Das Wohnhaus in der Waldenser Straße 19 soll als erstes saniert werden, um in der Zukunft zur Odachlosen- beziehungsweise Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stehen. Foto: Jeanette Tröger

Im Zuge des Projekts hat die Gemeinde die beiden Anwesen Waldenserstraße 19 und Möttlinger Straße 27 erworben.

Das Gebäude in der Möttlinger Straße wird derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt und ist bewohnt, das Anwesen in der Waldenserstraße steht leer. Beide Anwesen liegen im festgelegten Sanierungsgebiet Ortskern Neuhengstett.

 

Für Maßnahmen im Sanierungsgebiet gibt es Fördermittel bis zu 60 Prozent, sagte Bauamtsleiter Rainer Bubser in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Waldenserstraße 19 zu sanieren, um sie anschließend als Obdachlosen- beziehungsweise Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können. Wenn dann das Anwesen in der Möttlinger Straße geräumt ist, soll es ebenfalls saniert werden. Einen entsprechenden Vorschlag hatte bereits im Juli der Neuhengstetter Ortschaftsrat gemacht.

Bubser erläuterte, was im Wohnhaus in der Waldenserstraße zu tun ist. Auf dem Anwesen befand sich früher auch die Schreinerei Jourdan, bevor der Betrieb ins Althengstetter Industriegebiet verlagert wurde.

Es ist an drei Wohneinheiten gedacht

Dach und Dämmung sind zwei Bereiche, die außen anstehen. Im Inneren geht es los bei der Elektrik, die teilweise ausgebaut ist, ebenso wie die Sanitärausstattung. Angedacht ist, drei Wohneinheiten zu schaffen. „Wenn man das Haus vollständig saniert, könnten die Wohnungen doch auch auf dem freien Markt angeboten werden“, warf Markus Schwarz ein. „Wir würden das nicht machen, wenn es nicht gefördert würde“, entgegnete Bürgermeister Rüdiger Klahm, es werde auch sicher keine Luxussanierung gemacht.

„Wir bringen es jetzt in einen Zustand, dass wir es nutzen können“, sagte Eckhard Flik, „und wegen der Förderung können wir auch nicht verkaufen oder frei vermieten“. Laut Lothar Kante sollte auch an den sozialen Wohnungsbau gedacht werden bei den Aktivitäten der Gemeinde. „Möglichkeiten für die klassische Obdachlosenunterbringung müssen wir immer vorhalten“, gab der Schultes zu bedenken, „was künftig in der Flüchtlingsunterbringung nötig sein wird, wissen wir alle nicht“.

Teilweise schimmelbelastet

Bubser ging auch auf den Zustand des Hauses in der Möttlinger Straße ein, das innen teilweise schimmelbelastet sei. „Das liegt nicht an den jetzigen Bewohnern“, machte Flik deutlich, „die Vorbesitzer waren nicht in der Lage, das Haus richtig zu erhalten“. Das Haus sei für die Gemeinde langfristig strategisch interessant, so Flik weiter, „deshalb war es gut, es zu kaufen“. Es steht in Verlängerung des Kreuzwegs „und das Grundstück geht am weitesten hinten raus Richtung Brunnenstraße“, ergänzte Bubser, was ein Vorteil für eine eventuelle Wegverbindung in diese Richtung in der Zukunft interessant sein kann.

Der Technische Ausschuss stimmte einstimmig der geplanten Nutzung und dem Sanierungsziel für die beiden Anwesen zu und beauftragte die Verwaltung, für die beide Objekte passende Fachplaner zu suchen.