Die Containersiedlung am Fahrnauer Friedhof dient seit Jahren als Anschluss-Unterkunft. Foto: Anja Bertsch

Ein Bewohner der Fahrnauer Asylunterkunft soll deren Leiter wiederholt mit dem Tod bedroht haben – nun steht er vor Gericht. Der Betroffene hat seinen Job inzwischen aufgegeben.

Einlass- und Taschenkontrollen im Eingangsbereich, ein Polizeibeamter im Gerichtssaal und im Zuschauerraum ein Dutzend Menschen: Es war eine ungewohnte Kulisse, vor der am Donnerstag ein Prozess vor dem Schopfheimer Amtsgericht stattfand.

 

Auf der Anklagebank saß ein 34-jähriger Mann aus Gambia, der seit 2023 bis zum heutigen Tag in der Anschlussunterbringung (AU) am Fahrnauer Friedhof lebt: Er soll deren Leiter im August wüst beschimpft – „Motherfucker“, „Bastard“ – und ihn mit dem Tod bedroht haben – „I will kill you“. Keineswegs der erste einschlägige Vorfall, wie mehrere vorgängige Verurteilungen belegen, und keineswegs der letzte, wie die Stadt Schopfheim auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Diesen gab es demnach erst vor ein paar Tagen.

Schon drei Urteile

Zuletzt war der 34-Jährige wegen gleichlautender Vorwürfe im Juni 2025 vom Amtsgericht Schopfheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im September und Oktober 2024 jeweils zu einer Geldstrafe. Jedes Mal ging es um Bedrohungen, die sich gezielt gegen den Leiter der Asylunterkunft richteten. Der rief immer wieder die Polizei und stellte über die zwei Jahre hinweg über ein Dutzend Strafanzeigen, die nun im vierten Gerichtsverfahren mündeten. Entscheidend geändert hat sich seither vor allem eines: Der Leiter der Unterkunft hat seinen Job im November aufgegeben.

Endgültiger Auslöser seien die Geschehnisse im vergangenen Sommer gewesen, wie der 39-Jährige nun im Zeugenstand berichtete: Unter anderem wegen Beleidigung und Todesdrohungen ihm gegenüber war der Angeklagte damals für schuldig befunden und verurteilt worden. Die zwölfmonatige Haftstrafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, sodass der Angeklagte weiterhin und bis heute in der AU lebt.

Einrichtungsleiter gibt Arbeit auf

„Danach wurde es noch schlimmer“, schildert der ehemalige Mitarbeiter als Zeuge im aktuellen Fall. Die eskalierende Situation vor Ort, zugleich das Gefühl, von offiziellen Stellen über Jahre hinweg im Stich gelassen zu werden: „Ich habe meine Arbeit aufgegeben. Und damit mein berufliches Standbein verloren.“ Zwischenzeitlich sei er arbeitslos.

Einblick in Gedankenwelt des Angeklagten

Einen Eindruck von der Gedankenwelt des Angeklagten gaben dessen Einlassungen während der Verhandlung – soweit möglich übersetzt von der Dolmetscherin, und kundgetan entgegen der Ansage des Pflichtverteidigers, der Angeklagte werde keine Einlassungen zur Sache machen: Ein früherer bester Freund, der nun alle gegen ihn aufstachle, ein Herkunftsland, in das er auf keinen Fall zurück könne, eine Polizei, die einfach nicht zu Hilfe komme, wenn er sie rufe. Leute, die seinen Raum in der AU durchwühlten, wann immer er nicht da sei, die ihn verrückt machen wollten, die ihn provozierten. Welche Leute, wer genau? Das wisse er nicht.

Von Verteidiger und Amtsrichter ausführlich befragt wurde daneben vor allem der als Zeuge und Geschädigter geladene Ex-Einrichtungsleiter. Stoßrichtung: „Sind Sie sicher, dass genau Sie mit den Drohungen gemeint waren?“ Schließlich, so das Argument, waren auch zwei weitere AU-Mitarbeiter vor Ort, und schließlich könne das englische „you“ einen einzelnen oder eben auch mehrere ansprechen.

