Das Unternehmen aus Zimmern sorgt seit Jahren für Sicherheit bei Veranstaltungen und Objekten aller Art. Jetzt wurde ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Der Geschäftsführer zeigt sich völlig überrascht. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter - inzwischen gibt es Neues.
Bei der A&O Sicherheit GmbH mit Sitz in Zimmern läuft ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Bis zur Entscheidung über diesen Antrag hat das Amtsgericht Rottweil nun Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern – sprich, das vorhandene Vermögen zu sichern.
So werden laut Bekanntmachung des Amtsgerichts „Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt“, bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rasmus Reinhardt aus Rottweil bestellt.
Name in der Region bekannt
Die Firma A&O Sicherheit ist seit knapp zehn Jahren tätig und in der Region bekannt. Sie wurde laut Informationen im Handelsregister zwischenzeitlich unter neuer Geschäftsführung neu aufgestellt.
A&O bietet Dienstleistungen aller Art rund um das Thema Sicherheit an, unter anderem bei Veranstaltungen, an der Tür von Diskotheken und Clubs, im Personen- und Objektschutz oder im Wachdienst.
Wenige Tage nachdem unsere Redaktion über die Insolvenz berichtet hat, teilt uns Geschäftsführer Emin Topcam mit, es handle es sich um einen "einseitig von außen gestellten Antrag", welcher zur größten Überraschung der Geschäftsführung erfolgt sei und der von Seiten des Unternehmens nicht beeinflusst werden könnte. Dass eine Zahlungsunfähigkeit oder etwaige Zahlungsschwierigkeiten dazu geführt hätten, werde ausdrücklich bestritten.
Man habe am 19. Dezember beim angerufenen Insolvenzgericht in Rottweil einen Abweisungsantrag gestellt und beantragt, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A&O Sicherheit GmbH abzuweisen. "Eröffnungsgründe im Sinne der §§ 16, 17 InsO liegen nicht vor. Weitergehende Eröffnungsgründe bestehen nicht", so der Geschäftsführer. Eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens liege nicht vor und könne zudem nicht begründet werde. Emin Topcam weist darauf hin, dass der Geschäftsbetrieb der GmbH wie zuvor weitergeführt wird. Man gehe von einer Abweisung der Insolvenz aus.
UPDATE: Genau dies bestätigt sich letztlich. Das Amtsgericht Rottweil hat mit Beschluss vom 23. Dezember sämtlich Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Das Insolvenzgericht habe dem Abweisungsantrag vollumfänglich gefolgt, teilt der Geschäftsführer mit. Somit sei kein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Anm. der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 17. Dezember 2025 und wurde aufgrund der aktuellen Relevanz neu veröffentlicht.