Auch im Erweiterungsbereich des Schorens in Sulgen gibt es noch unbebaute Grundstücke . Bei diesen sind die meist fünfjährigen Fristen für eine Nutzung noch nicht abgelaufen. Foto: Wegner

Es kommt vor, dass Bauwillige sich von ihrem Vorhaben zurückziehen. Wir wollten wissen, wie die Stadt mit Käufern umgeht, die ihre erworbene Fläche zurückgeben wollen.

Das Wirtschaftswachstum in Deutschland liegt derzeit knapp über Null, die Zulieferfirmen im Bereich der Automobilindustrie stehen teilweise vor einer schwierigen Zukunft. Wirkt sich diese Lage auf den Privatwohnungsbau in Schramberg aus? Gibt es Käufer, die ihre Grundstücke zurückgeben wollen, die sie einst von der Stadt gekauft haben?

 

„Ja, es gibt im Neubaugebiet Schoren, zweiter Bauabschnitt, drei bis fünf Käufer, die nicht bauen werden, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Stadt Schramberg.

Zusatzkosten vermeiden

Allerdings: Die Stadt kauft diese Grundstücke nicht zurück, da sonst wieder neue Kosten wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten entstehen würden.

Dies würde, so die Begründung, einen Weiterverkauf noch teurer machen. „Wir erlauben vielmehr den Weiterverkauf der Grundstücke und begleiten diesen in der Art, dass wir schauen, dass mit dem Grundstück kein Gewinn erzielt wird und, dass die vom Käufer im Kaufvertrag seinerzeit übernommenen Pflichten gegenüber der Stadt an den neuen Käufer weitergegeben werden.“

Als Vermittler agieren

Ebenso versuche die Stadt noch Bauplatzbewerber, die bisher keinen Bauplatz von der Stadt erhalten hätten, mit den rückgabewilligen Käufern zusammen zu bringen.

Einen Trend hinsichtlich vieler Käufer, die eine Rückgabe planen, will die Stadt dabei aber nicht erkennen, es handle sich lediglich um Einzelfälle, heißt es. Somit könne auch nicht gesagt werden, wie lange die Käufer im Durchschnitt Eigentümer sein, bevor sie das Grundstück zurückgeben wollten.Insgesamt beurteilt die Stadt Schramberg den Grundstücksmarkt derzeit als „eher ruhig“. Es gebe keine so große Nachfrage wie noch vor zwei oder drei Jahren.

Meistens bereits bebaut

Hinsichtlich der Rückkaufsfristen habe die Stadt, da die meisten Bauplätze 2022/23 verkauft worden seien, noch keinen Gebrauch machen müssen. Zudem sei in den meisten Fällen bereits eine Bebauung der Grundstücke erfolgt. Daher sieht die Stadt derzeit keine Notwendigkeit einer Verlängerung der Baufrist.

Einheitliche Lösung

Sollte dies aber je nachgefragt werden, dann würde sich die Stadt um eine einheitliche Lösung im Sinne der Käufer bemühen.