In der Gemeinderatssitzung am 22. Januar soll im Bad Herrenalber Kurhaus darüber abgestimmt werden, ob es mit der Revitalisierung der Siebentäler Therme weitergehen soll. Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung hat sich mittlerweile zu Wort gemeldet.
Auf der Homepage der Stadt Bad Herrenalb ist unter „Top-Themen“ auch die Sparte Bürgerbeteiligung aufgeführt. Und hier gibt es mit Datum vom 13. Januar eine „Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zum weiteren Vorgehen in Sachen Therme“. Die Zusammenfassung lautet: „Bürgerbeteiligung ist vor einer möglichen Abstimmung zum weiteren Vorgehen in Sache Therme zwingend erforderlich.“
Beteiligung unabdingbar
Breite Mehrheit „Ziel der Vorgehensweise(n) muss es sein, dass ein möglicher neuer Beschluss zur Therme von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden kann und werden wird. Hierbei muss ein mehrheitlich (direkt oder indirekt) getragener Konsens bezüglich der Bereitschaft die Folgen einer weiteren Sanierung oder auch die Folgen eines Abbruchs der Sanierung hergestellt werden“, ist zu lesen. Mit der Bemerkung: Die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung fordere ausdrücklich keine neue Beschlussfassung in der angestrebten Art und Weise zur Therme, „sie sieht die Beteiligung der Bürgerschaft im Falle einer Beschlussfassung aber entsprechen der Satzung ‚Bürgerbeteiligung‘ als unabdingbar an“.
Deutliches Problem Eine Entscheidung über die Weiterführung der Sanierung der Therme könne nur unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte und Sichten, welche öffentlich transparent darzulegen seien, erfolgen.
Eine Nebenbemerkung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung lautet folgendermaßen: „Das Fehlen der (Entwicklungs-)Strategie und der Strategiefähigkeit dieser Gemeinde ist jetzt ein deutliches Problem.“ Gleichzeitig könnte mit diesem Entscheid die Strategiefähigkeit eventuell verbessert werden (Chance das zeitnah nachzuholen), wenn die Entscheidung auf transparenten Informationen und verantwortungsbewusst geführten Auswertungen beruhe.
Zeit für Diskussion
Die vorgeschlagene Vorgehensweise sieht so aus: umfassende Präsentation strategischer, wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und weiterer Aspekte der Thermensanierung und des weiteren Betriebs im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Einwohnerversammlung). Szenische Darstellungen der Folgen des „Weiter-Betriebs“ und des „Nicht-Weiter-Betriebs“ durch die Stadtwerke und Bürgermeister/Planungsbüro/ et cetera. „Zeit und Gelegenheit für informative Beiträge und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und weiterer Stakeholder. Zeit für Diskussion und Hinterfragung der präsentierten und angesprochenen Themenbereiche.“
Umfrage Eine vollständige Umwandlung der Gemeinderatssitzung am 22. Januar in eine Informationsveranstaltung sei nicht zielführend, wenn es einen Bürgerentscheid geben solle. „Damit können weitere Verzögerungen durch einen parallelen Bürgerentscheid zur Bundestagswahl minimiert werden.“
Außerdem wird mitgeteilt: Ohne Informationsbereitstellung und Diskussion der verschiedenen Sichten und Aspekte sei eine Umfrage als nicht zielführend zu bewerten. Damit würden nur weitere emotionale Aspekte beziehungsweise nicht sachliche Diskussionen weiter verstärkt werden, die einer breiten Akzeptanz entgegenstünden. Eine weitere Herausforderung stelle der Aufwand zur Sicherstellung einer repräsentativen Erhebung oder einer vollständigen Befragung dar. Letzteres käme „bezogen auf den Aufwand dem Aufwand, der durch einen Bürgerentscheid zu erwarten wäre, sehr nahe“.
Die Koordinierungsstelle könne sich bei einer entsprechenden Entscheidung des Gemeinderats in Abstimmung mit Stadtverwaltung sowie Vertretern aus Gemeinderat und Bürgerschaft um die Einrichtung einer entsprechenden Onlineabstimmungsplattform kümmern. Voraussetzung: Die Informationslage sei vorher gegeben und dialogisch aufbereitet worden. Und es gebe ein Verfahren zur Sicherstellung des repräsentativen Charakters der Umfrage.
Bestmögliche Akzeptanz
Richtiges Format Nach einer Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltung und gegebenenfalls repräsentativer Umfrage stehe es im Ermessen des Gemeinderats, das richtige Format einer Entscheidung zu bestimmen. Ein Bürgerentscheid durch Beschluss gemäß Artikel 21, Absatz 1 Gemeindeordnung, habe das Potenzial, bei entsprechend guter Vorbereitung und Beschlussformulierung, eine bestmögliche Akzeptanz der Entscheidung zu erreichen. „Ein direkter Gemeinderatsbeschluss führt zu einem schnelleren Abschluss, der bei guter Vorlage aus den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung, einer verantwortungsvoll geführten Debatte unter Hinzuziehung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und einer idealerweise großen Mehrheit in der Beschlussfassung ebenfalls breite bürgerschaftliche Akzeptanz erhalten dürfte“, heißt es des Weiteren in der Stellungnahme.
Beschlussempfehlungen Die Entscheidungshoheit des Gemeinderats werde durch die breite Bürgerbeteiligung und eine umfassende Informationsaufbereitung gestärkt. Bei der Bedeutung der anstehenden Entscheidung hinsichtlich der Therme stelle sich sicherlich die Frage, „ob ein Bürgerentscheid hier nicht das geeignete Entscheidungsformat sein könnte, da der Gemeinderat seine Entscheidungsgewalt in die Hände der Bürgerschaft tatsächlich legen kann“. Ein solcher freier Bürgerentscheid durch Votum des Gemeinderats sei „nach unserer Auffassung ein sachlich gut begründeter und hinreichend objektiver Vorgang, der der Bedeutung der Angelegenheit vollumfänglich gerecht werden kann“.
Alternative Empfehlungen
Das Prozedere sehe so aus: Terminierung einer Beratung und Beschlussfassung durch eine adäquat aufbereitete Vorlage aus Bürgerbeteiligungsmaßnahmen. Vorschlagen werden zwei alternative Beschlussempfehlungen: a) Entscheidung zu einem Bürgerentscheid mit der Festlegung, dass dessen Vorbereitung gemeinschaftlich durch Verwaltung, Gemeinderat und Koordinierungsstelle erfolgen soll; b) Beschluss des Gemeinderats direkt auf der Basis der Sachargumente der Debatte („durch jeweilige konkrete Beschlussanträge auf Basis breiter Informationslage; dazu gehört die Diskussion der Sachargumente und Sichten mit der Bürgerschaft und betroffenen Stakeholdern im Vorfeld“).