Ob zusätzliche energetische Maßnahmen kommen oder nicht, darüber berät der Ausschuss und Gemeinderat. Foto: Dold

Die Sanierung des Schramberger Gymnasiums beschäftigt weiter den Gemeinderat. Dieser soll nun entscheiden, ob die Modernisierung um zusätzliche energetische Maßnahmen erweitert wird.

Eine entsprechende Erweiterung würde die Gesamtkosten erhöhen – zugleich könnten deutlich höhere Fördermittel fließen.

 

Im Oktober hat der Gemeinderat einen Maßnahmenplan zum Gymnasium beschlossen. Offen blieb dabei bislang, ob neben den Pflichtmaßnahmen auch die energetische Sanierung mit Zusatzmaßnahmen umgesetzt wird.

Dazu gehören unter anderem eine neue Vorhangfassade mit Dämmung, Wärmedämmverbundsysteme für Betonteile und Sockel, Sonnenschutzanlagen, der Austausch von Fenstern aus dem Jahr 2010 sowie die Ergänzung der Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe. Auch Anpassungen an den Geländeflächen sind vorgesehen.

Die energetischen Zusatzmaßnahmen kosten rund 4,65 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Sanierungskosten auf etwa 37,2 Millionen Euro. Für die Stadt Schramberg bedeutet das: Mit Zusatzmaßnahmen liegt der Eigenanteil nach Förderung bei rund 11,76 Millionen Euro, ohne Zusatzmaßnahmen bei etwa 10,64 Millionen Euro. Die Verwaltung verweist darauf, dass sich durch die energetische Sanierung deutlich höhere Fördergelder generieren lassen. Nach Rücksprache mit dem Fördergeldgeber ist eine Förderquote von rund 68 Prozent möglich – bisher ging man von etwa 40 Prozent aus.

Weitere Argumente

Neben der finanziellen Seite nennt die Vorlage weitere Argumente: So wird den stets wachsenden Vorgaben des Klima- und Hitzeschutzes besser Rechnung getragen – die Behaglichkeit der Räume für die Nutzergruppen des Gebäudes sei ebenfalls höher. Die Betriebskosten (Gas und Strom) betrugen 2024 mehr als 227 000 Euro. Hier sieht die Verwaltung erhebliches Einsparpotenzial. Außerdem sei es baulogistisch sinnvoll, die energetischen Maßnahmen im Zuge der laufenden Arbeiten umzusetzen, weil für die Dach- und Schadstoffsanierung ohnehin ein Gerüst benötigt wird.

Die Verwaltung schlägt laut Beschlussvorlage vor, zunächst alle Fördermöglichkeiten zu beantragen und die endgültige Entscheidung über die energetischen Zusatzmaßnahmen erst nach Vorliegen der Förderzusage zu treffen. Die Ausschreibung der Architektenleistung soll in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgen.

Wann der Beschluss gefasst wird

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Donnerstag, 27. November, wird das Thema vorberaten. Der Beschluss des Gemeinderats soll dann am Donnerstag, 11. Dezember, erfolgen.