Dem Vorhaben eines privaten Grundstückseigners steht der Gemeinderat Schliengen positiv gegenüber. Doch bei der Änderung des Flächennutzungsplans gab es viel Kritik.
Die Perspektiven für die Nutzung der gut ein Hektar großen Grünfläche zwischen dem Rewe-Markt und der ehemaligen Winzergenossenschaft an der B 3 haben sich geändert. Im Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2005 ist die gut ein Hektar große Fläche „Am Sonnenstück IV“, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, als Sondergebiet für Hotellerie und Tourismus dargestellt. Das nun geplante Vorhaben benötigt direkt angrenzend an den Lebensmittelmarkt eine Fläche von gut 0,7 Hektar, davon knapp 0,6 für Wohnen und Gewerbebebauung, den Rest für Verkehrs- und Grünflächen. Im Zuge des Planungsverfahrens ist neben einem Bebauungsplan, der im Entwurf bereits vorliegt, auch eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, denn aus dem bestehenden könne das Baugebiet planungsrechtlich nicht entwickelt werden, erläuterte Bauamtsleiter Andreas Kiesewetter im Ratsrund.
Der Knackpunkt: Durch die Umwidmung des Sondergebiets in ein Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen stimme die Flächenbilanz in puncto Wohnen für die Gemeinde nicht mehr mit den Festsetzungen aus dem geltenden FNP überein. Deshalb müsse eine andere für Wohnbauzwecke vorgesehene Fläche entsprechend reduziert werden. Anzurechnen sei allerdings nur die Hälfte des geplanten urbanen Mischgebiets von knapp 0,3 Hektar.
Als Kompensationsfläche sollte deshalb ein entsprechendes Teil aus der gut 0,4 Hektar großen, als Wohnbaufläche definierten „Erweiterung Mühlengarten“ in Schliengen herausgenommen werden. Dort würden diese knapp 0,3 Hektar künftig als landwirtschaftliche Fläche im FNP festgeschrieben.
Kritik im Ratsrund
Genau hieran entzündete sich die Kritik im Ratsrund. „Ein fast schon erschlossenes Bauerwartungsland zu opfern geht gar nicht“, befand Thomas Sattler (FW), auch aus Kostengründen. Ähnlich argumentierten auch Matthias Bundschuh (FW), Bodo Zimmermann und Jürgen Czech (beide CDU): Dem Investor planerisch den Weg für das Vorhaben frei zu machen, sei in Ordnung und sinnvoll, nicht aber ihm quasi auch Flächen zu schenken, wo die Infrastruktur fast steht.
Zudem stelle sich die Frage einer Kompensationszahlung für den Flächentausch durch den Investor. Die rechtliche Situation sollten Planer vom Büro fsp-Stadtplanung im Ratsrund nochmals erläutern, schlug Zimmermann vor.
Bürgermeister Christian Renkert verwies darauf, dass eine Änderung des FNP für das weitere Planungsverfahren, insbesondere für den Bebauungsplan sein müsse, und „die Flächenbilanz am Ende stimmen muss“. Allerdings räumte er ein, dass der Vorschlag mit dem „Mühlengarten“ „vielleicht die falsche Entscheidung war“. Deshalb setzte er mit einhelliger Zustimmung der Räte die Entscheidung über die Änderung des FNP ebenso ab wie die weitere Beratung und die eigentlich vorgesehene Billigung des Bebauungsplans „Sonnenstück IV“.
Bauamtsleiter Andreas Kiesewetter erläuterte auf Anfrage unserer Zeitung, man habe bei der Suche nach einer Kompensationsfläche bewusst vor allem Ausschau nach Randlagen gehalten, um keine Flächen aus der Mitte herausnehmen zu müssen. Da habe sich das Gebiet am Ortsausgang von Schliengen in Richtung Liel angeboten.
Auf die Suche begeben
Zudem habe die Gemeinde gar nicht mehr so viele Bauflächen übrig. Gleichwohl werde man sich nun nochmal auf die Suche begeben. Bis zur nächsten Sitzung, in der auch die Stadtplaner die Sachlage genauer erläutern sollen, hofft er, einen tragbare Lösung zu haben.