Für die Tierrechtsorganisation ist das Ortenauer Veterinäramt unter den schlechtesten Veterinärbehörden Deutschlands. Doch die Kreisbehörde wehrt sich.
Peta hat laut einer Mitteilung wieder die besten und schlechtesten deutschen Veterinärbehörden gekürt. Berücksichtigt wurden demnach Ämter, die besonders positiv oder negativ aufgefallen waren, nachdem sie von der Tierrechtsorganisation über einen angeblichen Missstand informiert worden waren. Unter den vermeintlich fünf schlechtesten Kreisveterinärämtern Deutschlands wird dabei auch das des Ortenaukreises genannt.
Hintergrund: Im Dezember 2025 erreichten Peta Whistleblower-Aufnahmen von Hunde-Trainings für eine Zirkusshow im Europa-Park. Diese zeigen, wie ihr Trainer die Vierbeiner im Backstagebereich einschüchtert. Die Tierrechtsorganisation informierte das Veterinäramt des Ortenaukreises darüber. Zudem forderte Peta die sofortige Wegnahme der Hunde sowie ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für ihren Trainer. „Doch statt die Tiere schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen, gab das Amt an, dass sie nicht mehr gefährdet seien, weil der Park die Vorstellung gestoppt habe und mit ihnen derzeit nicht trainiert werde“, heißt es nun von Peta.
Das Landratsamt hat sich auf Nachfrage unserer Redaktion gegen die Vorwürfe verwahrt und unter anderem auf die Zuständigkeit der Behörde am Heimatort des Tierhalters verwiesen, die die notwendige Genehmigung erteilt habe.
„Unser Maßstab ist das Tierschutzgesetz. Nicht eine PR‑Liste. Hinweise aus der Öffentlichkeit – auch von Verbänden – prüfen wir sorgfältig und gehen ihnen nach“, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Die Arbeit des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung richte sich „ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Tierschutzgesetz, sowie nach fachlicher Bewertung und gerichtsfesten Verfahren“.
Auf Ersuchen des Parks sei Mitte Dezember eine tierschutzrechtliche Kontrolle der beim Winterzirkus eingesetzten Hunde sowie der Tierhaltung vor Ort vorgenommen worden; „die Haltung betreffende Beanstandungen ergaben sich nicht. Weder die zitierten Videos noch die sich daraus ergebenden Vorwürfe waren dem Amt zu diesem Zeitpunkt bekannt“, so das Landratsamt.
Tags darauf sei bei der Behörde eine Meldung zu möglichen Verstößen mit mehreren kurzen Videos eingegangen; eine Sequenz habe nach fachlicher Bewertung einen tierschutzwidrigen Umgang mit einem Hund gezeigt. „Der Park wurde hierüber informiert; der betreffende Programmpunkt war zu diesem Zeitpunkt bereits durch den Veranstalter aus dem Programm genommen. Das für die Erlaubnis des Hundetrainers zuständige Veterinäramt wurde von uns unmittelbar über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Weitere Maßnahmen erfolgten daher in dortiger Zuständigkeit“, beschreibt das Ortenauer Landratsamt seine nächsten Schritte. „Das dürfte auch Peta bekannt sein“, heißt es.
„Wir respektieren Engagement für Tiere. Wir messen Tierschutz aber nicht an Rankings, sondern an rechtsstaatlich sauberen, fachlich begründeten und gerichtsfesten Entscheidungen – und genau so handeln wir“, betont die Kreisbehörde abschließend.