Er soll eine Frau vergewaltigt und einer anderen auf offener Straße ins Gesicht ejakuliert haben: Am Landgericht hat der Prozess gegen einen 29-jährigen Ungarn begonnen.
Es klingt unglaublich: Eine junge Frau sitzt an einem Septembertag in Stuttgart vor ihrem Haus auf einer Treppe, auf ihr Handy konzentriert. Als sie sich umdreht, ejakuliert ihr ein Mann ins Gesicht. So weit, so abstoßend. Aber damit nicht genug.
Der Mann, der deswegen aktuell in Haft ist und am Donnerstag in Hand- und Fußfesseln in den Schwurgerichtssaal des Rottweiler Landgerichts geführt wird, soll, so steht es in der Anklageschrift, außerdem eine ältere Frau in Rottweil vergewaltigt haben – und sich im November 2024 mehrfach vor Musikstudentinnen der Hochschule in Stuttgart, die gerade ihr Instrument übten, entblößt und gegen die Fensterscheibe ejakuliert haben.
Faustschlag versetzt und aufs Bett gedrückt
Was die Vergewaltigung angeht, so soll sich laut Staatsanwaltschaft Folgendes zugetragen haben: Eine ältere Frau wollte am 4. Februar in Rottweil gerade das Fenster ihrer Erdgeschosswohnung schließen, als der 29-Jährige sie überraschte, durch das Fenster in die Wohnung kletterte und über sie herfiel.
Auf ihre Schreie hin soll er ihr den Mund zugehalten und gesagt haben: „Wenn du schreist, du tot“. Dann habe er ihr einen Faustschlag versetzt, seine und ihre Hose ausgezogen und sie aufs Bett gedrückt, heißt es in der Anklage. Es sei ihm nicht gelungen, in sie einzudringen, stattdessen habe er seine Finger dazu benutzt – und sie schließlich gefragt, ob sie Geld habe, was sie bejahte.
Daraufhin habe er sie an der Kleidung festgehalten, während sie in die Küche ging und ihm einen Umschlag mit 140 Euro gab. „Keine Polizei, sonst tot“, das war seine nächste Drohung, wie der Staatsanwalt verlas. Sie tat es trotzdem, und nun sitzt er im Gefängnis.
Der erste Prozesstag endete mit der Verlesung der Anklageschrift, da der psychiatrische Gutachter verhindert war. Die Vernehmung des 29-Jährigen findet am 13. November statt, dann werden auch Zeugen gehört. Das Urteil wird voraussichtlich am 12. Dezember fallen.