Beamte der Justiz nehmen dem Angeklagten im Gerichtssaal die Handschellen ab. Foto: Monika Schwarz

Aufgrund des Besitzes von 22 000 Foto-und Filmdateien mit kinder-und jugendpornografischen Inhalten wandert ein 27-jähriger Mann für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Dieses Mal kam der auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte, den mehrere Polizeibeamten mit Hand- und Fußfessel direkt aus der Untersuchungshaft vorführten, nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon. Unter Einbezug eines früheren Urteils wurde er vor dem Schöffengericht Freudenstadt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

 

Etwa 19 000 kinderpornografische sowie 3000 jugendpornografische Foto-und Filmdateien hatte man zuvor auf seinen sichergestellten Datenträgern entdeckt. Die Dateien wurden über Messengerdienste wie beispielsweise Signal oder Telegram in unzähligen Gruppen mit teilweise Tausenden von Mitgliedern ausgetauscht. Was gezeigt wurde, waren in den allerwenigsten Fällen „nur“ so genannte „Posings“ der Kinder und Jugendlichen, sondern deren Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in jeglicher Variante.

Hinweis kam aus den USA

Der als Zeuge vernommene Kriminaloberkommissar, der die Dateien gesichtet hatte, erläuterte die erschreckenden Details. Die sexuellen Vorlieben des Angeklagten, der seine Kindheit aufgrund der Überforderung der alleine lebenden Mutter im Heim verbracht hatte, bezogen sich demnach vor allem auf kleine Jungs im Alter von etwa drei bis zehn Jahren.

Dass der Mann überhaupt aufflog, war einer Meldung der Organisation NCMEC („National Center for Missing an Exploited Children“) aus den USA zu verdanken, die die auffälligen Aktivitäten nach der Entdeckung an die hiesigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet hat. Ein großer Teil der Verfahren im Bereich der Kinderpornografie und die Aufdeckung vieler Täter gehen auf die Arbeit dieser halbstaatlichen US-Organisation zurück.

Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses wurde der Mann daraufhin an seinem Arbeitsplatz, einer Spedition, mit den Vorwürfen konfrontiert. Im Lastwagen wurden die Beweismittel, seine Handys, sichergestellt.

Verteidiger will Verwertung der Beweismittel widersprechen

Der Rechtsanwalt versuchte in der Verhandlung vergeblich, der Verwertung dieser Beweismittel zu widersprechen. Er begründete dies mit der – seiner Meinung nach – fehlenden richterlichen Anordnung. Diese – so der Rechtsanwalt – habe sich nämlich nur auf die Untersuchung der Wohnung und der Fahrzeuge des Angeklagten, nicht aber auf den im Eigentum des Arbeitgebers befindlichen Lastwagen bezogen.

Das Gericht gab ihm da nach längerer Verhandlungsunterbrechung zwar grundsätzlich Recht, folgerte aus der unzulässigen – und damit rechtswidrigen – Beweiserhebung aber im konkreten Fall kein Beweisverwertungsverbot. Zugute gehalten wurde dem Mann der Umstand, dass er die Dateien offenbar nicht aktiv angefordert hat.

Gesprächstherapie nicht erfolgreich

In Anbetracht der großen Zahl an einschlägigen Gruppen, in denen er Mitglied war, wurde er aber auch ohne entsprechende Anforderung stetig bedient. Ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren hatte ihn nicht davon abgehalten, seine sexuell motivierten Aktivitäten fortzusetzen. Auch eine bereits begonnene Gesprächstherapie war nicht erfolgreich.