Weitere Ermittlungen

Der erste Prozesstag blieb ohne Ergebnis: Das Verfahren wurde ausgesetzt, um es mit zwei weiteren Ermittlungsverfahren zu verbinden, die aktuell gegen den Angeschuldigten laufen. Womöglich geht es darin um weitere einschlägige Vorwürfe – die nun allerdings den neuen Leiter der Unterkunft treffen, der seinen Job Mitte Dezember angetreten hat. Dazu würde passen, dass dieser vom Amtsrichter zu Beginn der Verhandlung wegen seines möglichen Zeugenstatus zum Verlassen des Gerichtssaals aufgefordert wurde, ebenso wie eine für die Flüchtlingsunterbringung zuständige Mitarbeiterin der Stadt, die sich im Zuschauerraum eingefunden hatte.

Offiziell bestätigt ist, dass es gerade wieder einen Vorfall gegeben hat. Das bestätigte die Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion.

Verantwortung der Stadt Schopfheim

Die Stadt Schopfheim ist insofern für den Fall zuständig, als der Mann in der Anschlussunterbringung wohnt – und diese Unterkünfte liegen in kommunaler Verantwortlichkeit. Indes sieht man sich hier offenbar weitgehend machtlos: Man stehe in engem Kontakt mit der Polizei, der Ausländerbehörde im Landratsamt und dem Krisendienst für auffällige Flüchtlinge des Caritasverbands, erklärt der Stadtsprecher gegenüber unserer Zeitung. Man habe den beteiligten Behörden sämtliche Vorfälle gemeldet und insbesondere die Straftverfolgungsbehörde eingeschaltet. Bislang offenkundig ohne substanzielles Ergebnis.

Zeitweise habe man auch einen Securitydienst eingesetzt, so die Stadt weiter – räumt aber offen ein, dass es dabei auch ums Geld geht: „Auf Dauer ist das nicht finanzierbar“ – zumal die Kommunen für solche Sicherheitsmaßnahmen keinerlei finanzielle Unterstützung von anderer Stelle erhielten.

Anderweitig Unterbringung angeboten

Das Landratsamt wiederum teilt auf Anfrage mit, dass man erst im August 2025 davon erfahren habe, dass es in der Fahrnauer Unterkunft Probleme gibt; seither stehe man in engem Austausch mit der Stadt, führt Florian Kröncke, Fachbereichsleiter Aufnahme und Integration, aus. Im Zuge dessen habe man der Stadt bereits im September 2025 angeboten, den Mann vorübergehend in einer Unterkunft mit Sicherheitsdienst außerhalb Schopfheims unterzubringen, um die Lage zu deeskalieren. Allerdings: Der Mann lebe seit über sechs Jahren in Schopfheim - „ihn da herauszureißen und in anderswo unterzubringen, ist sicher keine gute und nachhaltige Lösung.“

Stadt nimmt Angebot nicht an

Ideal oder nicht: „Das Angebot besteht, und könnte von der Stadt in Anspruch genommen werden“. Die aber hat das bislang nicht getan. Warum nicht, bleibt von Seiten der Stadt auf Rückfrage unbeantwortet. „Wir stehen mit dem LRA und anderen Behörden und Stellen in Kontakt. Können aber hierzu noch keine weiteren Angaben machen“, heißt es allgemein auf die Frage, ob in Sachen Wohnsituation inzwischen Änderungen angedacht sind.

Fall zieht weitere Kreise

Derweil zieht der Fall weitere Kreise: Das Format „Stern TV“ hat den Fall in einem bundesweit ausgestrahlten Fernseh-Beitrag aufgegriffen. Vor Ort wiederum fordert die AfD-Fraktion im Kreistag in einem Antrag einen Sachstandsbericht von Landrätin Marion Dammann.