Der Teilregionalplan Windenergie ist beschlossen: Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald erfüllt ihre Pflicht und macht den Weg frei für erneuerbare Energien.
Nach jahrelanger Vorarbeit und noch einmal drei Stunden Diskussionen war es am Mittwoch soweit: Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald hat den Teilregionalplan Windenergie bei ihrer Sitzung in Mühlacker (Enzkreis) beschlossen. Dort finden sich nun die Gebiete in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Enz und der Stadt Pforzheim, wo vorrangig Windräder gebaut werden sollen.
Kurz vor Schluss fällt noch ein Horber Gebiet raus
Mindestens 1,8 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sollen als Vorranggebiete ausgewiesen werden. 1,8 Prozent der Region Nordschwarzwald lautete folglich auch die Vorgabe des Landes an den Regionalverband (RVB).
Diese Flächen festzulegen, erwies sich als ein langwieriger Prozess. Einer, der im Endspurt aufgrund zahlreicher Anträge der Fraktionen noch holpriger verlief als gedacht. Wohl auch deshalb erläuterte Verbandsvorsitzender Klaus Mack zu Beginn ausführlich, dass der Regionalverband immer versucht habe, „eine gerechte Situation für die ganze Region zu erreichen“. Um passende Vorranggebiete zu finden, hatte die Verbandsversammlung Kriterien festgelegt. Diese führten dazu, dass im Nordschwarzwald 2,8 Prozent der Regionsfläche als geeignet erscheinen statt lediglich 1,8. An dieser „Übererfüllung“ der Quote hatten sich Mitglieder der Versammlung, vor allem von AfD und Freien Wähler, bis zuletzt gestört.
Kurz vor der Beschlussfassung stimmte die Verbandsversammlung noch dafür, das Vorranggebiet WF 14 (Horb) aus dem Teilregionalplan herauszunehmen. Ein ornithologisches Gutachten hatte neue Erkenntnisse zur Bedeutung des Gebiets für Rotmilane gebracht. Zahlreiche andere Anträge der Fraktionen zu weiteren Vorranggebieten und Offenlagen fielen durch.
Am Ende fiel die Abstimmung über den Teilregionalplan Windenergie doch deutlich aus: Mit 25 Ja- und zehn Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung wurde er beschlossen. Er umfasst unter andrem 17 Vorranggebiete im Landkreis Calw und 15, statt bisher 16, im Landkreis Freudenstadt.