Heike Naber kämpft im Landgericht Ellwangen auch um ihren Ruf. Foto: Wein

Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin von Niederstetten sind seit Jahren heillos zerstritten. Kann jetzt das Landgericht die verfahrene Situation schlichten?

Eins muss man ihr lassen: Heike Naber hat ein dickes Fell. Mit ihrem Gemeinderat ist die parteilose Bürgermeisterin von Niederstetten seit Jahren zerstritten. Monatelang haben die Räte sie aus dem Rathaus ausgesperrt und sogar die Schlösser ausgetauscht. Nun sitzt sie auf der Anklagebank im feinen Schwurgerichtssaal des Ellwangener Landgerichts, nachdem der Gemeinderat sie angezeigt hat.

 

Doch eine wie Naber lässt sich offensichtlich nicht unterkriegen. Gerade stürzt sie die 55-Jährige wieder in den Wahlkampf. Am 8. März, dem Tag der Landtagswahl, will sich die 55-Jährige erneut zur Bürgermeisterin des 5000-Einwohner-Städtchens in Hohenlohe wählen lassen.

Die Kandidatur ist überraschend, für manche schlicht eine Unverschämtheit im Anbetracht dessen, was vorgefallen ist. Den eigenmächtigen Kauf von Grundstücken und Immobilien sowie die Erteilung von Architektenaufträgen weit über ihr genehmigtes Budget hinaus hat ihr der Gemeinderat vorgeworfen. Trotz jahrelanger Ermittlungen ist vom Ellwanger Landgericht aber lediglich ein einziger Vorwurf zur Anklage zugelassen worden: Um zu vertuschen, dass sie ohne den erforderlichen Gemeinderatsbeschluss in einem Teilort eine Scheune gekauft hat, soll sie im September 2019 ein Gemeinderatsprotokoll abgeändert haben – strafbar als „Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall“, weil sie als Amtsträgerin gehandelt hat.

Die Bürgermeisterin hält den Vorwurf für eine Lappalie

Für Naber, daran lässt sie vor Gericht keinen Zweifel, handelt es sich bei der Tat sowieso um eine Lappalie. Im Beisein der Hauptamtsleiterin, die das bereits unterschriebene und zu den Akten gegebene Protokoll erstellt hatte, habe sie den entsprechenden Eintrag an ihrem Computer geändert. „Das müssen wir korrigieren“, habe sie noch gesagt. In der Ursprungsversion hatte es geheißen, sie solle der Verkäuferin zum Quadratmeterpreis von 18 Euro „ein Angebot machen“. Nun hieß es plötzlich, die Bürgermeisterin sei „ermächtigt, den Kauf abzuschließen“. Dies sei keine Verfälschung, sondern treffe den herrschenden Konsens viel besser.

Sie habe gelernt, dass der pragmatische Umgang mit Protokollen, den sie von anderen Gemeindeverwaltungen kenne, in denen sie gearbeitet habe, in Niederstetten offenbar gepflegt werde, deutete Naber vor Gericht an. Die damalige Hauptamtsleiterin widersprach allerdings der Darstellung. An vieles konnte sie sich nicht mehr erinnern, vor allem nicht daran, dass sie bei der Protokolländerung dabei gewesen sei, „beim besten Willen nicht“.

Unsicher war sie sich, ob der Gemeinderat nicht tatsächlich damals schon den Kauf sinngemäß abgesegnet hatte. Hätte ihr Naber allerdings eine nachträgliche Änderung des Protokolls vorgeschlagen, hätte sie auf den einzig zulässigen Weg verwiesen: „Dann hätten wir das in den Gemeinderat einbringen müssen.“

Gemeinderat versuchte, die Bürgermeisterin loszuwerden

Doch zu diesem Zeitpunkt, anderthalb Jahre nach Amtsantritt, hatte sich ihr Verhältnis zum Gremium schon entschieden verschlechtert. Gerade war aufgeflogen, dass Naber für 300 000 Euro einen leer stehenden Baumarkt gekauft hatte. Auch dies ging weit über ihren Verfügungsrahmen von 25 000 Euro hinaus. Die heimliche Protokolländerung fiel allerdings erst ein weiteres Jahr später auf, als der Gemeinderat sämtliche Immobilienkäufe prüfte.

Seitdem versuchte das Gremium, die Bürgermeisterin loszuwerden. Doch eine vorübergehende Beurlaubung durch das Landratsamt wurde vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben. Abwahlmöglichkeiten innerhalb der Amtszeit gibt es in Baden-Württemberg nicht, eine Absetzung ist fast nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich. Selbst eine Verurteilung muss nicht zwangsläufig zu einer Entfernung aus dem Amt führen. Für die Urkundenfälschung droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Allerdings ist auch eine Geldstrafe möglich, stellte schon vor Jahren der Verwaltungsgerichtshof in dieser Sache fest – und setzte Naber wieder ein. Immerhin, am 8. März können die Bürger selbst entscheiden, was werden soll. Zwei Gegenkandidaten haben sich ebenfalls gemeldet.