Der Angeklagte äußert sich im Prozess am Landgericht Rottweil zu der Tat in Horb. (Archivfoto) Foto: Jürgen Lück

Ein Mann (27) schlug zwei Frauen (41,45) mit dem Metallpoller nieder. Was er nach der Verhaftung erzählte und warum er Drogen am Bahnhof Horb kaufte.

Das Video eines Nachbarn zeigt den Angeklagten (27) direkt nach der Tat: Mütze, Zigarette im linken Mundwinkel, den Poller in der rechten Hand. Damit hatte er am 25. August 2025 in der Bildechinger Steige zwei Frauen niedergeschlagen. Die Anklage: versuchter Mord.

 

Prozesstag Nummer 3 im Schwurgerichtssaal 201 des Landgerichts Rottweil. Zwei Polizisten erzählen, wie sie dem Täter auf die Spur kamen. Ein Beamter: „Wir hatten das Video. Von den Zeugen hatten wir den Namen. Die lebensgefährlich verletzte Frau wurde ins Klinikum gebracht. Anhand der Fluchtrichtung konnten wir den Täter schnell eingrenzen. Nach gut 90 Minuten haben wir bei ihm geklingelt. Nichts passierte. Die Haustür war offen – wir haben an die Tür geklopft. Er hat geöffnet und sinngemäß gesagt, dass er es war.“ Sein Kollege: „Er hatte noch die Kleidung an, die auf dem Video zu sehen war. Er sagte: Ich bin der Gesuchte.“

Alkoholtest beim Polizeirevier Auf dem Revier Horb wurde um 4.04 Uhr der Alkoholtest gemacht – 0,23 mg pro Liter Atem. Das entspricht ungefähr 0,46 Promille. Der Polizist: „Er sagte dort: Die Frauen haben mich zuerst geschlagen. Ich musste mich wehren.“

Mit der Geste des Halsabschneidens bedroht

Eine unglaubliche Aussage. Denn: Alle bisherigen Frauen berichten, dass der Angeklagte immer wieder wegen des Hausverbots in einer anderen Kneipe die 41-jährige Bedienung in der Gastro in der Bildechinger Steige beschimpft habe. Sie vom Spielautomaten her auch mit der Geste des Halsabschneidens bedroht habe. Und ihnen dann draußen auflauerte, ehe er mit dem Metallpoller auf die 32-Jährige und die 41-Jährige einschlug.

Warum trug er bei der Festnahme die gleiche Kleidung? Der Vorsitzende Richter will vom Angeklagten wissen, warum er die Kleidung bei der Festnahme immer noch anhatte. Sein Verteidiger Benjamin Waldmüller: „Weil er wusste, dass die Polizei kommt.“

Auch von Drogen ist die Rede Der Angeklagte. Widersprüchlich. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Ralf Kotzian gab er zu, nicht nur Alkohol, sondern auch Drogen konsumiert zu haben. Richter Münzer: „Cannabis, Tilidin und Lyrica. Warum haben Sie das bisher nicht gesagt?“ Der Angeklagte: „Wann denn?“ Schon an seinem früheren Wohnort habe er mit Marihuana und Haschisch angefangen. Zwei Gramm am Tag, wenn er Geld gehabt habe.

Blutuntersuchung konnte keine Drogen nachweisen

In Horb dann habe er auch Tilidin und Lyrica als Droge genommen. Der Angeklagte: „Am Bahnhof gibt es Leute, die so etwas verkaufen.“ Die Wirkung sei so, wie wenn man Alkohol trinkt.“ Die Wirkung von Tilidin und Lyrica wird als „euphorisierend“, aber vor allem als „beruhigend“ von Konsumenten geschildert. Fakt ist: Die Blutuntersuchung nach der Tat konnte keine von diesen Drogen im Blut nachweisen.

Wirt der Nachbarkneipe sagt aus Dann sagt der Wirt der Nachbarkneipe in der Bildechinger Steige aus: „Er war bis ungefähr 22.30 Uhr bei mir. Er hatte zwei Bier getrunken, hat gespielt. Dann ist der Automat abgestürzt. Gut 60 Euro Guthaben war noch drauf. Er hat sich geärgert, aber normal. Dann ist er nach nebenan gegangen, um weiter zu spielen.“

Und hier sah er die Bedienung (41) aus der Kneipe in der Unterstadt, in der er wenige Stunden vorher rausgeflogen war. Die Wirtin hatte ihn wegen des Hausverbots rausgeworfen.