Um Vorgaben für das neue Gewerbegebiet „Neumattäcker“ ging es im Schliengener Gemeinderat. Nicht jeder dort heißt die geforderten Maßnahmen gut.
Der Bebauungsplan für das künftige Gewerbegebiet „Neumattäcker“zwischen Bahnlinie und der Ortsumfahrung ist unter Dach und Fach. Für Diskussionsstoff sorgten vor der dann doch einhelligen Zustimmung im Schliengener Gemeinderat die geforderten Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen.
Das neue Gewerbegebiet, das sich mit rund 3,7 Hektar jenseits der Ortsumfahrung nördlich des Hohlebachs auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche erstreckt, soll Platz schaffen für Neuansiedlungen, aber auch ortsansässigen Betrieben notwendige Erweiterungsmöglichkeiten bieten.
Anfragen dazu hat es immer wieder gegeben, unter anderem vom Knabbergebäckhersteller Mayka, der nun aber Schliengen verlassen will.
Zudem hatte der Landkreis Platz für eine Flüchtlingsunterkunft erhalten. Diese kommt nun ebenfalls nicht.
Die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange konkretisierte zudem einige Vorgaben, unter anderem im Zuge der Umweltprüfung. Des weiteren waren Themen wie Schallemissionen, Klimabelange und Versickerungsfähigkeit des Bodens zu klären.
Entsprechend angepasst wurden deshalb die Festsetzungen im Bebauungsplan, in dem auch Gebäudegrößen, Pflanz- und Begrünungsgebote sowie Ausgleichsmaßnahmen festgeschrieben wurden, die Jürgen Schill vom Büro fsp Stadtplanung im Ratsrund erläuterte.
Gewerbe und Grünflächen
Von der überplanten Fläche sollen 2,84 Hektar rein gewerblich genutzt werden. Der Rest ist für private und öffentliche Grünflächen (0,37 Hektar) und für öffentliche Verkehrsflächen (0,45 Hektar) vorgesehen. Bei Bedarf sei das Gewerbegebiet weiter in Richtung Norden erweiterbar, hieß es.
Für eine sichere Verkehrserschließung über die Ortsumfahrung im Osten wurde der Geltungsbereich des Gebiets „Neumattäcker“ leicht vergrößert. Die Erschließungsstraße teilt das Areal in vier unterschiedlich große Flächen wobei der südöstliche Teil wegen der Nähe zum Wohngebiet „Unteres Franderfeld III“ als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen und in puncto Schallemission entsprechend berücksichtigt wird.
Ein zusätzlich zehn Meter breiter öffentlicher Grünstreifen entlang des Hodbachs soll nun einen mindestens 20 Meter breiten Gewässerrandstreifen sichern, zusätzlich halten die Baugrenzen drei Meter Abstand.
Eidechsenhabitate sind anzulegen
Für die Ersatzhabitate für Zauneidechsen ist zudem entlang der Bahnlinie und im Norden ein fünf Meter breiter Grünstreifen vorgesehen. Diese Ausgleichsmaßnahmen hat die Untere Naturschutzbehörde gefordert.
Demnach sind ein Jahr vor dem Beginn von Bauarbeiten auf dem Areal besonnte Ersatzhabitate anzulegen und die Eidechsen dorthin zu vergrämen. Diese Lebensräume müssen im Verlaufe eines Jahres ihre ökologische Funktionsfähigkeit entwickelt haben – Maßnahmen, die vor Beginn des baulichen Eingriffs nachzuweisen sind, erläuterte Schill.
Kritik an den Forderungen der Naturschutzbehörde kam von Bodo Zimmermann (CDU), der die Kontrolle und die Funktionsfähigkeit der Habitate infrage stellte. Wie Schill betonte, werde die Maßnahme durch einen Sachverständigen begleitet, der mehrmals im Jahr die Grünflächen begehen werde.
„Behörde beharrt auf Maßnahme“
„Die Behörde beharrt auf die Maßnahme, wir kommen nicht drum herum, und wir müssen die Biotope jetzt anlegen“, machte Schill auf Nachfragen deutlich. „Richtig Stress“ gebe es, würden die Biotope nicht erstellt, hob der Planer auf einen entsprechenden Einwurf Zimmermanns hervor: Von einer saftigen Geld- bis zur Freiheitsstrafe sei alles drin.
Rund 37.000 Euro dürfte die Maßnahme übrigens kosten, erläuterte Bauamtsleiter Andreas Kiesewetter auf Nachfrage von Timo Hemmer (FW).