Der Oberndorfer Waffenhersteller sorgt mal wieder für Schlagzeilen. Foto: Fuchs

Schlagabtausch bei Hauptversammlung. Anteilseigner fordert Abberufung von General a.D. Harald Kujat aus Aufsichtsrat.

Oberndorf - Unter den Aktionären der H & K AG scheint es unterschiedliche Ansichten zum Kurs des Oberndorfer Waffenherstellers zu geben. Jetzt kommt es zum öffentlichen Schlagabtausch.

Zur außerordentlichen Hauptversammlung der    Heckler & Koch    AG    am 19. Dezember jagt ein Antrag den nächsten. Nun möchte die Aktionärin Compagnie de Développement De L’Eua S.A., dass Harald Kujat und Martin Heiner Sorg aus dem Aufsichtsrat des Oberndorfer Waffenherstellers abberufen werden.

Ganz offensichtlich ist hier ein Anteilseigner mit dem Kurs des bisherigen Mehrheitsaktionärs Andreas Heeschen nicht einverstanden. Heeschen hatte vor wenigen Tagen den Antrag gestellt, den Aufsichtsrat der H & K AG von drei auf vier Mitglieder zu erweitern, um sich dann selbst ins Gremium wählen zu lassen.

Um solch einen Antrag stellen zu können, muss ein Aktionär im Besitz von mindestens fünf Prozent der Anteile sein

In den vergangenen Wochen hatte sich der Hauptanteilseigner des Waffenherstellers mehrfach zu Wort gemeldet, nachdem bekannt geworden war, dass angeblich ein Konglomerat von Offshore-Firmen Heckler & Koch übernehmen will. Das Unternehmen hatte bestätigt, dass ein Übernahmeantrag beim Bundeswirtschaftsministerium gestellt worden sei. Es soll sich um einen Investor handeln, der schon jetzt an der Firma beteiligt ist und der die Mehrheit übernehmen will.

General a.D. Harald Kujat ist erst im Juli als Aufsichtsratsvorsitzender der H & K AG gewählt worden. Er zählt laut Insidern zum Lager von Andreas Heeschen, ebenso wie Martin Heiner Sorg. Dies könnte eine Erklärung dafür sein, weshalb die Aktionärin Compagnie de Développement De L’Eua nun die Abberufung der beiden Männer aus dem Aufsichtsrat fordert.

Um solch einen Antrag stellen zu können, muss ein Aktionär im Besitz von mindestens 5 Prozent der Anteile sein. Sollte Heeschen, wie er betont, noch Hauptanteilseigner sein, wird der Antrag der Compagnie de Développement De L’Eua zwar keine Chance haben. Für Wirbel sorgt er allemal.

Als "Inhaber der absoluten Mehrheit der Stimmrechte" hält Heeschen dieses Vorgehen für irritierend

Nachdem der Antrag im Bundesanzeiger öffentlich einsehbar war, meldete sich prompt Andreas Heeschen per E-Mail bei unserer Zeitung. "Es ist in meinen Augen mehr als ungewöhnlich, wenn ein Aktionär, der nach eigenen Angaben nur etwas mehr als fünf Prozent der Aktien kontrolliert, gegen den erklärten Willen des Mehrheitsaktionärs einen solchen Antrag stellt", schreibt er. Für ihn sei nicht ersichtlich, wie dieser Aktionär die für die Abberufung erforderliche 75-Prozent-Mehrheit aufbringen wolle. Bemerkenswert findet Heeschen zudem, dass dieser Aktionär den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach deren Angaben weder eine gewünschte Abberufung als solche noch eine Begründung hierfür mitgeteilt habe. Für ihn lasse dies nur den Rückschluss zu, dass der Antrag ganz offensichtlich von sachfremden Erwägungen getragen und als Angriff auf die Integrität des Unternehmens zu verstehen sei.

Als "Inhaber der absoluten Mehrheit der Stimmrechte" halte er dieses Vorgehen für irritierend und im Sinne des Unternehmens nicht zielführend.