Wenn’s der Katze gut geht, hat’s auch der Mensch einfacher. Deshalb denkt man nun auch in Oberndorf über den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach. (Symbolbild) Foto: DoraZett – stock.adobe.com

In Oberndorf wird über Katzenschutzverordnung diskutiert. Auch mit Blick auf die Nachbarkommunen.

Immer mehr Kommunen entscheiden sich dazu, eine „Katzenschutzverordnung“ zu erlassen. Die Gründe sind vielfältig und lassen sich vielleicht unter dem Titel „vorbeugender Tierschutz“ subsumieren. So heißt es am Dienstagabend auch im Sitzungssaal im Klosterbau. Denn auch die Stadt Oberndorf soll eine Katzenschutzverordnung bekommen.

 

Der vorgeschlagene Text orientiere sich an einem Muster des Landes, erklärt Ordnungsamtsleiterin Jana Wachter dem Verwaltungsausschuss. Das haben auch Rottweil etwas früher Schramberg und im Januar schließlich auch Sulz so gehalten.

Ausrottung der Vierbeiner nach Plan?

Vor allem aus der nördlichen Nachbarstadt ist die Diskussion noch in Erinnerung. Von „Ausrottung“ der Katzen war dort die Rede – um dann festzustellen, dass diese Verordnung mitnichten eine Ausrottung der vierbeinigen Mitbewohner zum Ziel habe. Es gehe vielmehr darum die Vermehrung von Freigänger- beziehungsweise Streunerkatzen einzudämmen.

Tierschutzverein weist auf das „Leid der Streunerkatzen“ hin

Zum einen soll dies mit Blick auf die Tiere selbst geschehen. Ausufernde Populationen erhöhen auch die Gefahr der Verbreitung von Krankheiten. Zum anderen geht es ums Geld. Denn Pflege beziehungsweise Kastration kosten. Beim Tierschutzverein Oberndorf landeten vergangenes Jahr wieder 19 Katzen, die kastriert wurden. Nur selten kann man den Halter – oder den ehemaligen Halter – ausfindig machen. Und Streunerkatzen haben schlicht keinen.

Der Tierschutzverein Oberndorf, der auch für den Bereich Epfendorf, Dornhan und Fluorn-Winzeln zuständig ist, weise „seit längere, auf das Leid der Streunerkatzen auch in diesen Gebieten hin“, heißt es in der Begründung.

„Geschlossene Raumschaft“ erhöht die Effektivität

Das soll nun anders werden: Mit der Katzenschutzverordnung werden Halter von Freigängerkatzen zu Registrierung, Kennzeichnung und Kastration der Vierbeiner durch einen Tierarzt verpflichtet. Das dämmt zum einen sukzessive die unkontrollierte Vermehrung auch von Streunerkatzen ein. Zum anderen kann man Halter schnell und sicher ausfindig machen.

Nicht zuletzt mit Blick auf die Beschlusslage in Kommunen der Nachbarschaft weist Bürgermeister Matthias Winter darauf hin, dass man „eine geschlossene Raumschaft“ erreichen möchte. Die Katzen machen ja nicht an der Gemeindegrenze halt. Und die Effektivität des Werkzeugs Katzenschutzverordnung wächst mit der Dichte von deren Geltungsbereich: „Wir wollen nicht als weißer Fleck zurück bleiben“, sagt Winter.

Datenerhebung erfolgt fortdauernd

Thorsten Ade hatte eher formale Bedenken. Seine Recherche beim Landestierschutzbeauftragten hatte die Notwendigkeit der Erhebung gewisser Daten als Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ergeben. Er wollte deshalb wissen, ob man die vorgesehenen Schritte schon vorweg genommen habe.

Gemeinderat muss entscheiden

Die Ordnungsamtsleiterin verwies in diesem Zusammenhang auf den Tierschutzverein, mit dem man „grundsätzlich im Austausch“ sei, und der der Stadt die Zahlen zuleite.

Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. Kommenden Dienstag entscheidet der Gemeinderat.