschreibung, welche die Angeklagte von ihrer Niederkunft gegeben hatte: Laut Obduktionsbericht habe das Kind gelebt; hätte es fünf Minuten Zeit bekommen, das Badewasser, in dem es geboren wurde, auszuspucken und Luft zu holen, dann hätte es geschrien – es sei halt sehr schnell im Handtuch und der Waschtrommel verschwunden.
Auch die Behauptung der Angeklagten, die Nabelschnur sei von allein abgegangen, bestritt sie. „Da muss man schon ziehen – kräftig.“
Allerdings räumte auch sie ein, dass immer wieder vorkomme, was sie als so schwer vorstellbar hingestellt hatte. So war gleich zum Auftakt der Verhandlung eine Kollegin der Angeklagten als Zeugin vernommen worden, die selbst die Wehen mit einer schweren Kolik verwechselt und erst in der Notaufnahme erfahren hatte, dass sie demnächst Mutter sein werde.
Kann einer Schwangeren ihre stetige Gewichtszunahme kaum entgehen?
Dem Argument der Fachfrau, dass einer Schwangeren ihre stetige Gewichtszunahme kaum entgehen könne, standen die Aussagen von praktisch allen Zeugen entgegen, ihnen sei bis zum Schluss nichts Außergewöhnliches an der Statur der Angeklagten aufgefallen.
Was sich durchaus nicht von der Hand weisen lässt, ist eine Abneigung der Angeklagten dagegen, sich in die Karten schauen zu lassen. Als sie ihren Führerschein verlor und danach durch die MPU fiel, verheimlichte sie Letzteres ihrer Umgebung ebenso wie ihrem Lebensgefährten den Umstand, dass sie schon seit Längerem nicht mehr verhütete.
Ob das Gericht aus solchen Beispielen der Heimlichtuerei den Schluss ziehen mag, dass sie auch ihre Schwangerschaft bewusst verschwieg, bleibt abzuwarten.
Der Prozess wird am 29. September um 9 Uhr fortgesetzt.