Auch stationäre Blitzer können in Baden-Württemberg direkt nach Orts- oder Hinweisschildern stehen. (Symbolfoto) Foto: Blickpixel / Pixabay

Wo darf ein Blizer in Baden-Württemberg stehen und wo nicht? Ist eine Radarfalle direkt hinter einem Ortsschild erlaubt oder gilt ein Mindestabstand? 

Blitzer erregen immer wieder die Gemüter der Autofahrer. Egal, ob in 30er-Zonen, auf Landstraßen oder Autobahnen: Einmal kurz nicht aufgepasst und schon schlägt die Radarfalle zu. Und mit dem im November 2021 neu erlassenen Bußgeldkatalog kann es schnell richtig teuer werden.

Kein Abstand vorgeschrieben

Erst jüngst sorgte die neu aufgestellte Blitzersäule im Balinger Ortsteil Endingen für Gesprächsstoff. Nur wenig entfernt von dem Verkehrsschild, das die Straße als 30er-Zone ausweist, zieht die Säule den Unmut unserer Leser auf sich. Aber wo darf ein Blitzer eigentlich stehen? In verschiedenen Online-Foren und möglicherweise auch Teilen der Bevölkerung hält sich das Gerücht, dass Blitzer in Baden-Württemberg erst 150 Meter nach einem Orts- oder Geschwindigkeitsschild stehen dürfen. Korrekt ist das jedoch nicht mehr - und das schon seit mehr als sieben Jahren, genau genommen dem 1. Juli 2015.

Denn Baden-Württemberg ist neben Hamburg und Nordrhein-Westfalen eines von nur drei Bundesländern, in denen kein Abstand gesetzlich vorgegeben ist. Dieser variiert in den anderen Bundesländern zwischen 75 Metern wie in Berlin und 200 Metern in Thüringen und Bayern.

Eingeführt wurde der Mindestabstand von 150 Metern in Baden-Württemberg am 8. Dezember 2006. Er ergab sich aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, wie Wenke Böhm von der Pressestelle des Verkehrsministeriums erläutert.

Regelung 2015 wieder gekippt

Auf unsere Nachfrage an das Innenministerium, wieso die genannte Regelung wieder gekippt wurde, äußert sich Yvonne Kremer folgendermaßen: "Im Zusammenhang mit der Verkehrsüberwachung durch die Polizei findet die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) Anwendung. Aufgrund einer fehlenden rechtlichen Bindung zur Einhaltung des beschriebenen Mindestabstandes wurde die VwV-VkSA bei einer Aktualisierung im Jahr 2015 entsprechend angepasst und die bis dahin gültige Regelung aufgehoben."

Vorsicht auch auf der Autobahn

Gültig war die "neue, alte Regelung" also ab dem 1. Juli 2015. Ob diese seither Einfluss auf die Anzahl der Blitzer-Vorgänge genommen hat, sei nicht erwiesen. Kremer erklärt: "Hierzu liegen uns keine statistischen Werte vor." Dass Autofahrer möglicherweise aufgrund fehlender Kenntnis der Regelung geblitzt werden, hält Kremer für unwahrscheinlich. Sie erklärt, dass die Tempolimits ja sowieso ab dem jeweiligen Ortsschild oder Verkehrszeichen einzuhalten seien.

Dies gilt auch auf Autobahnen, wenngleich hier in der Regel keine Blitzer direkt nach Hinweisschildern platziert werden. Ein starkes Abbremsen könnte schnell zu Auffahrunfällen führen. Gewissheit haben Autofahrer aber nicht, zumindest in Baden-Württemberg.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 25. August 2022 und wurde aufgrund der aktuellen Relevanz aktualisiert.