Weil er Mitglied in zwei WhatsApp-Gruppen war, in denen unter anderem kinderpornografische Inhalte geteilt wurden, muss sich ein 35-Jähriger aus Rottenburg vor Gericht verantworten. Besonders brisant: Der junge Mann wird bald Vater.
Auf die Spur des jungen Mannes aus Rottenburg kommen die Ermittler über ein anderes Verfahren, das gegen einen Mann in Duisburg geführt wurde. Als dessen Handy ausgewertet wird, finden die Ermittler unter anderem die Handynummer des Rottenburgers als Teilnehmer zweier Chatgruppen. Die Folgen für den jungen Mann sind ernst: 2022 durchsucht die Polizei seine Wohnung, Speicherkarten seines Handys und PCs werden beschlagnahmt, außerdem wird ein verbotenes Butterfly-Messer bei ihm gefunden. Am Amtsgericht Rottenburg muss er sich jetzt wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verantworten.
Vor Gericht erzählt der Angeklagte: „Es ging nicht nur um Kinder- und Jugendpornografie, sondern auch um erlaubte Pornografie.“ Laut Beschreibungen der Anklage seien auf den Bildern unter anderem Mädchen zwischen 12 und 15 Jahren beim Oralverkehr oder in sexuell aufreizenden Posen zu sehen. Andere Bilder zeigen Mädchen im Kindesalter von drei bis fünf Jahren.
Richterin begutachtet Fotos
Auf die Frage, warum er sich die Bilder angeschaut hat, sagt der Angeklagte: „Jüngere Damen sind sehr hübsch anzuschauen. Ich weiß es nicht, ich war mal jung und dumm und ich glaube ich werde jetzt erwachsen.“
Richterin Angelika Schneck bittet den Angeklagten und die Staatsanwältin nach vorn zum Richterpult. Sie schauen sich gemeinsam einige der Bilder an. Schneck sagt: „Es ist menschenverachtend. Was ist mit Ihnen los? Es ist alles ekelhaft. Geht man so mit seiner Vergangenheit um, mit der Gegenwart? Da wird mir schlecht.“ Die Staatsanwältin sagt zum Angeklagten: „Sie sollten abklären, ob sie professionelle Hilfe benötigen.“ Er sagt: „Ich weiß nicht, was damals los war.“
Mann wird bald Vater
Besonders brisant ist in dieser Situation: Der junge Mann wird bald Vater. Richterin Schneck sagt: „In welche Welt setzen Sie das Kind und was tragen Sie dazu bei, dass es wieder besser ist? Sie sind keine Dumpfbacke. Sie sollten ein bisschen Weitblick haben, wozu sowas führt.“
Der Rottenburger erkennt den Ernst seiner Lage und zeigt sich einsichtig: Er sagt: „Ich will es nicht versauen. Ich bin ohne Papa aufgewachsen und ich will nicht, dass mein Kind ohne Papa aufwächst.“ Derartige Bilder wolle er sich nicht mehr anschauen. „Ich lasse es, ich bin weg. Ich bin sehr vorsichtig geworden und habe da gar keine Lust mehr drauf.“
Glück für den Angeklagten
In ihrem Plädoyer sagt die Staatsanwältin: „Es ist erstaunlich, dass Sie jetzt wo sie Vater werden, die Vorstellung, dass man mit ihrem Kind sowas macht, entsetzt.“
Glück habe der Angeklagte wegen einer Gesetzesänderung. Noch bis Juni sah das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz von Kinderpornografie vor. Jetzt sind es nur noch mindestens drei Monate. „Das gibt der Justiz die Möglichkeit, Verfahren differenzierter zu betrachten“, erklärt die Staatsanwältin. Sie sagt: „Wir haben zu viele Verfahren zu Kinderpornografie und zu wenige Polizeibeamte, die es auswerten können.“
Staatsanwältin macht einen Vorschlag
Auch sie möchte dem Angeklagten ins Gewissen reden: „Die Welt ist gerade nicht die allerbeste, aber überlegen Sie, in was für eine Familie wird Ihr Kind reingeboren und was für einen Vater bekommt ihr Kind? Das ganze muss auch reflektiert werden. Sie brauchen jemand, der professionell mit Ihnen spricht.“
Sie schlägt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten vor, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. „Ich traue Ihnen zu, dass es so unangenehm ist, hier zu sitzen, dass Sie das nicht noch mal machen.“ Zusätzlich schlägt sie drei Termine bei der forensischen Ambulanz an der Uniklinik Tübingen vor und eine Zahlung von 4000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Als das letzte Wort vor der Urteilsverkündung an den Angeklagten gerichtet wird, sagt er: „Ich bin gerade ein bisschen sprachlos.“
Angeklagter hat Markt bedient
Richterin Schneck entscheidet auf elf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, die Gespräche in der forensischen Ambulanz muss er sich vornehmen und 2700 Euro Geldstrafe bezahlen. Sie sagt: „Hinter jeder Datei steht ein Mensch, dem Unrecht getan wurde. Diese Fotos werden nur gemacht, weil es einen Markt gibt und den Markt haben Sie bedient.“