Bei der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Balingen wurde eine Nutzungsänderung für eine Wohnung beantragt. Dabei handelt es sich um einen „bordellartigen Betrieb.“ Foto: dpa

Darf eine Wohnung in Weilstetten als „bordellartiger Betrieb“ genutzt werden? Ein entsprechender Antrag brachte das Thema auf die Tagesordnung des Technischen Ausschusses.

Er flatterte der Unteren Baurechtsbehörde im vergangenen November ins Haus: ein Antrag auf Nutzungsänderung für eine Wohnung in Weilstetten.

 

Bei der beantragten Nutzung handelt es sich, wie Baudezernent Michael Wagner in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses erklärte, um einen „bordellartigen Betrieb.“ Sprich: Die Räumlichkeiten sollen überwiegend zum Zwecke der Prostitution vermietet beziehungsweise untervermietet werden.

Die Eyachstadt zählt mehr als 35 000 Einwohner

Zum Hintergrund: Weil die Eyachstadt nunmehr die Zahl von 35 000 Einwohnern überschritten hat, greift das generelle Prostitutionsverbot nicht mehr. Für die mögliche Ausweisung einer Sperrgebietsverordnung durch das Regierungspräsidium Tübingen ist ein sogenanntes Bordellstrukturkonzept Voraussetzung, das es ermöglicht, bordellartige Betriebe im Stadtgebiet künftig zu steuern.

Bordellstrukturkonzept in Arbeit derzeit

Die Erstellung eines solchen Konzepts hat der Balinger Gemeinderat im September 2025 beschlossen und sich gemeinsam mit einem externen Büro an die Ausarbeitung gemacht. Doch diese braucht Zeit.

Im Rahmen der Anhörung hat der Ortschaftsrat Weilstetten die beantragte Nutzungsänderung für besagte Wohnung bereits abgelehnt – auch mit Verweis darauf, dass das Bordellstrukturkonzept der Stadt aktuell erstellt wird. Befürchtet werden, wie der Vorlage zu entnehmen ist, „bodenrechtliche Spannungen.“

Dieser Begriff beschreibt eine Situation, in der ein geplantes Bauvorhaben die bestehende Bebauungsstruktur störend, belastend oder negativ verändern würde, wodurch Bedarf nach planerischer Gestaltung – zum Beispiel durch einen Bebauungsplan – entsteht.

Und in ein Bebauungsplanverfahren möchte die Stadt nun einsteigen. Der Bebauungsplan „Frommener Straße/Untere Breite“ soll mit dem Ziel geändert werden, die zulässige Art der baulichen Nutzung zu prüfen.

Im Zuge des Verfahrens ist angedacht, das Baugesuch zurückzustellen, bis das Bordellstrukturkonzept vorliegt, auf dessen Grundlage dann geprüft wird, ob solche Betriebe in Balingen grundsätzlich möglich wären oder nicht.

Der Technische Ausschuss hatte im Zuge der Vorberatung am Mittwoch über den Aufstellungsbeschluss abzustimmen, der die rechtliche Grundlage dafür schafft, dass die Gemeinde zur Sicherung der Planung einen Bauantrag für eine bestimmte Zeit zurückstellen kann.

Das Ziel: schnell zur Konzeption

„Ich halte das Vorgehen für richtig, aber wir sollten auf eine rasche Erstellung des Konzepts hinwirken“, erklärte Dr. Dietmar Foth (FDP). Der in der Vorlage angegebene Zeitraum von mindestens acht Monaten sei doch sehr lang. „Es könnten ja noch weitere Anträge kommen“, gab er zu bedenken.

Man sollte deshalb „bald Sicherheit haben, ob wir eine flächendeckende Sperrverordnung bekommen oder eben einzelne Gebiete ausschließen.“ Dies könnte auch verhindern, „dass wir eine Unzahl von Bebauungsplanverfahren einleiten müssen.“

Großes Eigeninteresse

Dass man „ein großes Eigeninteresse“ habe, „schnell zu dieser Konzeption zu kommen“, betonte Michael Wagner. „Unser großes Ziel ist, sie noch vor der Sommerpause fertig zu bekommen.“

Dem Aufstellungsbeschluss stimmten die Mitglieder des Technischen Ausschusses im Rahmen der Vorberatung am Mittwoch einstimmig zu.