Zahlreiche Rettungskräfte aus der gesamten Region sind nach dem Massenanfall von Verletzten zu den Unfallstellen bei Bad Dürrheim geeilt. Foto: Roland Sprich

Rund 70 Verletzte waren nach dem Massensturz beim Riderman in Bad Dürrheim zu beklagen. Die Staatsanwaltschaft erklärt nun, was sie bei den Ermittlungen herausgefunden hat.

Es ist der Horror aller Radsport-Veranstalter: Gleich zwei miteinander zusammenhängende Massenstürze sorgten für einen großen Schock beim diesjährigen Riderman in Bad Dürrheim.

 

Während der dritten Etappe, kurz nach dem Start, kam es am Sonntag in einer Linkskurve auf der Kreisstraße zwischen Bad Dürrheim und Biesingen am linken Fahrbahnrand zu dem laut Polizei „unkontrollierten Sturzgeschehen“. Rund 70 Verletzte, von denen 38 mit schwereren Verletzungen in Kliniken eingeliefert werden mussten, gab es am Ende zu beklagen.

Trotz der heftigen Auswirkungen konnte positiv festgehalten werden, dass es zu keinen schwersten oder gar lebensgefährlichen Verletzungen kam. Viele der Radsportler konnten noch am selben Tag die Kliniken wieder verlassen.

Unmittelbar nach dem Sturz hat die Polizei die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Auch die Staatsanwaltschaft war – wie in solchen Fällen üblich – mit im Boot. Dabei ging es nicht nur um die Frage, wie es zu den Stürzen kam, sondern insbesondere darum, ob ein Vorwurf der Körperverletzung erhoben werden kann.

Kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

Zwei Monate nach dem „Schwarzen Sonntag“ beim Riderman ist klar: Das entsprechende Verfahren ist eingestellt worden. Das erklärt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf Anfrage unserer Redaktion. „Nach den Ermittlungen ergab sich kein Anhaltspunkt für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“, so Mathy.

Im Rahmen der Ermittlungen habe man unter anderem Videodateien ausgewertet. Daraus sei hervorgegangen, dass keine Einwirkung von außen – beispielsweise durch einen Zuschauer – für den folgenreichen Sturz verantwortlich war. Letztlich sei ein Rennteilnehmer gestürzt und habe die Kettenreaktion ausgelöst. Laut Staatsanwaltschaft seien dadurch mindestens 66 Menschen verletzt worden.

Keine Haftungsansprüche der Teilnehmer

Der Verursacher könne dafür nicht haftbar gemacht werden. Durch die Anmelde- und Durchführungsbestimmungen des Veranstalters, die jeder Rennteilnehmer unterschreibt, seien solche Haftungsansprüche im Rahmen eines Unfalls abgegolten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten stelle sich die Situation wiederum anders dar.

Die Einstellungsverfügung dürfte dabei auch für Aufatmen beim Veranstalter sorgen. Tatsächlich haben die Macher des Ridermans erst kürzlich das Anmeldeportal für die kommende Auflage freigeschaltet. Das Etappenrennen für Jedermann findet nächstes Jahr vom 4. bis 6. September statt. Dann sollen Etappenfahrer und Tagesfahrer getrennt voneinander starten, um den Ablauf in der Schleuse etwas zu entzerren.