Tierfreunde kritisieren scharf, dass mögliche professionelle Bettler wie hier in der Villinger Innenstadt auch Hunde mit sich führen, um daraus Profit zu schlagen. Foto: Marc Eich

Tierfreunde sorgen sich in VS um Hunde von augenscheinlich professionellen Bettlern, die in wechselnder Besetzung in den Innenstädten unterwegs sind. Ist deren Wohl gefährdet?

„Das leidvolle Betteln mit Hunden muss beendet werden“ – das fordert die Initiative „Pro Bella“, die auf Facebook deutschlandweit mit Bildern von möglicherweise professionellen Bettlern, die mit Hunden Mitleid erregen möchten, auf die Masche aufmerksam macht.

 

Und auch aus Villingen-Schwenningen und Umgebung finden sich auf der Plattform Aufnahmen der vergangenen Wochen und Monate: Ein junger Mann wird da gezeigt, wie er mit einem wuscheligen Chow-Chow an verschiedenen Orten in Villingen, aber ebenso in Offenburg um das Geld von Passanten buhlt. Mehrfach wird der Bettler im Röther-Parkhaus gesichtet und dabei von den Tierfreunden abgelichtet.

Mit Hunden Profit generieren?

Das ist jedoch bei Weitem nicht der einzige Fall, bei dem wohl mit traurigen Hundeblicken Kohle gemacht werden soll: So werden Fälle dokumentiert, bei denen immer dieselben Bettler mit verschiedenen Hunden unterwegs sind. Oft in der Villinger Innenstadt, zudem am E-Center in der Vockenhauser Straße sowie in Bad Dürrheim. Passanten fällt dabei unter anderem ein Husky auf, der wohl stundenlang stillsitzend zum Betteln genötigt werden soll.

Für die Initiative ist klar: Es handelt sich um meist osteuropäische Banden, die die Bettelhunde als Mitleidserreger und Bettelaccessoire halten, um maximalen Profit generieren zu können. „Die Bettelhunde sind keine Begleiter – sie sind die Opfer bei diesem Schauspiel“, betonen die Verantwortlichen. Dabei wird klar die Grenze zu Obdachlosen gezogen, die ihren vierbeinigen Freund als ständigen Begleiter dabeihaben.

Zahlreiche Meldungen beim Veterinäramt

Der Vorwurf der Tierschützer geht dabei über das reine Ausnutzen der Hunde zum Betteln hinaus: Von Misshandlungen, Hunger und teilweise Sedieren ist die Rede. Man stelle die Tiere ruhig, um sie für eigene Zwecke nutzen zu können, heißt es hierzu vielfach. Gerade in solchen Fällen wird dazu aufgerufen, die Polizei zu rufen oder die Bettler beim Veterinäramt anzuzeigen. Auch in Villingen-Schwenningen erklären Tierschützer, das mutmaßlich leidvolle Leben der Bettelhunde angezeigt zu haben.

Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises, bestätigt auf Anfrage unserer Redaktion „zahlreiche Meldungen zu Bettlern mit Hunden“. Das Veterinäramt führte im vergangenen halben Jahr (Stand April) 13 Kontrollen in diesem Zusammenhang durch. Doch: Auf eine nicht artgerechte Haltung oder Nutzung der Tiere habe nichts hingewiesen. „Bei allen durchgeführten Kontrollen standen den Hunden Tränkwasser und eine isolierte Liegefläche zur Verfügung. Der Ernährungs- und Pflegezustand der Hunde war gut“, so Frank.

Sedierung nicht festgestellt worden

Soweit erkennbar, hätten sich die Bettler immer nur an einzelnen Tagen und dann jeweils nur für wenige Stunden an dem jeweiligen Standort aufgehalten. Die tierseuchenrechtlichen Vorgaben, wie Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis, seien ebenfalls erfüllt gewesen. Einen Grund, einzugreifen, habe es demnach nicht gegeben.

Und auch den Vorwurf, die Tiere seien ruhiggestellt oder sediert, habe man bei den Kontrollen ausräumen können. Die Hunde seien anfangs sehr entspannt gewesen. Sobald man sie angesprochen habe, seien sie „munter und lebhaft“ gewesen, erklärt Frank. „Hinweise auf eine Sedierung konnten nicht festgestellt werden. Offensichtlich sind die Hunde das Treiben um sie herum gewohnt und dementsprechend ruhig“, so die Pressesprecherin.

Zurschaustellen nur mit Genehmigung

Gibt es dennoch rechtliche Einschränkungen, wenn Tiere zum Betteln genutzt werden? Die Grundsätze des Tierschutzgesetzes – den Tieren dürfe ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden – würden natürlich immer gelten, betont Frank. Ansonsten würden die rechtlichen Möglichkeiten vom Einzelfall abhängen.

„Werden Hunde aktiv zum Betteln eingesetzt – zum Beispiel durch ein Schild ‚Ich habe Hunger und brauche Futter‘ oder Ähnliches –, ist eine Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zum gewerbsmäßigen Zurschaustellen erforderlich.“ Wenn der Hund den Bettler jedoch lediglich begleitet, brauche es keine Erlaubnis. Frank: „Hält sich ein Bettler nur ab und zu und für wenige Stunden an einem Ort auf, handelt es sich nicht um eine ‚Haltung‘, sodass auch die für das Halten von Hunden geltenden Vorschriften nicht greifen.“

Kein Geld für die Bettler

Andere Vorgaben könnten gelten, wenn sich das Tier regelmäßig und über lange Zeiträume an einem bestimmten Ort aufhält – dann komme eine Haltung in Betracht, die laut der Sprecherin wiederum an entsprechende Vorgaben geknüpft ist.

Aus den Meldungen der Tierschützer geht jedoch wiederum hervor, dass die Bettler den rechtlichen Rahmen durchaus kennen und sich darauf eingestellt haben. Deshalb gebe es im Umgang mit möglichen professionellen Banden nur eine Möglichkeit: kein Geld geben, damit sich die Masche für die Bettler nicht lohnt.