Der unter Tatverdacht stehende Jugendtrainer soll per Whatsapp Nacktbilder gefordert haben. Foto: Yui Mok/Press Association/dpa

Nach dem schrecklichen Verdacht gegen einen Jugendtrainer aus einem Sulzer Ortsteil wegen pornografischer Bilder von Kindern laufen die Ermittlungen. Und diese sind umfangreich.

Der Fall hat nicht nur den Sulzer Ortsteil und dessen Verein, sondern den ganzen Fußballbezirk Nordschwarzwald erschüttert. Ein junger Mann, der als Jugendtrainer tätig war, soll von seinen unter 14-jährigen Spielern Fotos mit Nacktaufnahmen gefordert haben.

 

Die Ermittlungen laufen, seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es vielerlei Spekulationen. Unter anderem hieß es, dass auch ein Auto bei den Durchsuchungen am Wohnort des Verdächtigen beschlagnahmt worden sei. Wir fragen bei der Staatsanwaltschaft Rottweil dazu und zum Stand der Ermittlungen nach.

Wie der Sprecher, Oberstaatsanwalt Markus Wagner, aufklärt, habe es keine Beschlagnahmung eines Autos gegeben. Die Durchsuchungen hätten an der Wohnanschrift des Verdächtigen stattgefunden, dabei wurden Datenträger sichergestellt.

Viele Befragungen nötig

Klar ist laut Wagner, dass in einem derart gelagerten Fall umfangreiche Ermittlungen vonnöten sind, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Das gelte nicht nur für die Auswertung der entsprechenden Datenträger. Es müsste auch im Zuge der Ermittlungen geklärt werden, ob und wie viele weitere Geschädigte beziehungsweise potenzielle Zeugen es überhaupt gibt.

Eines der Kinder, die der Jugendtrainer zur Übersendung entsprechender Fotos aufgefordert haben soll, hatte sich seinen Eltern anvertraut. Schnell war klar, dass wohl weitere Jugendspieler betroffen sein sollen – doch wie viele, das müssen laut Staatsanwaltschaft die weiteren Befragungen im Umfeld ergeben, die zudem sensibel gehandhabt werden müssen.

Wir groß wird der Fall?

Eine zeitliche Prognose kann Wagner hier nicht geben – erst die weiteren Ermittlungen würden zeigen, wie „groß“ der Fall gelagert ist. Auch die Frage nach einer möglichen Untersuchungshaft werde generell stets neu bewertet. Aktuell liegen keine Haftgründe gegen den Verdächtigen aus dem Sulzer Ortsteil vor.

Bleibt dies so, dann gibt es auch keine Frist, bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sein müssen. Sitzt ein Verdächtiger dagegen in U-Haft, muss die Hauptverhandlung nach sechs Monaten beginnen. Die U-Haft werde nach sechs Monaten automatisch überprüft, so Wagner. Die Fortdauer kann dann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Auflagen nicht möglich

Auf die Frage, ob ein Verdächtiger wie im Fall des Jugendtrainers möglicherweise Auflagen bekommt – zum Beispiel, dass er bis auf weiteres nicht mehr als Trainer agieren oder mit Kindern arbeiten darf, sagt Wagner klar: Auflagen gegen Beschuldigte kann die Staatsanwaltschaft nicht verhängen.

Im Fall des Verdächtigen aus dem Sulzer Teilort hatte sich der Verein gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von dem Jugendtrainer getrennt. Bis es zu einem Prozess kommen wird, wird es nun noch dauern – die Unruhe im Ort und im Fußballbezirk wird bleiben.