Etwa 20 Meter ist diese Eiche neben Bürgermeister Jürgen Seng im Dautmergener Erlenwiesengraben in die Höhe geschossen, bis sich der Biber daran zu schaffen gemacht hat. Foto: Jennifer Dillmann

In Dautmergen sind sowohl Biber als auch Waschbär unterwegs. Die Handhabe ist aber unterschiedlich.

Er selbst bleibt im Verborgenen, seine Werke sind jedoch zahlreich und nicht zu übersehen. Zumindest in Dautmergen.

 

Die Rede ist vom Biber – und zwar drei Generationen gleichzeitig, die sich in einer der kleinsten Gemeinden des Zollernalbkreises niedergelassen haben.

Seit 2020 bekannt

„Der ist kräftig am Arbeiten“, berichtet Bürgermeister Jürgen Seng. Vor allem entlang der Schlichem, am Mühlgraben und Erlenwiesengraben sind seine Spuren deutlich sichtbar. Da diese Gebiete außerhalb des Orts liegen, könnte man meinen, das sei kein Problem. Doch Seng verdeutlicht: „Die Gefahr ist nicht weit.“

Der unteren Naturschutzbehörde Sigmaringen ist das Bibervorkommen in Dautmergen etwa seit dem Jahr 2020 bekannt. Durch die Vielzahl an Dämmen wird das Wasser vielerorts angestaut. Bei bestimmten Ereignissen, wie etwa Hochwasser oder Starkregen, gerät nicht nur das Wasser in Bewegung, sondern auch Material aus den Biberdämmen wird zusätzlich zu den gewöhnlichen Ästen, Blättern und Müll mitgespült.

Gefahr durch Hochwasser und Starkregen

„Da treibt alles runter und bleibt im Dorf hängen“, veranschaulicht der Schultes. Vor allem die zentral gelegene Autobrücke, an der die Leidringer, Dormettinger, Schömberger und Täbinger Straße zusammenlaufen, ist in solchen Fällen ein kritischer Knotenpunkt. Das letzte große Hochwasser gab es zwar im Jahr 1975, doch der Bagger muss immer wieder ran, wenn es darum geht, die Strecke von Unrat zu befreien. Zumal sich die Krisensituationen, auch ausgelöst von Unwetter, in ganz Deutschland zunehmend häufen. „Zwischendurch steht das Wasser immer wieder knapp, aber nicht drüber.“

Obwohl das Nagetier äußerst fleißig ist, wurde es bisher noch nicht gesichtet. Ebenso ist der Standort der Biberburg, also der kuppelförmige Wohnbau des Bibers aus Ästen, Zweigen, Schlamm und Wurzeln, bisher noch unbekannt. Da sich dessen Eingang unter Wasser befindet, ist es gar nicht so einfach, diesen überhaupt auszumachen. Lediglich die zahlreichen Dämme und in typischer Weise angenagten Stämme zeugen von seiner Präsenz.

Viele Bäume brachte das unermüdliche Tier bereits zum Erliegen, darunter eine eindrückliche Eiche mit einer Höhe von zirka 20 Metern und einem Durchmesser von einem knappen Meter. Auf einer privaten Streuobstwiese steht zudem ein Baum, der zwar noch nicht gefallen ist, jedoch nie wieder Früchte tragen wird. Kahl sind dessen Äste, während die umliegenden Bäume in voller weißer Blütenpracht stehen. „Große Möglichkeiten haben wir nicht“, merkt Seng an. Bereits die Zerstörung eines Damms gilt als Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

„In den Fällen, in denen sich der vom Menschen genutzte Raum mit dem Lebensraum des Bibers überschneidet, kann es zu Konflikten kommen“, erläutert Sabrina Lorenz von der Koordinierungs- und Pressestelle des Regierungspräsidiums Tübingen.

„Grundsätzlich können solche Biberkonflikte durch bewährte Maßnahmen des Bibermanagements gelöst werden, häufig bereits präventiv oder so, dass es keiner artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach dem BNatSchG bedarf.“

„Wo fängst du an und wo hörst du auf?“

Als Beispiele hierfür wird das Anbringen von sogenannten „Drahthosen“ an Gehölzen zum Schutz vor dem Verbiss durch den Biber angeführt. Eine derartige Maßnahme hätte beispielsweise besagten Obstbaum retten können. „Wir haben schon überlegt, welche Bäume schützenswürdig sind“, sagt Seng. „Aber wo fängst du an und wo hörst du auf?“

Von Plagen, wie etwa Ratten und Tauben, bleibt die kleine Gemeinde verschont, aber: „Dautmergen hat ein Waschbären Problem.“ Im Gegensatz zum Biber fällt der umgangssprachlich auch Pelzdieb genannte Kleinbär unter das Jagdrecht.

„Der Jäger kümmert sich da drum“, so Seng. Über Lebendfallen mit elektrischer Tür erhalten die Jäger ein Signal – und erlegen das Tier daraufhin. 2025 gingen zehn Tiere ein. „Ganz schön viel für so eine kleine Fläche“, meint der Schultes. Vor allem nachts sei der Waschbär in Wohngebieten unterwegs. Anwohner melden häufig Beschädigungen am Haus. Mit Tierschützern habe es diesbezüglich bisher noch keine Berührungspunkte gegeben. Eine Katzenschutzverordnung gebe es auch noch nicht, könnte in Zukunft aber entsprechend der umliegenden Gemeinden auch noch auf den Weg gebracht werden.

Rechtliche Bewertung von Biber und Waschbär in Deutschland

Das Regierungspräsidium Tübingen gibt folgende Auskunft über Naturschutz und Jagdrecht in Deutschland:

Der Biber ist nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und damit auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Für die Schutzausweisung auf europäischer Ebene spielt es vor allem eine Rolle, ob es sich um eine heimische europäische Art handelt, wie der Gefährdungsgrad der Art eingestuft ist und welche Bedeutung sie für die Biodiversität und das Ökosystem sowie die Schutzbedürftigkeit auf europäischer Ebene hat. Im Gegensatz zum Waschbären handelt es sich beim Europäischen Biber um eine heimische Tierart, die in weiten Teilen Europas fast ausgerottet und damit lange stark gefährdet war. Durch seine Aktivitäten, beispielsweise dem Bau von Dämmen und das „Fällen“ von Gehölzen, kann er die Biodiversität fördern, weshalb ihm als Schlüsselart eine besondere ökologische Rolle zukommt.

Der Waschbär hingegen stammt ursprünglich aus Nordamerika und gilt in Europa als invasive gebietsfremde Art nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten (IAS-VO). Er verursacht ernsthafte nachteilige Folgen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen. Den Mitgliedstaaten obliegt bei solchen Arten nach Art. 19 IAS-VO die Aufgabe, die Auswirkungen auf die Biodiversität – also hier auch durch den Waschbären – zu minimieren und damit seine Ausbreitung zu begrenzen. Der Waschbär ist zugleich nach dem Jagd- und Wildtiermanagement Baden-Württemberg (JWMG) als jagdbare Art eingestuft.