Eine neue Biberverordnung soll den Abschuss des streng geschützten Tieres erleichtern. Was sagen Nabu und die untere Naturschutzbehörde dazu?
Er lebt am Wasser, ist streng geschützt und Bäume zu fällen, ist wohl sein liebstes Hobby: der Biber. Doch immer wieder kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Mensch und Tier, weil der Biber durch seine Bauwerke Schaden anrichtet.
Eine neue Biberverordnung, die die Landesregierung am 20. Januar verabschiedet hat, soll nun das bestehende Bibermanagement erweitern und ein „schnelles und unbürokratische Eingreifen“ ermöglichen, wenn es zu Konfliktsituationen kommt. Dadurch soll der Biber künftig leichter vergrämt – und in schweren Fällen auch getötet werden können, schreibt die Pressestelle der Landesregierung in einer Mitteilung.
Aus der Biberverordnung geht jedoch hervor, dass der Biber nur dann getötet werden kann, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen zur Abwendung von „ernsten Schäden“ über eine Zeitraum von vier Wochen nicht erfolgreich waren.
„Unnötig und unklar“
Für die Umweltverbände Bund und Nabu ist die neue Biberverordnung „unnötig und unklar“. Thomas Schalk, Vorsitzender der Nabu-Kreisgruppe Schwarzwald-Baar, schließt sich einer gemeinsamen Pressemitteilung von Bund und Nabu an, die im Dezember zum Entwurf der Verordnung veröffentlicht wurde. Der Tenor ist eindeutig: Bund und Nabu lehnen die neue Biberverordnung ab. Der Abschuss sei keine nachhaltige Lösung, weil neue Biber wieder zuwandern, erläutert Schalk. Zudem gebe es keine Beispiele, die den Erfolg des Abschusses belegen würden. Nachhaltig wären beispielsweise, bei zu hohem Anstau Durchlässe durch die Dämme zu bauen. Das funktioniere zum Beispiel in Marbach am Talbach gut, erklärt Schalk.
Im Januar reagierten Bund und Nabu erneut auf die nun verabschiedete Verordnung. Demnach bleiben weiterhin viele Kritikpunkte. „Die neue Biber-Verordnung ist aus unserer Sicht absolut unnötig. Denn bereits heute kann ein Biber, wenn es keinen anderen Weg gibt, nach geltendem Recht getötet werden. Auch künftig greift zunächst das Bibermanagement und die Tötung eines Bibers bleibt immer das allerletzte Mittel. Und das ist gut so“, wird der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle darin zitiert.
Schwierig sei zu definieren, was ein „ernster Schaden“ sei. „Der Nutzen oder Schaden dieser Verordnung für die Natur wird ganz maßgeblich davon abhängen, wie sie von den Behörden und Biberberatenden vor Ort umgesetzt wird“, so Enssle weiter. Kritik üben Bund und Nabu auch daran, dass die Verordnung es ermögliche, per Allgemeinverfügung quasi biberfreie Zonen im Land zu schaffen.
Abfangen von Einzeltieren
Wer entscheidet künftig über Leben und Tod des Bibers? Nachgefragt beim Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg erklärt eine Sprecherin, dass die unteren Naturschutzbehörden zukünftig nur damit betraut seien, Personen, die über die notwendige Fachkenntnis verfügen, zu bestellen. Die Entscheidung beschränke sich demnach allein darauf, zu überprüfen, ob die Person die nötige Kenntnis, die für die Durchführung der Maßnahme(n) nach der Verordnung notwendig ist, besitzt. Mit ihr erfolge keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Durchführung von beabsichtigten Maßnahmen – wie beispielsweise das Töten eines Bibers. „Die Verantwortung liegt damit bei der durchführenden, bestellten Person“, so die Sprecherin.
Inwieweit im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell einzelne Konfliktfälle geprüft werden, darüber gibt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, in das die untere Naturschutzbehörde eingegliedert ist, keine genaue Auskunft. Kristina Diffring, Referentin des Landrats, teilt auf Anfrage unserer Redaktion jedoch mit: „Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Biberpopulation im Schwarzwald-Baar-Kreis sind neben günstigen Revieren auch Standorte mit Konfliktpotenzial entstanden.“
In der Mehrzahl könnten demnach Konfliktsituationen jedoch durch das Bibermanagement gelöst werden. „Durch zum Beispiel gezieltes Abfangen von Einzeltieren können in schwerwiegenden Konfliktfällen die derzeitig geltenden, gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Problem-Standorte entschärft werden“, teilt Diffring hierzu weiter mit.
Die Biberpopulation im Landkreis konnte sich mittlerweile „großflächig etablieren“, wobei die Entwicklung der Bestände dynamisch verlaufe. Auch deshalb könnten keine genauen Angaben hinsichtlich einer Populationsgröße gemacht werden, schreibt Diffring. Zuletzt wurde die Biberpopulation allein auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen auf 450 Tiere geschätzt.
Tier richtet Schaden an
Der Biber gerät immer wieder in die Kritik, da er Landschaftsstrukturen umgestaltet, um den Lebensraum seinen eigenen Bedürfnissen anzupassen. Biberbedingte Schäden seien unterschiedlich und könnten in verschiedenen Bereichen auftreten, heißt es aus dem Landratsamt. So werden durch Dammbauten Wasserstände erhöht, was zu Überflutungen führt. Neben Gehölz-Verbissen seien zudem Geländeabbrüche und Eingrabungen an den Gewässerflanken eine häufige Begleiterscheinung in Bereichen mit Biberaktivität, heißt es weiter. Auf der anderen Seite werden durch die Dammbauten des Bibers „wichtige Wasser-Rückhaltungen sowie wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten“ geschaffen.
Laut Landratsamt lassen sich manche Schäden vermeiden, bevor sie entstehen. Das sei beispielsweise bei Gehölzverbissen gut möglich, da seitens des Regierungspräsidiums Freiburg entsprechendes Schutzmaterial bereitgestellt werde. Dieses Material sei im Landkreis vorrätig und könne im Bedarfsfalle kostenfrei an den entsprechenden Lagerorten abgeholt werden, so Diffring.