In den Begegnungen zwischen der SGM Oberreichenbach/Würzbach und dem VfR Sulz sowie der Reserve-Teams des VfL Stammheim und der Spvgg Wart-Ebershardt kam es zu Roten Karten.
Zwei unterschiedliche Tätlichkeiten, die beide mit dem selben Strafmaß abgestraft wurden, gab es jüngst im Fußballbezirk Nordschwarzwald. In offiziellen Mitteilungen des Bezirks werden zwei Fälle genannt.
So wurde ein Spieler der SGM Oberreichenbach/Würzbach nach dem Bezirksligaspiel gegen den VfR Sulz (Endstand 2:1 für den VfR) für sechs Pflichtspiele gesperrt, nachdem er einem am Boden liegenden Gegenspieler absichtlich in den Oberschenkel getreten hatte.
Keine „mildernden Umstände“
Nach den Feststellungen des Schiedsrichters handelte es sich um eine bewusste Tätlichkeit, die nach Spielunterbrechung erfolgte. Das Gericht sah keine mildernden Umstände und verhängte die Sperre nach § 83 RVO. Da der gefoulte Spieler weiterspielen konnte, blieb es bei der Sperre und der Auferlegung der Verfahrenskosten. Eine Geldstrafe wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil gilt vorbehaltlich der gegebenen Einspruchsfrist.
Ebenfalls sechs Spiele Sperre
Ebenfalls sechs Spiele zuschauen muss ein Spieler der Reserve des VfL Stammheim. Der Spieler hatte im Duell mit der Spvgg Wart-Ebershardt (Endstand 1:1) nach einem Foul seines Gegenspielers den Schiedsrichterpfiff abgewartet und anschließend mit der Faust zugeschlagen. Der Schlag traf den Gegner im Brustbereich und schleuderte ihn gegen den Spielfeldzaun. Das Sportgericht bewertete die Aktion als „völlig überzogen und der Situation unangemessen“ und verhängte die Mindestsperre nach § 83 RVO.
Eine Geldstrafe wurde nicht ausgesprochen, der Spieler trägt jedoch die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. So könnten die entsprechenden Vereine theoretisch noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.