Eine EU-Richtlinie schreibt den Umtausch alter Führerscheine vor. Wer ist betroffen? Was braucht es für den Umtausch? Und was kostet er? Das Landratsamt Calw gibt auf Anfrage Auskunft.
Millionen Deutsche müssen ihren Führerschein abgeben. Aber nicht etwa, weil sie sich Fehlverhalten im Straßenverkehr geleistet haben. Schuld ist die EU-Richtlinie 2006/126.
Die gilt seit 2007, auch Deutschland hat sie mittlerweile rechtlich umgesetzt. Durch die Richtlinie verlieren alte Führerscheine ihre Gültigkeit. Der Inhaber verlieren jedoch nicht die Fahrerlaubnis, sondern müssen das Dokument lediglich gegen eine neue Version umtauschen.
Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
„Dies soll die Sicherheit und Einheitlichkeit in der EU gewährleisten“, erklärt Mara Müsse, Pressesprecherin des Landratsamtes. Die neuen Führerscheine seien so gestaltet, dass sie schwerer zu fälschen sind. Das verhindere Missbrauch und Betrug.
Alle neuen Führerscheine würden in einer zentralen Datenbank erfasst, was die Nachverfolgbarkeit und Kontrolle erleichtere, so Müssle.
Die EU-Richtlinie nennt genauere Gründe. Es gebe durch die Vereinheitlichung eine EU-weite Anerkennung der Führerscheine. Eine feste Gültigkeitsdauer helfe gegen Fälschungen, weil Dokumente mit veralteten Sicherheitsmerkmalen ausgetauscht werden müssen.
Außerdem soll Führerscheintourismus verhindert werden. Dabei haben Menschen, die ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben, ihren Führerschein einfach in einem anderen Land neu gemacht. Das wird durch die Vereinheitlichung und die Datenbank erschwert.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Betroffen sind alle Menschen, deren Führerscheine vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Zu diesem Datum trat die Richtlinie in Kraft. Allerdings gibt es unterschiedliche Fristen, je nachdem, wie alt die Führerscheine sind. Der 19. Januar bleibt dabei stets der Stichtag.
Wessen Führerschein vor 2002, also bis zum 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, hätte diesen schon bis zum 19. Januar dieses Jahres ausgetauscht werden müssen. Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 2027 umgetauscht werden, die aus den Jahren 2005 bis 2007 verlieren 2028 ihre Gültigkeit.
2008 ausgestellte Führerscheine laufen 21 Jahre später, also 2029 ab. Gleiches gilt für in den Jahren 2009 (Umtausch bis 2030), 2010 (Umtausch bis 2031), 2011 (Umtausch bis 2032) und 2012 (Umtausch bis zum 19. Januar 2033) ausgestellte Führerscheine.
Wer seinen Führerschein bis zum 18. Januar 2023 erhalten hat, muss diesen ebenfalls bis 2033 ausgetauscht haben. Aber es gibt eine Sonderregelung für Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind. Denn die haben für den Umtausch ebenfalls bis 2033 Zeit, und zwar unabhängig davon, wann ihre Führerscheine ursprünglich ausgestellt wurde.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig ausgetauscht wird?
Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, begeht laut Müssle eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe dafür ist aber vergleichsweise gering. Die Geldbuße für das Vergehen beträgt zehn Euro.
Wo kann der Führerschein umgetauscht werden?
Bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes. „Man kann während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen“, erklärt Müssle. Allerdings müsse man gar nicht persönlich vorbei kommen. Der Antrag könne auch online auf der Homepage des Landratsamtes eingereicht werden.
Welche Dokumente benötigt man für den Umtausch?
Ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises und des alten Führerscheins. Bei einem Online-Antrag können die entsprechenden Dateien hochgeladen werden.
Was kostet der Umtausch und wie lange dauert er?
Die bundeseinheitliche Gebühr beträgt 26,50 Euro. Laut Müssle liegt die Bearbeitungszeit bei zwei bis vier Wochen. Je nach Antragsmenge könne der Bearbeitungszeitraum aber auch länger sein. Die Führerscheine können das ganze Jahr über getauscht werden, nicht erst zum Stichtag. Eine Expressgebühr beschleunigt das Verfahren. Auf Wunsch wird der neue Führerschein per Post zugestellt, sonst muss er bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Der neue Führerschein gilt 15 Jahre. Dann muss er erneut umgetauscht werden. Nur wer in Besitz eines Kartenführerscheins ist, kann einen internationalen Führerschein beantragen. Der ist auf Reisen im Nicht-EU-Ausland manchmal nötig, zum Beispiel um einen Mietwagen zu bekommen.
Wie viele Führerscheine im Kreis Calw müssen bis 2033 ausgetauscht werden?
Das könne sie nicht beziffern, so Müssle. Denn es sei ja maßgeblich, wie viele Personen mit noch umzutauschenden Führerscheinen zum jeweiligen Zeitpunkt im Landkreis leben. Es werde aber nicht erfasst, wie viele Inhaber älterer Führerscheine aus dem Kreis weg- oder herziehen. Eine Zahl kann sie aber nennen: Seit die Aktion 2022 startete, seien rund 23.000 Führerscheine umgetauscht worden.
Darf man seinen alten Führerschein behalten?
Für viele Menschen hängen Erinnerungen an ihrem „Lappen“. Allein der Blick auf das eigene Aussehen mit 18 Jahren sorgt für Erheiterung. Laut Müssle darf man den alten Führerschein behalten. Er müsse von der Behörde aber als ungültig gekennzeichnet werden.