Das Schwimmbad, wie jeder Schopfheimer es seit Jahrzehnten kennt. Wie es hinter der altbekannten Fassade weitergeht, wird nun voraussichtlich in einem Bürgerentscheid entschieden. Foto: Anja Bertsch

Landtagswahl und Bürgerentscheid Naturbad in einem Aufwasch: Die Schopfheimer Stimmbürger sind am Sonntag, 8. März, wahrscheinlich gleich doppelt gefragt.

Umstrittener Gemeinderatsentscheid zur Umwandlung des Freibads in ein Naturbad, kurz darauf die Gründung einer Bürgerinitiative, die in wenigen Wochen fast 2700 Unterschriften gegen das Naturbad sammelt und diese dem Bürgermeister als Bürgerbegehren überreicht: Der Weg in Richtung Bürgerentscheid ist schon länger eingeschlagen. In der Gemeinderatssitzung am 24. November sollen die Pflöcke durch entsprechende Beschlüsse nun endgültig eingeschlagen werden.

 

„Den Weg für einen Bürgerentscheid eröffnen“

Eine Exit-Option gibt es theoretisch noch - dann nämlich, wenn der Gemeinderat im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet. "Dies bedeutet konkret, dass der Bürgerentscheid nur dann nicht stattfindet, wenn der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. November beschließt, das Schwimmbad als konventionelles (chemisch-technisches) Bad zu sanieren", erläutert die Stadt  gegenüber unserer Zeitung. Dies aber wird das Gremium aller Voraussicht nach nicht tun. Die Verwaltung jedenfalls empfiehlt dem Gemeinderat, bei seiner Entscheidung  zu bleiben: „Durch das große Interesse in der Bevölkerung sowie die unterschiedlichen Auffassungen zu einem Naturbad sollte der Gemeinderat seinen Beschluss beibehalten und den Weg für einen Bürgerentscheid eröffnen“, schreibt die Stadt in der Gemeinderatsvorlage. (Transparenzhinweis: Ursprünglich hatten wir geschrieben, dass der Gemeinderat den Bürgerentscheid abwenden kann, wenn er den Beschluss, gegen den sich das Begehren richtet, zurücknimmt. Das ist nicht richtig.)

Abstimmung am 8. März

Angesetzt ist der Bürgerentscheid für Sonntag, 8. März – zeitgleich also mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Angesicht der gesetzlichen Fristen sei dies der spätmöglichste Termin, führt die Stadt aus. Ein früherer Termin wiederum erscheine mit Blick auf die weitreichenden Aufgaben im Vorfeld, Weihnachtszeit und Jahreswechsel nicht sinnvoll.

Prüfung der Zulässigkeit

In seiner Sitzung am 24. November muss der Gemeinderat allerdings zunächst die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Dabei geht es um die Frage, ob dieses die in der Gemeindeordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt: Wurden genügend Unterschriften gesammelt, wurden diese fristgerecht eingereicht – und geht es überhaupt um ein Thema aus dem Wirkungskreis der Gemeinde? Auch Kostendeckungsvorschlag und Fragestellung sind Thema.

Sämtliche Aspekte wurden im Rathaus bereits geprüft und für „erfüllt“ befunden; am Gemeinderat ist es nun, die Zulässigkeit per Abstimmung formal festzustellen.

Unterschriftenquorum erreicht

Wie viele gültige Unterschriften die Interessengemeinschaft Sport- und Familienbad (IG) tatsächlich gesammelt hat, ist nicht abschließend geklärt. Mehr als genug jedenfalls waren es, signalisiert die Stadt. Nötig gewesen wären exakt 1082 – sieben Prozent der am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens 15 446 stimmberechtigten Schopfheimer (Unterschriftenquorum). Als man im Rathaus bei der Prüfung 1100 gültige Unterschriften beisammen hatte, „wurde auf eine weitere Auswertung der Liste verzichtet“, schreibt die Stadt. „Eine Überprüfung der gesamten Liste mit über 2 700 Unterschriften hätte zu weiteren Beeinträchtigungen im Alltagsablauf des Stadtbüros geführt.“

Fragestellung angepasst

Bei der Fragestellung für die tatsächliche Abstimmung hat die Verwaltung gegenüber der Unterschriftenliste eine kleine Anpassung vorgenommen, um Missverständnissen vorzubeugen, wie sie schreibt: Der Einschub „aus Kostengründen evtl. verkleinert auf 1.000 m² Wasserfläche“ wird so platziert, dass klar ist, dass sich eine solche eventuelle Verkleinerung auf die Freibad-Sanierung in der hergebrachten Technik bezieht. Bislang hätte man die Frage auch so verstehen können, dass sich diese auf das Naturbad bezieht, führt die Stadt aus. (Wortlaut Bürgerbegehren s. Infobox)

Die Frage der Wasserfläche

Die IG hätte den Aspekt einer möglichen Verkleinerung gerne ganz aus der Fragestellung herausgehalten: Sie bezweifelt, dass eine Sanierung als chemisch-technisches Bad aus Kostengründen tatsächlich nur auf Kosten der Wasserfläche möglich ist, wie es die Stadt von Beginn der Diskussion an als gegeben dargestellt hat: Entweder Naturbad, sogar mit mehr Wasserfläche als bisher – oder technisches Bad, aber deutlich kleiner als bisher.

Kommunalaufsicht hatte sich eingeschaltet

Um die genaue Formulierung hatte es bereits im Vorfeld der Unterschriftensammlung und nun auch im Vorfeld der entscheidenden Gemeinderatssitzung Diskussionen zwischen BI und Rathaus gegeben – ein Grund dafür, dass das Thema nicht schon in der jüngsten Sitzung am vergangenen Montag aufschlug.

Eingeschaltet hatte sich im Zuge dessen auch die Kommunalaufsicht im Landratsamt, mit dem Einwand, dass die Fragestellung nicht eindeutig genug sei. Die nun vorgelegte Frage genügt den Anforderungen und kann eindeutig beantwortet werden: Befürworter der hergebrachten Technik stimmen mit „Ja“, Befürworter einer Sanierung als Naturbad stimmen mit „Nein“

Die Fragestellung

Folgende Frage soll per Bürgerentscheid entschieden werden:
Sind Sie dafür, dass die Gesamtsanierung des Schwimmbads Schopfheim als konventionelles (chemisch-technisches) Bad, aus Kostengründen evtl. verkleinert auf 1.000 m² Wasserfläche, und nicht als Naturbad geplant wird?