Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum tödlichen Unfall vom März auf der B 33 bei Steinach abgeschlossen. Die Unfallverursacherin ist rechtskräftig verurteilt.
Zwei Autos krachten am 19. März 2025 kurz nach Mitternacht auf der B 33 bei Steinach frontal aufeinander. Die Fahrerin eines VW war aus zunächst ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr geraten. Sie selbst wurde schwer verletzt, der Fahrer eines Dacia starb später im Krankenhaus, dessen Beifahrerin trug schwere Verletzungen davon. Zudem kracht noch ein drittes Auto in die Unfallstelle.
Später stellte sich heraus: Die mutmaßliche Unfallverursacherin war ein Polizeibeamtin. Sie war damals auf dem Rückweg von einem der größten Sucheinsätze, den der Kreis je gesehen hatte (siehe Info).
Die Staatsanwaltschaft Offenburg führte rund um den tragischen Unfall Ermittlungen wegen „Verdachts der fahrlässigen Tötung“. „Gegen die zum Unfallzeitpunkt 28 Jahre alte Fahrerin eines VW besteht der Verdacht, die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und hierdurch den Unfall und den Tod des Dacia-Fahrers verursacht zu haben“, teilte Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen im Mai auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Unfallverursacherin wurde zu Geldstrafe verurteilt
Wie lange die Frau an dem Tag bereits im Dienst war, war Teil der Ermittlungen. Gegenstand der Prüfung war auch, ob die damals 28-Jährige möglicherweise ihr Handy am Steuer benutzt haben könnte. Auch gegen den Fahrer des nachfolgenden Wagens wurde ermittelt. Die Staatsanwaltschaft prüfte den „Anfangsverdacht einer strafbaren Mitverursachung durch verspätete Bremsreaktion“.
Die Ermittlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen: „Die beschuldigte Beamtin wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Amtsgericht Wolfach rechtskräftig durch Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe im oberen vierstelligen Eurobereich verurteilt“, heißt es nun auf Anfrage unserer Redaktion von der Staatsanwaltschaft Offenburg. Zudem erhielt die Frau ein zweimonatiges Fahrverbot.
Nachfolgender Fahrer konnte nicht mehr bremsen
„Es hat sich herausgestellt, dass die Fahrerin aus Unachtsamkeit in den Gegenverkehr geriet und hierdurch den schweren Unfall verursacht hat“, erläutert Christian Schmitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg. Eine pflichtwidrige Handynutzung sei hingegen nicht vorgelegen. Ebenso wenig ergaben die Ermittlungen zur Dienstzeit Hinweise auf eine daraus resultierende Fahruntüchtigkeit. Hinweise auf eine Alkohol- oder Drogenbeeinflussung hatten sich zudem bereits im März nicht ergeben.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer des nachfolgenden Wagens, der am 19. März in die bereits verunglückten Fahrzeuge hineinfuhr, wurde eingestellt. „Die durchgeführten Ermittlungen haben insoweit keinen Sorgfaltsverstoß ergeben“, erklärte Schmitz. Der Mann hätte insbesondere nicht früher bremsen können, um das Auffahren zu verhindern.
Suche nach dem kleinen Anton
In dem einen Moment spielte der kleine Anton in Hornberg noch friedlich auf dem abgelegenen Anwesen seiner Eltern, im nächsten war er verschwunden. Was am späten Nachmittag des 18. März 2025 folgte, war eine für das Kinzigtal wohl nach wie vor beispiellose Suchaktion: Nachdem die Eltern ihren zweijährigen Sohn im nahe gelegenen Wald nicht finden konnten, alarmierten sie die Polizei. Am Ende suchten fast 500 Einsatzkräfte und freiwillige Helfer nach dem verschwundenen Kleinkind. Aus der ganzen Region strömten Feuerwehr, Polizei sowie Helfer des Technischen Hilfswerks und des Deutschen Roten Kreuzes in den Hornberger Teilort Niederwasser. Die hereinbrechende Dunkelheit erschwerte die Suche. Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Spürhunde, Drohnen und Taucher wurden schließlich angefordert. Ein entscheidender Hinweis kam dann von einem Jagdpächter, dessen Wildtierkamera den kleinen Anton auf seinem Streifzug auf festgehalten hatte. Beamte fanden den unversehrten Jungen schließlich mit Unterstützung des Hubschraubers nahe eines Waldwegs, wo er – laut Polizei instinktiv richtig – auf Rettung gewartet hatte.